Kidduschin — Blatt 8a
1ebenso muß auch eine Wertsache eine bestimmte Summe repräsentieren.
2R. Joseph sagte: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Vom Gelde seines Kaufes; er wird durch Geld erworben, nicht aber durch Getreide oder Geräte.
3Wie ist dies vom Getreide und von Geräten zu verstehen: wollte man sagen, durch diese könne eine Aneignung überhaupt nicht erfolgen, so sagt ja der Allbarmherzige: er erstatte sein Lösegeld, und dies schließt Wertsachen ein, daß sie dem Gelde gleichen;
4und wollte man sagen, wenn sie keine Peruṭa wert sind, so gilt dies ja nicht nur von Getreide und Geräten, sondern auch vom Gelde. Doch wohl, wenn sie eine Peruṭa wert sind, und aus dem Grunde nicht,
5weil sie keine bestimmte Summe repräsentieren. – Nein, er meint es wie folgt: er wird nur im Geldzahlungswege angeeignet, nicht aber durch Getreide und Geräte, nämlich im Tauschwege. –
6Wie ist es aber nach R. Naḥman zu erklären, welcher sagt, Früchte seien kein Tauschmittel!? – Vielmehr, tatsächlich, wenn sie keine Peruṭa wert sind, wenn du aber einwendest, dies gilt nicht nur von Getreide und Geräten, sondern auch vom Gelde, [so ist zu erwidern,] von diesen sei es selbstverständlich.
7Selbstverständlich kann es durch Geld nur dann erfolgen, wenn es eine Peruṭa beträgt, sonst aber nicht, bei Getreide und Geräten aber könnte man glauben, daß er, da sie einen direkten Nutzen gewähren, seine Person zueignet, so lehrt er uns.
8R. Joseph sagte: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: [Sagte jemand:] dieses Kalb zur Auslösung meines Sohnes, dieses Gewand zur Auslösung meines Sohnes, so hat er nichts gesagt; wenn aber: dieses Kalb im Werte von fünf Sela͑ zur Auslösung meines Sohnes, dieses Gewand im Werte von fünf Sela͑ zur Auslösung meines Sohnes, so ist sein Sohn ausgelöst.
9In welchem Falle gilt dies von der Auslösung: ist es nicht soviel wert, wieso sollte er dies!? Doch wohl, wenn es wert ist, und nur deshalb nicht, weil der Wert nicht präzisiert ist. –
10Nein, tatsächlich, wenn es nicht soviel wert ist, jedoch in dem Falle, wenn der Priester einverstanden ist. So nahm einst R. Kahana bei der Auslösung eines Sohnes ein Sudarium an, indem er sagte, für ihn sei es fünf Sela͑ wert.
11R. Aši sagte: Dies gilt nur von einem Manne wie R. Kahana, der als bedeutender Mann eines Sudariums auf dem Haupte benötigte, nicht aber von jedem anderen. So kaufte Mar, Sohn des R. Aši, von der Mutter des Raba aus Qube ein Sudarium im Werte von zehn für zwölf.
12R. Elea͑zar sagte: [Wenn er zu ihr gesagt hat:] sei mir mit einer Mine angetraut, und ihr einen Denar gegeben hat, so ist sie ihm angetraut und er ergänze [den Betrag]. – Aus welchem Grunde? – Da er ‘eine Mine’ gesagt und ihr einen Denar gegeben hat, so ist es ebenso, als würde er ‘mit der Bedingung’ gesagt haben,
13und R. Hona sagte im Namen Rabhs, wenn jemand ‘mit der Bedingung’ sagt, sei es ebenso, als würde er ‘von jetzt ab’ sagen.
14Man wandte ein: [Wenn er gesagt hat:] sei mir mit einer Mine angetraut, und während des Zählens einer von ihnen zurücktreten will, so steht es ihm frei, selbst beim letzten Denar!? –
15Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ‘mit dieser Mine’ gesagt hat. – Wenn es aber im Schlußsatze ‘mit dieser Mine’ heißt, so spricht ja der Anfangsatz von einer unbezeichneten Mine!?
16Im Schlußsatze wird nämlich gelehrt: Wenn er zu ihr gesagt hat: sei mir mit dieser Mine angetraut, und es sich herausstellt, daß von der Mine ein Denar fehlt, oder daß ein Denar aus Kupfer ist, so ist sie ihm nicht angetraut; wenn aber ein Denar schlecht ist, so ist sie ihm angetraut und er tausche ihn ihr um. –
17Nein, der Anfangsatz und der Schlußsatz sprechen beide von dem Falle, wenn er ‘mit dieser Mine’ gesagt hat, denn dies ist eine Erklärung: wenn einer von ihnen zurücktreten will, so steht es ihm frei, selbst beim letzten Denar, und zwar, wenn er ‘mit dieser Mine’ gesagt hat.
18Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, der Anfangsatz spreche von einer unbezeichneten Mine, so ist ja, wenn mit einer unbezeichneten Mine die Antrauung ungültig ist, dies um so mehr der Fall, wenn er ‘diese Mine’ [gesagt hat]. –
19Wenn nur dies, so beweist dies nichts, denn er lehrt den Schlußsatz zur Erklärung des Anfangsatzes; damit man nicht glaube, der Anfangsatz spreche von dem Falle, wenn er ‘diese Mine’ gesagt hat, wenn er aber die Mine nicht bezeichnet hat, sei die Antrauung gültig, lehrt er im Schlußsatze: diese Mine, wonach der Anfangsatz von einer unbezeichneten Mine spricht, und dennoch ist die Antrauung ungültig.
20R. Aši erwiderte: Anders ist es, wenn er [ihr den Betrag] aufzählt, weil sie dann auf das ganze rechnet. –
21Von welchem Falle wird hier hinsichtlich des kupfernen Denars gesprochen: wußte sie es, so war sie ja einverstanden!? – In dem Falle, wenn er ihn ihr nachts gegeben oder sie ihn unter den Münzen gefunden hat. –
22Von welchem schlechten Denar wird hier gesprochen, wenn er nicht geht, so gleicht er ja einem kupfernen Denar!? R. Papa erwiderte: Wenn er im Notfalle geht.
23Raba sagte im Namen R. Naḥmans: Wenn er zu ihr gesagt hat: sei mir mit einer Mine angetraut, und ihr für diese ein Pfand hinterlegt hat, so ist sie ihm nicht angetraut,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.