Makkot — Blatt 13a
1SIEMUSSTEN DEN LEVITENMIETE ZAHLEN – so R. JEHUDA ; R. MEÍR SAGT, SIE BRAUCHTEN IHNEN KEINE MIETE ZU ZAHLEN. NACHHERKOMMT ER IN SEIN FRUHERES AMT ZURÜCK – so R. MEÍR; R. JEHUDA SAGT, ER KOMMT NICHT IN SEIN FRÜHERES AMT ZURÜCK.
2GEMARA. R. Kahana sagte: Der Streit besteht nur über die sechs [Zufluchtsstädte]; einer erklärt:für euch, als Zuflucht, und der andere erklärt: für euch, zu jedem Behufe, hinsichtlich der übrigen zweiundvierzig [Städte]aber sind alle der Ansicht, daß sie da Miete zahlen mußten.
3Raba sprach zu ihm: Für euch heißt ja selbstverständlich zu jedem Behufe!? Vielmehr, sagte R. Kahana, der Streit besteht nur über die zweiundvierzig Städte, einer erklärt:zu diesen sollt ihr hinzufügen, zu diesen als Zuflucht, und der andere erklärt: zu diesen sollt ihr hinzufügen, gleich diesen: wie diese zu jedem Behufe, ebenso auch die übrigen zu jedem Behufe; bezüglich der sechs [Zufluchtsstädte] aber sind alle der Ansicht, daß sie da keine Miete zu zahlen brauchten.
4NACHHER KOMMT ER IN SEIN FRÜHERES AMT ZURÜCK &C. Die Rabbanan lehrten:Und er kehre zu seinem Geschlechte zurück und zum Erbbesitze seiner Vorfahren; er kehre zu seinem Geschlechte zurück, nicht aber in [das Amt], das seine Vorfahren inne hatten – so R. Jehuda; R. Meír sagt, er kehre auch in [das Amt], das seine Vorfahren inne hatten, zurück. Zum Erbbesitze seiner Vorfahren, gleichseinen Vorfahren.
5Dasselbegilt auch von der Verbannung, denn es heißt: kehre er zurück, und dies schließt den Totschläger ein. –
6Was heißt: dasselbe gilt auch von der Verbannung? – Wie gelehrt wird:Soll der Totschläger in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren, in das Land seines Erbbesitzes kehre er zurück, nicht aber in [das Amt], das seine Vorfahren inne hatten – so R. Jehuda; R. Meír sagt, er kehre auch in [das Amt] zurück, das seine Vorfahren inne hatten, denn er folgert dies aus dem Ausdruck ‘zurückkehren’, der auch dortgebraucht wird.
7FOLGENDE SIND ZU GEISSELN: WER SEINE SCHWESTER, DIE SCHWESTER SEINES VATERS, DIE SCHWESTER SEINER MUTTER, DIE SCHWESTER SEINER FRAU, DIE FRAU SEINES BRUDERS, DIE FRAU DES BRUDERS SEINES VATERS, ODER EINE MENSTRUIERENDE BESCHLAFEN HAT, EIN HOCHPRIESTER, DER EINE WITWE, EIN GEMEINER PRIESTER, DER EINE GESCHIEDENE ODER EINE ḤALUÇA, EIN JISRAÉLIT, DER EIN HURENKIND ODER EINE NETHINA, EINE JISRAÉLITIN, DIE EINEN NATHIN ODER EIN HURENKIND GEHEIRATET HAT.
8WENN EINE [FRAU] WITWE UND GESCHIEDENE IST, SO IST MAN IHRETWEGEN WEGEN ZWEIER VERBOTE STRAFBAR; WENN EINE GESCHIEDENE UND ḤALUÇA IST, SO IST MAN IHRETWEGEN NUR WEGEN EINES VERBOTS STRAFBAR.
9FERNER: EIN UNREINER, DER HEILIGES GEGESSEN HAT, WER UNREIN IN DAS HEILIGTUM EINGETRETEN IST, WER TALG, BLUT, ÜBRIGGEBLIEBENES, VERWERFLICHES ODER UNREINES GEGESSEN HAT,
10WER AUSSERHALB [DES HEILIGTUMS OPFER] GESCHLACHTET ODER DARGEBRACHT HAT, WER GESÄUERTES AM PESAḤFESTE GEGESSEN HAT, WER AM VERSÖHNUNGSTAGE GEGESSEN ODER EINE ARBEIT VERRICHTET HAT, WER DAS SALBÖL ODER DIE SPEZEREIEN NACHGEMACHT HAT, WER SICH MIT DEM SALBÖL GESCHMIERT HAT, WER AAS, TOTVERLETZTES, EKEL- ODER KRIECHTIERE GEGESSEN HAT,
11WER UNVERZEHNTETES, ERSTEN ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE NICHT ENTRICHTET WORDEN IST, ODER ZWEITEN ZEHNTEN UND HEILIGES, DIE NICHT AUSGELÖST WORDEN SIND, GEGESSEN HAT.
12WIEVIEL MUSS MAN VOM UNVERZEHNTETEN GEGESSEN HABEN, UM STRAFBAR ZU SEIN? R. ŠIMO͑N SAGT: ETWAS; DIE WEISEN SAGEN: EIN OLIVENGROSSES [QUANTUM], R. ŠIMO͑N SPRACH ZU IHNEN: WOLLT IHR MIR ETWA NICHT BEIPFLICHTEN, DASS, WER EINE NOCH SO KLEINE AMEISE GEGESSEN HAT, STRAFBAR SEI? SIE ERWIDERTEN IHM: WEIL DIESE SO ERSCHAFFEN IST. ER ENTGEGNETE IHNEN: AUCH EIN WEIZENKORN IST SO ERSCHAFFEN.
13GEMARA. Er lehrt hier nur von den der Ausrottung Schuldigen, nicht aber von den der Todesstrafe durch das GerichtSchuldigen, somit vertritt unsere Mišna die Ansicht R. A͑qibas, denn es wird gelehrt: Sowohl die der Ausrottung Schuldigen, als auch die der Todesstrafe durch das Gericht Schuldigen sind im Gesetze
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.