Kidduschin — Blatt 79b
1Wer bringt aus dem Besitze von wem!?
2Er bringt es aus ihrem Besitze ohne Beweis, sie aber bringen es nicht ohne Beweis aus seinem Besitze – so R. Ja͑qob; R. Nathan sagt, ist er gesund, habe er den Beweis anzutreten, daß er dann sterbenskrank war, und ist er sterbenskrank, haben sie den Beweis anzutreten, daß er dann gesund war.
3Es wäre nun anzunehmen, daß Rabh der Ansicht R. Nathans und Šemuél der Ansicht R. Ja͑qobs sei. – Rabh kann dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach R. Ja͑qob, denn R. Ja͑qob vertritt seine Ansicht nur da, weil man sage, das Geld sei im bisherigen Besitze zu belassen, aber kann man etwa hierbei sagen, der Körper sei in seinem bisherigen Zustande zu belassen!?
4Und auch Šemuél kann erwidern: meine Ansicht gilt auch nach R. Nathan, denn R. Nathan vertritt seine Ansicht nur da, weil man sage, die ganze Welt befindet sich im Zustande des Gesundseins, und wer sich aus diesem Zustande bringen will, habe den Beweis anzutreten, aber bringt man sie etwa hierbei aus dem [allgemeinen] Zustande!?
5Es wäre anzunehmen, daß sie [denselben Streit führen], wie die folgenden Tannaím: Wenn ihr Vater sie unterwegs angetraut und sie selbst sich in der Stadt angetraut hat, und sie mannbar ist, so ist sie, wie das Eine lehrt, mannbar vor uns, und wie ein Anderes lehrt, berücksichtige man die Antrauungen beider. Doch wohl das Eine wie Rabh und das Andere wie Šemuél. –
6Nein, beide wie Šemuél, nur gilt das eine von dem Falle wenn sie ihm widerspricht, und das andere, wenn sie ihm nicht widerspricht. –
7Es ist wohl anzunehmen, daß, wie diese Lehren nicht mit einander streiten, auch die Amoräer nicht mit einander streiten? – Glaubst du? R. Joseph, Sohn des R. Menasja aus Devil, traf einst eine Entscheidung nach Rabh, und Šemuél rügte es, indem er sprach: Allen anderen hat man es wohl mit einem kleinen Maße zugemessen und diesem Jünger mit einem großen Maße!? Wieso rügte er es, wenn du sagen wolltest, sie streiten nicht,
8jener traf ja die Entscheidung in einem Falle, wo sie ihm widersprach!?
9Mar Zuṭra sprach zu R. Aši: Folgendes sagte Amemar: die Halakha ist wie Šemuél. R. Aši aber sagte, die Halakha sei wie Rabh. Und die Halakha ist wie Rabh.
10WENN JEMAND MIT SEINER FRAU IM ÜBERSEELANDE VERREIST WAR, UND MIT FRAU UND KINDERN HEIMKEHRT UND SAGT: DAS IST DIE FRAU, DIE MIT MIR IM ÜBERSEELANDE VERREIST WAR, UND DAS SIND IHRE KINDER, SO BRAUCHT ER WEDER FÜR DIE FRAU NOCH FÜR DIE KINDER EINEN BEWEIS ANZUTRETEN; [SAGT ER:] SIE IST GESTORBEN UND DIES SIND IHRE KINDER, SO MUSS ER EINEN BEWEIS ANTRETEN FÜR DIE KINDER, NICHT ABER FÜR DIE FRAU. [SAGT ER:]
11DIESE FRAU HABE ICH IM ÜBERSEELANDE GEHEIRATET UND DAS SIND IHRE KINDER, SO MUSS ER EINEN BEWEIS ANTRETEN FÜR DIE FRAU, NICHT ABER FÜR DIE KINDER; [SAGT ER:] SIE IST GESTORBEN UND DIES SIND IHRE KINDER, SO MUSS ER EINEN BEWEIS ANTRETEN SOWOHL FÜR DIE FRAU ALS AUCH FÜR DIE KINDER.
12GEMARA. Rabba b. R. Hona sagte: In allen Fällen, wenn sie an ihr hangen.
13Die Rabbanan lehrten: [Sagt jemand:] ich habe im Überseelande eine Frau genommen, so muß er einen Beweis antreten für die Frau, nicht aber für die Kinder; er muß einen Beweis antreten für die großen, nicht aber für die kleinen. Dies gilt nur von einer Frau, bei zwei Frauen aber muß er einen Beweis antreten sowohl für die Frau als auch für die Kinder, sowohl für die großen als auch für die kleinen.
14Reš Laqiš sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.