Kidduschin — Blatt 7a

1so will ich dir angetraut sein, so ist sie ihm auf Grund des Gesetzes vom Bürgen angetraut. Der Bürge verpflichtet sich, obgleich er keinen Nutzen hat, ebenso eignete diese Frau ihre Person zu, obgleich sie keinen Nutzen hat.

2[Sagte er:] da hast du eine Mine und sei jenem angetraut, so ist sie ihm auf Grund des Gesetzes vom kenaa͑nitischen Sklaven angetraut. Der kenaa͑nitische Sklave eignet sich selbst an, obgleich er gar keinen Verlust hat, ebenso eignet sich jener die Frau an, obgleich er gar keinen Verlust hat.

3[Sagte sie:] gib jenem eine Mine, so will ich ihm angetraut sein, so ist sie ihm auf Grund beider Gesetze angetraut. Der Bürge verpflichtet sich, obgleich er keinen Nutzen hat, ebenso eignete diese Frau ihre Person zu, obgleich sie keinen Nutzen hat.

4[Erwidert man,] es sei nicht gleich, beim Bürgen hat der, dem er sich verpflichtet, einen Verlust, während dieser Mann, der die Frau eignet, keinen Verlust hat, so beweist der kenaa͑nitische Sklave [das Entgegengesetzte]: er hat keinen Verlust, dennoch erwirbt er sich selber.

5[Erwidert man,] es sei nicht gleich, da erhalte der Zueignende [Ersatz], während hierbei die Frau ihre Person zueignet und nichts erhält, so beweist der Bürge [das Entgegengesetzte]: er verpflichtet sich, obwohl er keinen Nutzen erhält.

6Raba fragte: Wie ist es, wenn [sie gesagt hat:] da hast du eine Mine und ich will dir angetraut sein? Mar Zuṭra erwiderte im Namen R. Papas: Sie ist ihm angetraut R. Aši sprach zu Mar Zuṭra: Demnach werden Güter, die eine Sicherheit gewähren, mit Gütern erworben, die keine Sicherheit gewähren,

7während wir entgegengesetzt gelernt haben, daß nämlich Güter, die keine Sicherheit gewähren, mit Gütern, die eine Sicherheit gewähren, durch Geld, Urkunde und Besitznahme erworben werden!? Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, wenn sie ‘mit’ gesagt Hat? Hier wird von einem angesehenen Manne gesprochen, und für die Befriedigung, daß er von ihr ein Geschenk annimmt, eignet sie ihm ihre Person zu.

8Es wurde auch im Namen Rabas gelehrt: Dasselbe gilt auch bei Geldangelegenheiten. Und beides ist nötig.

9Würde er es nur von der Antrauung gelehrt haben, so könnte man glauben, weil eine Frau mit allem zufrieden ist, nach Reš Laqiš, denn Reš Laqiš sagte: lieber zu zweien sitzen als verwitwet weilen, nicht aber gelte dies bei Geldangelegenheiten.

10Und würde er es nur von Geldangelegenheiten gelehrt haben, so könnte man glauben, weil [auf Geld] verzichtet werden kann, nicht aber gelte dies von der Antrauung. Daher ist beides nötig.

11Raba sagte: [Sagte er:] sei meiner Hälfte angetraut, so ist sie ihm angetraut: wenn aber: deine Hälfte sei mir angetraut, so ist sie ihm nicht angetraut. Abajje sprach zu Raba: Wenn [er gesagt hat]: deine Hälfte sei mir angetraut, ist sie ihm wohl deshalb nicht angetraut, weil der Allbarmherzige von einer Frau spricht, nicht aber von einer halben Frau, ebenso spricht ja der Allbarmherzige auch von einem Manne, nicht aber von einem halben Manne!?

12Dieser erwiderte: Was soll dies; allerdings ist eine Frau für zwei [Männer] nicht geeignet, aber ist etwa ein Mann nicht für zwei [Frauen] geeignet!? Er wollte ihr nur folgendes sagen: wenn ich es wünsche, nehme ich noch eine andere.

13Mar Zuṭra, Sohn des R. Mari, sprach zu Rabina: Die Antrauung sollte sich doch auf sie vollständig ausdehnen!? Es wird ja gelehrt: Sagte jemand: der Fuß von diesem [Vieh] sei ein Brandopfer, so ist das ganze ein Brandopfer.

14Und auch nach demjenigen, welcher sagt, das ganze sei kein Brandopfer, gilt dies nur von dem Falle, wenn er einen Teil heiligt, von dem das Leben nicht abhängt, wenn er aber einen Teil heiligt, von dem das Leben abhängt, so ist es vollständig ein Brandopfer. –

15Es ist ja nicht gleich; da ist es ein Vieh, hierbei aber eine andere denkende Person.

16Dies ist vielmehr mit dem Falle R. Joḥanans zu vergleichen: Wenn das Vieh zwei Gesellschaftern gehört und einer die Hälfte dem Heiligtume geweiht, es dann angekauft und wiederum geweiht hat, so ist es heilig und darf nicht dargebracht werden;

17es macht Umgetauschtes und das Umgetauschte gleicht diesem.

18Hieraus ist dreierlei zu entnehmen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.