Makkot — Blatt 11b

1R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Auch der bedingungsweise[verhängte] Bann bedarf der Auflösung. – Woher dies? – Von Jehuda, denn es heißt:wenn ich ihn dir nicht bringe &c. R. Šemuél b. Naḥmani sagte nämlich im Namen R. Jonathans: Es heißt:es lebe Reúben und sterbe nicht &c. und dies für Jehuda;

2die ganzen vierzig Jahre, während welcher die Jisraéliten in der Wüste verweilten, wackelten die Gebeine Jehudas im Sargeherum, bis Moše kam und für ihn um Erbarmen flehte. Er sprach nämlich vor ihm: Herr der Welt, Jehuda ist es ja, der Reúben veranlaßt hat, [seine Sünde]zu bekennen. Daher:dies für Jehuda. Er sprach: Erhöre, Herr, das Rufen Jehudas.

3Da setzten sich seine Gebeine zusammen, doch ließ man ihn nicht in das himmlische Kollegium hinein. [Da sprach er:] Zu seinem Volke bringe ihn. Er verstand aber nicht, mit den Gelehrten über eine Lehre zu verhandeln, [da sprach Moše:] Seine Hände seien kräftig. Aber noch immer vermochte er nicht, eine Frage zu beantworten, [da sprach Moše:] Und sei ihm Hilfe gegenüber seinen Bedrängern.

4Sie fragten: Kehrt er heim, wenn sie allegestorben sind, oder wenn einer von diesen gestorben ist? –

5Komm und höre: War bei seiner Verurteilung kein Hochpriester vorhanden, so verlasse er [die Zufluchtsstadt] niemals; wenn demnun so wäre, so sollte er beim Tode der anderen heimkehren. – Wenn auch jene nicht da waren.

6STIRBT DER HOCHPRIESTER NACH SEINER VERURTEILUNG, SO MUSS ER NICHT IN DIE VERBANNUNG; WENN ABER DER HOCHPRIESTER VOR SEINER VERURTEILUNG STIRBT UND EIN ANDERER AN SEINER STELLE EINGESETZT UND ER DARAUF VERURTEILT WIRD, SO KEHRE ER BEIM TODE DES ZWEITEN HEIM. WENN BEI SEINER VERURTEILUNG KEIN HOCHPRIESTER DA WAR, ODER WENN EIN HOCHPRIESTER JEMAND GETÖTET HAT, SO KANN ER [SEINE ZUFLUCHTSSTADT] NIEMALS VERLASSEN.

7ER DARF SIE NICHT VERLASSEN, UM ZEUGNIS ABZULEGEN IN EINER GOTTGEFÄLLIGEN HANDLUNG, AUCH NICHT, UM ZEUGNIS ABZULEGEN IN GELDSACHEN, AUCH NICHT, UM ZEUGNIS ABZULEGEN IN TODESSTRAFSACHEN; UND SOGAR WENN GANZ JISRAÉL SEINER BEDARF, UND SELBST WENN ER EIN FELDHERR IST WIE JOÁB, DER SOHN DER ÇERUJA, DARF ER SIE NIEMALS VERLASSEN, DENN ES HEISSTdort, DORT WOHNE ER, DORT STERBE ER UND DORT WERDE ER BEGRABEN.

8WIE DIE STADT SELBER ZUFLUCHT GEWÄHRT, EBENSO GEWÄHRT AUCH IHR GANZES GRENZGEBIET ZUFLUCHT. WENN DER TOTSCHLÄGER DAS GRENZGEBIET VERLÄSST UND DER BLUTRÄCHER IHN TRIFFT, SO IST ES, WIE R. JOSE DER GALILÄER SAGT, DIESEM GEBOTEN, IHN ZU TÖTEN, JEDEM ANDEREN STEHT DIES FREI. R. A͑QIBA SAGT, DIES STEHE DEM BLUTRÄCHER FREI, UND JEDER ANDERE SEI DIESERHALB NICHT STRAFBAR.

9GEMARA. Aus welchem Grunde? Abajje erklärte: Es ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn sogar derjenige, der bereits in der Verbannung ist, dannheimkehrt, um wieviel weniger braucht derjenige, der noch nicht in der Verbannung ist, in die Verbannung zu gehen. – Vielleicht aber hat derjenige, der in der Verbannung ist, Versöhnung erlangt, nicht aber derjenige, der nicht in die Verbannung gekommen ist!? – Erlangt er denn Versöhnung durch die Verbannung, er erlangt sie ja durch den Ted des Hochpriesters.

10WENN ABER VOR SEINER VERURTEILUNG &C. Woher dies? R. Kahana erwiderte. Die Schrift sagt:er soll da bleiben bis zum Tode des Hochpriesters, den er mit dem heiligen Öl gesalbt hat; salbte ihn denn dieser? Vielmehr, der während dieses Ereignisses gesalbt worden ist. –

11Was sollte er denn tun!? – Er sollte um Erbarmen flehen, daß das Urteil zu seinen Gunsten ausfallen möge, hat dies aber unterlassen.

12Abäjje sagte: Es ist uns überliefert, daß, wenn er nach seiner Verurteilung stirbt, seine Gebeine [in die Zufluchtsstadt] hingebracht werden, denn es heißt:wiederzukommen und im Lande zu wohnen, bevor der Hochpriester gestorben ist; welche Wohnung befindet sich im Lande? Sage: das Grab. Es wird gelehrt: Stirbt er früher als der Hochpriester, so bringe man seine Gebeine in die Grabstätte seiner Vorfahren, denn es heißt:soll der Totschläger in das Land seines Besitzes zurückkehren; welcher Besitz befindet sich im Lande? Sage: das Grab.

13[Über den Fall,] wenn nach seiner Verurteilung der Hochpriester als Sohn einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça befunden wird, [streiten] R. Ami und R. Jiçḥaq der Schmied; einer sagt, die Priesterschaft gelte als gestorben, und einer sagt, die Priesterschaft sei [rückwirkend] aufgehoben.

14Es ist anzunehmen, daß sie denselben Streit führen wie R. Elie͑zer und R. Jehošua͑, denn wir haben gelernt: Wenn ein Priester am Altar steht und den Tempeldienst verrichtet, und es bekannt wird, daß er der Sohn einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça ist, so sind alle Opfer, die er dargebracht hat, wie R. Elie͑zer sagt, untauglich, und wie R. Jehošua͑ sagt, tauglich.

15Derjenige, welcher sagt, [die Priesterschaft] gelte als gestorben, ist der Ansicht R. Jehošua͑s, und derjenige, welcher sagt, sie sei [rückwirkend] aufgehoben, ist der Ansicht R. Elie͑zers. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.