Makkot — Blatt 14a
1wie wir vorher erklärt haben, [nämlich deshalb,] weil, wenn sie Buße tun, das himmlische Gericht ihnen verzeiht; wenn du aber einwendest: sie haben ja keine Buße getan, so ist dies hinsichtlich der Ausrottung noch nicht abgeschlossen.
2«R. Jiçḥaq sagte: Die der Ausrottung Schuldigen werden ja gemeinsam genannt, weshalb wurde nun die Ausrottung wegen [der Blutschande an] einer Schwester besonders hervorgehoben? Daß diese nur mit der Ausrottung und nicht mit der Geißelung bestraft wird.»
3Weshalb wurde nach den Rabbanan die Ausrottung wegen [der Blutschande an] einer Schwester besonders hervorgehoben? – Wegen der Teilung. Dies nach einer Lehre R. Johanans, denn R. Johanan sagte, wenn man alle [Inzestverbrechen] bei einem Entfallen begangen hat, sei man wegen jedes besonders schuldig. --
4Woher entnimmt R. Jiçḥaq die Teilung? – Er entnimmt dies aus:und zu einer Frau in der Unreinheit ihrer Menstruation; dieslehrt, daß man wegen einer jeden Frau besonders strafbar sei. –
5Sollten es auch die Rabbanan hieraus entnehmen!? – Dem ist auch so. – Wozu wird demnach die Ausrottung wegen [der Blutschande an] einer Schwester besonders hervorgehoben? – Daß man wegen seiner eigenen Schwester, der Schwester seines Vaters und der Schwester seiner Mutter besonders strafbar sei. –
6Selbstverständlich, es sind ja von einander getrennte Personen und von einander getrennte Namen!? – Vielmehr [lehrt dies,] daß man wegen einer Schwester, die auch Schwester des Vaters und Schwester der Mutter ist, [dreifach] strafbarist. – Wie kann dies vorkommen? – Bei einem Frevler, dem Sohne eines Frevlers. –
7Woher entnimmt dies R. Jiçḥaq hinsichtlich eines solchen Falles? – Er folgert dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere. Es wird nämlich gelehrt: R. A͑qiba erzählte: Einst fragte ich R. Gamliél und R. Jehošua͑ auf dem Fleischmarkte zu Emmaus, wo sie ein Vieh zum [Hochzeits]mahle des Sohnes R. Gamliéls kaufen wollten, wie es denn sei, wenn jemand seine Schwester beschläft, die gleichzeitig Schwester seines Vaters und seiner Mutter ist, ob er nur wegen einer Sünde oder wegen jeder besonders strafbar sei,
8und sie erwiderten mir, sie hätten darüber nichts gehört, wohl aber hätten sie gehört, daß, wenn jemand bei einem Entfallen fünf menstruierende Frauen beschläft, er wegen jeder besonders schuldig sei, und es sei [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn man im Falle von den Menstruierenden, wo es sich um dasselbe Verbot handelt, wegen jeder besonders schuldig ist, um wieviel mehr in diesem Falle, wo es sich um drei besondere Verbote handelt. –
9Und jene!? – Dieser [Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere ist zu widerlegen: wohl im Falle von den Menstruierenden, weil es von einander getrennte Personen sind.
10Und jener, dieser [Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere ist ja tatsächlich zu widerlegen!? – Vielmehr, er folgert dies aus [dem Worte] Schwester am Schlüsse [des Schriftverses]. –
11Wozu ist nach der anderen Ansicht [das Wort] Schwester am Schlüsse [des Schriftverses] nötig!? – Daß man wegen einer Schwester, die die Tochter des Vaters und der Mutter ist, strafbar ist, denn durch einen Schluß ist keine Bestrafung zu folgern. –
12Und jener!? – Wenn du willst, sage ich, er folgere die Bestrafung von der Verwarnung, und wenn du willst, sage ich, er entnimmt dies
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.