Makkot — Blatt 17a
1man müsse ihn bezeichnen, jedoch braucht man ihn nichtabzusondern.
2Ihr Streit besteht ja wahrscheinlich in folgendem: nach der einen Ansicht macht er Zweifellosesunverzehntet, und nach einer Ansicht macht er Zweifelloses nicht unverzehntet. Abajje sprach zu ihm: Weshalb streiten sie demnach über Zweifelhaftes, sie sollten ja über Zweifelloses streiten!?
3Vielmehr sind alle der Ansicht, er mache Zweifelloses verzehntet, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, Leute aus dem gemeinen Volkeseien hinsichtlich des Armenzehnten nicht verdächtig, und die Rabbanan sind der Ansicht, da dies ihnen lästig ist, entrichten sie ihn nicht.
4WIEVIEL MUSS MAN VOM UNVERZEHNTETEN GEGESSEN HABEN &C. R. Bebaj sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, ihr Streit bestehe nur über ein Weizenkorn, beim Mehl aber stimmen alle überein, daß nur ein olivengroßes Quantum [strafbar sei]. R. Jirmeja aber sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, wie sie über das eine streiten, so streiten sie auch über das andere. –
5Wir haben gelernt: R. Šimo͑n sprach zu ihnen: Wollt ihr mir etwa nicht beipflichten, daß, wer eine noch so kleine Ameise gegessen hat, strafbar sei? Sie erwiderten ihm: Weil diese so erschaffen ist. Er entgegnete ihnen: Auch ein Weizenkorn ist so erschaffen. Also nur ein Weizenkorn, Mehl aber nicht!? –
6Dies erwiderte er ihnen nach ihrer Ansicht: nach meiner Ansicht gilt dies auch vom Mehl, aber ihr müßt mir ja beipflichten, daß auch nach eurer Ansicht ein Weizenkorn ebenfalls so erschaffen ist. – Und die Rabbanan!? – Ein lebendes Geschöpf hat eine wesentliche Bedeutung, ein Weizenkorn aber nicht. Übereinstimmend mit R. Jirmeja wird auch gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Hinsichtlich der Geißelung ist jedes Quantum [strafbar]; die Olivengrößegilt nur hinsichtlich des Opfers.
7WER ERSTLINGE GEGESSEN HAT, BEVOR ER DARÜBER [DIE EULOGIE] GELESEN HAT, HOCHHEILIGES AUSSERHALB DER VORHÄNGE, MINDERHEILIGES ODER ZWEITEN ZEHNTEN AUSSERHALB DER STADTMAUER, ODER WER EINEN KNOCHEN VOM [LEVITISCH] REINEN PESAḤLAMME ZERBROCHENHAT, ERHÄLT DIE VIERZIG STREICHE; WER ABER VON EINEM REINEN [PESAḤLAMME] ETWAS ZURÜCKGELASSENHAT, ODER VON EINEM UNREINEN [EINEN KNOCHEN] ZERBROCHEN HAT, ERHÄLT NICHTDIE VIERZIG STREICHE.
8WER DIE MUTTERSAMT DEN JUNGEN GENOMMEN HAT, IST, WIE R. JEHUDA SAGT, ZU GEISSELN, UND ER LASSE [DIE MUTTER] NICHT MEHR FLIEGEN; DIE WEISEN SAGEN, ER LASSE SIE FLIEGEN UND ER IST NICHT ZU GEISSELN. DIE REGEL HIERBEI IST: WEGEN EINES VERBOTES, DEM SICH EIN GEBOT ANSCHLIESST, IST MAN NICHT STRAFBAR.
9GEMARA. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht des Anonymus R. A͑qiba, die Weisen aber sagen, bei den Erstlingen hänge es nur vom Niederlegenab und nicht vom Lesen. –
10Er könnte ja sagen, dies sei die Ansicht des Anonymus R. Šimo͑n!? – Folgendes lehrt er uns: R. A͑qiba ist derselben Ansicht wie R. Šimo͑n. –
11Was ist dies für eine Lehre R. Šimo͑ns? –Es wird gelehrt:Deiner Hände Hebe, das sind die Erstlinge.
12R. Šimo͑n sprach: Was will er uns damit lehren: wenn etwa [das Verbot] des Essens außerhalb der Stadtmauer, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von leichteren Zehnten zu folgern: wenn wegen des Essens des leichteren Zehnten außerhalb der Stadtmauer zu geißeln ist, um wieviel mehr wegen der Erstlinge? Vielmehr lehrt die Schrift damit, daß wegen des Essens der Erstlinge, bevor man darüber [die Eulogie] gelesen hat, zu geißeln ist.
13Deine freiwilligen Spenden, das sind das Dank- und das Heilsopfer. R. Šimo͑n sprach: Was will er uns damit lehren: wenn etwa [das Verbot] des Essens außerhalb der Stadtmauer, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Zehntenzu folgern. Vielmehr lehrt die Schrift damit, daß wegen des Essens vom Dank- und vom Heilsopfer vor dem Blutsprengen zu geißeln ist.
14Und die Erstgeborenen, das ist das Erstgeborene. R. Šimo͑n sprach: Was will er uns damit lehren: wenn etwa [das Verbot] des Essens außerhalb der Stadtmauer, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwererevom Zehntenzu folgern, und wenn etwa [des Essens] vor dem Blutsprengen, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Dank- und vom Heilsopfer zu folgern. Vielmehr lehrt die Schrift damit, daß wegen des Essens vom Erstgeborenen, selbst nach dem Blutsprengen, zu geißeln ist.
15Deiner Rinder und Schafe, das sind Sünd- und Schuldopfer. R. Šimo͑n sprach: Was will er uns damit lehren:
16wenn etwa [das Verbot] des Essens außerhalb der Stadtmauer, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Zehntenzu folgern, wenn etwa [des Essens] vor dem Blutsprengen, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Dank- und vom Heilsopfer zu folgern, und wenn etwa [des Essens] nach dem Blutsprengen, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Erstgeborenen zu folgern? Vielmehr lehrt die Schrift damit, daß wegen des Essens vom Sünd- und vom Schuldopfer außerhalb der Tempelmauer, selbst nach dem Sprengen, zu geißeln ist.
17Deiner Gelübde[opfer], das ist das Brandopfer. R. Šimo͑n sprach: Was will er uns damit lehren:
18wenn etwa [das Verbot] des Essens außerhalb der Stadtmauer, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Zehnten zu folgern, wenn etwa [des Essens] vor dem Blutsprengen, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Dank- und vom Heilsopfer zu folgern, wenn etwa [des Essens] nach dem Blutsprengen, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere von der Erstgeburt zu folgern, und wenn etwa [des Essens] außerhalb der Tempelmauer, so ist dies ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Sünd- und vom Schuldopfer zu folgern?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.