Kidduschin — Blatt 80a

1Dies gilt nur hinsichtlich des Geheiligten der Provinz, nicht aber hinsichtlich des [Priester]standes. R. Joḥanan aber sagt, auch hinsichtlich des [Priester]standes.

2R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Auf Grund des bisherigen Zustandes erfolgt die Geißelung, auf Grund des bisherigen Zustandes erfolgt die Steinigung und die Verbrennung, nicht aber ist auf Grund des bisherigen Zustandes Hebe zu verbrennen.

3Auf Grund des bisherigen Zustandes erfolgt die Geißelung, nach R. Jehuda, denn R. Jehuda sagte: Wenn sie bei ihren Nachbarinnen als Menstruierende gilt, erhält ihr Ehemann ihretwegen Geißelhiebe wegen [Beschlafung] einer Menstruierenden.

4Auf Grund des bisherigen Zustandes erfolgt die Steinigung und die Verbrennung, nach Rabba b. R. Hona, denn Rabba b. R. Hona sagte: Wenn Mann und Frau, Knabe und Mädchen zusammen im Hause leben, so sind sie wegen einander zu steinigen oder zu verbrennen.

5R. Šimo͑n b. Pazi sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen des Bar Qappara: Einst kam nach Jerušalem eine Frau mit einem Kinde auf der Schulter, das sie großzog. Später beschlief er sie, und man brachte sie vor das Gericht und steinigte sie. Nicht weil er sicher ihr Sohn war, sondern weil er an ihr hing.

6Man verbrenne keine Hebe auf Grund des bisherigen Zustandes. R. Šimo͑n b. Laqiš sagt nämlich, man verbrenne sie auf Grund des bisherigen Zustandes, und R. Joḥanan sagt, man verbrenne sie nicht. Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn wir haben gelernt: Wenn ein Kind mit Teig in der Hand neben dem Teige angetroffen wird, so ist er nach R. Meír rein und nach den Weisen unrein, weil es die Art eines Kindes ist, herumzuwühlen.

7Und auf die Frage nach dem Grunde R. Meírs [wurde erklärt,] er sei der Ansicht, zwar pflegt die Mehrheit der Kinder herumzuwühlen und nur die Minderheit nicht herumzuwühlen, da aber der Teig sich bisher im Zustande der Reinheit befand, so verbinde man die Minderheit mit dem bisherigen Zustande, und die Mehrheit ist suspekt. – Und die Rabbanan!? – Die Minderheit gilt als nicht vorhanden, und von Mehrheit und bisherigem Zustande ist die Mehrheit bedeutender.

8Hierzu sagte Reš Laqiš im Namen R. Ošajas, dies sei eine Annahme, woraufhin man Hebe verbrenne, und R. Joḥanan sagte, dies sei keine Annahme, woraufhin man Hebe verbrenne. –

9Auf Grund welcher Annahme verbrenne man Hebe nach R. Joḥanan? – Wie wir gelernt haben: Wenn Teig sich in einem Hause befindet, in dem Kriechtiere und Frösche sich befinden, und im Teige Stückchen gefunden werden, so ist er, wenn es mehr Kriechtiere sind, unrein, und wenn es mehr Frösche sind, rein.

10Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: Es gibt zwei Fälle, wobei kein vernünftiges Wesen zum Befragen vorhanden ist, und die Weisen haben sie so behandelt, als wäre ein vernünftiges Wesen zum Befragen vorhanden. Der Fall vom Kinde und noch einer. –

11Über den Fall vom Kinde haben wir eben gesprochen; welcher ist der andere? – Wenn Teig sich in einem Hause befindet, in dem Hühner und unreine Flüssigkeiten sich befinden,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.