Makkot — Blatt 14b

1aus [dem Worte] Schwester im Beginne [des Schriftverses]. –

2Und jene!? – Aus diesem ist die Teilung beim Herrichten des Salböls und dem Salbenzu entnehmen.

3Dies nach einer Lehre des R. Elie͑zer im Namen R. Hoša͑jas; R. Elie͑zer sagte nämlich im Namen R. Hoša͑jas, überall, wo du zwei Verbote und eine Ausrottung findest, seien sie hinsichtlich des Opfersgeteilt. – Und jener!? –

4Wenn du willst, sage ich, er sei nicht der Ansicht R. Elie͑zers, und wenn du willst, sage ich, er folgere dies aus:wenn jemand bei einer Frau liegt, die menstruierend ist. –

5Und jene!? – Dieser [Schriftvers] ist für die Lehre R. Joḥanans zu verwenden, R. Joḥanan sagte nämlich im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Woher, daß eine Frau nur dann unrein ist, wenn der Blutfluß aus der Scham kommt? Es heißt: wenn jemand bei einer Frau liegt, die menstruierend und ihre Scham entblößt &c.; dies lehrt, daß eine Frau nur dann unrein ist, wenn der Blutfluß aus der Scham kommt.

6[EIN UNREINER, DER HEILIGES GEGESSEN HAT.] Allerdings befindet sich hinsichtlich des Eintretens eines Unreinen in das Heiligtum sowohl eine Strafandrohung, als auch ein Verbot, eine Strafandrohung, denn es heißt:die Wohnung des Herrn hat er verunreinigt, er soll ausgerottet werden, ein Verbot:sie sollen ihr Lager nicht verunreinigen; aber hinsichtlich des Essens eines Unreinen vom Heiligen befindet sich zwar eine Strafandrohung, denn es heißt:die Person aber, die das Fleisch vom Heilsopfer des Herrn ißt, während sie noch mit Unreinheit behaftet ist, soll ausgerottet werden, wo aber befindet sich das Verbot!?

7Reš Laqiš erklärte: [Es heißt:]sie darf nichts Heiliges berühren.

8R. Joḥanan erklärte, Bardela lehrte, dies sei aus [dem Worte] Unreinheit zu entnehmen: hierbei heißt es: mit Unreinheit behaftet ist, soll ausgerottet werden, und dortheißt es: er bleibt unrein, seine Unreinheit haftet ihm noch an; wie nun dort Strafandrohung und Verbot vorhanden ist, ebenso besteht auch hierbei Strafandrohung und Verbot. –

9Einleuchtend ist es, daß Reš Laqiš nicht wie R. Joḥanan erklärt, denn ihm ist diese [Schlußfolgerung durch] Wortanalogie nicht überliefert worden, weshalb aber erklärt R. Joḥanan nicht wie Reš Laqiš!? – Er kann dir erwidern: jenes Verbot bezieht sich auf [den Genuß von] Hebe. –

10Woher entnimmt Reš Laqiš das Verbot hinsichtlich der Hebel? – Er folgert dies aus:wer irgend von den Nachkommen Ahrons aussätzig ist oder einen Fluß hat; wobei sind alle Nachkommen Ahrons gleichgestellt? Bei der Hebe. – Und jener!? – Dieser [Vers] spricht vom Essen und jener vom Berühren. –

11Kann denn Reš Laqiš [den Schriftvers:] Sie darf nichts Heiliges berühren, hierfür verwenden, er verwendet ihn ja für den Fall, wenn ein Unreiner Heiliges berührt hat!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Unreiner Heiliges berührt hat, so ist er, wie Reš Laqiš sagt, zu geißeln, und wie R. Joḥanan sagt, nicht zu geißeln. Reš Laqiš sagt, er sei zu geißeln, [denn es heißt:] sie darf nichts Heiliges berühren; R. Joḥanan sagt, er sei nicht zu geißeln, denn dies bezieht sich auf die Hebe. –

12[Das Berühren entnimmt er aus dem Umstand], daß der Allbarmherzige von ‘berühren’ spricht, und das Verbot [des Essens] aus der Vergleichung des Heiligen mit dem Heiligtume. –

13Wieso kann er [den Schriftvers] hierfür verwenden, er verwendet ihn ja für den Fall, wenn ein Unreiner heiliges Fleisch vor dem Blutsprengengegessen hat!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Unreiner heiliges Fleisch vor dem Blutsprengen gegessen hat, so ist er, wie Reš Laqiš sagt, zu geißeln, und wie R. Joḥanan sagt, nicht zu geißeln.

14Reš Laqiš sagt, er sei zu geißeln, [denn es heißt]: sie darf nichts Heiliges berühren, einerlei ob vor dem Blutsprengen oder nach dem Blutsprengen; R. Joḥanan sagt, er sei nicht zu geißeln, denn er vertritt hierbei seine Ansicht, daß man [das Verbot] aus [dem Worte] Unreinheit entnehme, und dieser Schriftvers spricht vom [Essen] nach dem Sprengen. – Diesentnimmt er aus [den Worten] nichts Heiliges.

15Übereinstimmend mit Reš Laqiš wird gelehrt: Sie darf nichts Heiliges berühren; dieses Verbot bezieht sich auf das Essen. Du sagst auf das Essen, vielleicht ist dem nicht so, sondern auf das Berühren? Es heißt: sie darf nichts Heiliges berühren und in das Heiligtum &c.; man vergleiche also Heiliges mit dem Heiligtume: wie [der Eintritt in] das Heiligtum mit der Todesstrafe belegt ist, ebenso ist auch das andere Verbot mit der Todesstrafe belegt, und da beim Berühren dies nicht der Fall ist, so beziehe man es auf das Essen.

16Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wegen eines Verbotes, dem ein Gebot vorangeht, wird man gegeißelt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.