Makkot — Blatt 16b

1Hierbei ist ja die Person zur Zahlung verpflichtet, nur verliert sich der Anspruch des Proselyten. –

2Dies ist ja aber beim Eckenlasse der Fall; der Allbarmherzige sagt:du sollst nicht abernten die Ecke, [und:] für den Armen, den Fremden sollst du es zurücklassen &c.

3Hierbei kann sowohl die Ausübung und Nichtausübung [des Gebotes] als auch die Unmöglichmachung und Nichtunmöglichmachung vorkommen!? Wir haben nämlich gelernt: Es ist Gebot, den Eckenlaß von den Halmen abzusondern; hat man ihn nicht von den Halmen abgesondert, so sondere man ihn von den Garben ab; hat man ihn nicht von den Garben abgesondert, so sondere man ihn vom Getreidehaufen ab, bevor man ihn geworfelt hat; hat man ihn bereits geworfelt, so sondere man auch den Zehnten ab und gebe ihm!? –

4Nach R. Jišma͑él, welcher sagt, man sondere ihn auch vom Teige ab. – Aber auch nach R. Jišma͑él kann dies ja vorkommen, wenn er nämlich den Teig aufgegessen hat!? –

5Vielmehr, [die Worte] ‘dieses und noch eines’ beziehen sich eben auf diese Lehre, nicht aber auf den Fall vom Notzüchter, denn nur bei einer freigestellten Handlung kann ein im Namen der Öffentlichkeit abgelegtes Gelübde nicht aufgelöst werden, zur Ausübung eines Gebotes aber kann es wohl aufgelöstwerden.

6So ließ einst R. Aḥa einen Kinderlehrer [den Unterricht] abgeloben; später aber setzte ihn Rabina wieder ein, weil er keinen gefunden hatte, der so gründlich war wie dieser.

7WER AAS, TOTVERLETZTES, EKEL- ODER KRIECHTIERE GEGESSEN HAT &C. R. Jehuda sagte: Wer einen Kohlwurmgegessen hat, ist zu geißeln wegen [Essens von] Bodengewürm. Einst aß jemand einen Kohlwurm, und R. Jehuda ließ ihn geißeln.

8Abajje sagte: Wer eine Putithagegessen hat, ist vierfachzu geißeln,

9wenn eine Ameise, fünffach, auch wegen [des Essens von] Bodenreptilien,

10und wenn eine Hornis, sechsfach, auch wegen [des Essens von] Geflügelreptilien.

11R. Aḥaj sagte: Wer seinen Stuhlgang zurückhält, begeht das Verbot: macht euch nicht abscheulich. R. Bebaj b. Abajje sagte: Wer aus einem Baderhorntrinkt, begeht das Verbot: macht euch nicht abscheulich.

12Raba b. R. Hona sagte: Wer neun Ameisen zerdrückt und dazu noch [lebendige] hinzufügt und damit das ganze zu einem olivengroßen Quantum ergänzt hat, erhält sechs Geißelhiebe, fünffach wegen der lebendigen und einmal wegen eines olivengroßen Stückes Aas. Raba sagte im Namen R. Joḥanans: Selbst wenn zweiund eine [lebendige]. R. Joseph sagte im Namen R. Joḥanans: Selbst eine und eine [lebendige]. Sie streiten aber nicht; eines gilt von großen und eines gilt von kleinen.

13WEH UNVERZEHNTETES, ERSTEN ZEHNTEN &C. GEGESSEN HAT. Rabh sagte: Wer [Früchte] gegessen hat, von denen der Armenzehntnicht entrichtet worden ist, ist zu geißeln.

14Also nach der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jose sagte: Man könnte glauben, man sei nur wegen des Unverzehnteten strafbar, von dem keine [der Abgaben] abgehoben worden ist, woher dies von dem Falle, wenn davon die große Hebe und nicht der erste Zehnt abgehoben worden ist, oder auch der erste Zehnt und nicht der zweite Zehnt, oder sogar nur der Armenzehnt?

15Hierbei heißt es:nicht darfst du essen in deinen Ortschaften &c., und dortheißt es: sie sollen ihn in deinen Ortschaften essen und sich sättigen; wie nun dort vom Armenzehnten gesprochen wird, ebenso ist auch hierbei der Armenzehnt zu verstehen, und der Allbarmherzige sagt, daß man [unverzehntet] nicht [essen] dürfe.

16R. Joseph sagte: [Hierüber streiten] Tannaím: R. Elie͑zer sagt, man brauche den Armenzehnt von Demaj nicht mit dem Namenzu bezeichnen; die Weisen sagen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.