Makkot — Blatt 17b
1Vielmehr lehrt die Schrift damit, daß wegen des Essens vom Brandopfer nach dem Blutsprengen, selbst innerhalb [des Tempelhofes] zu geißeln ist.
2Raba sprach: Bekommt seine Mutter einen Sohn wieR. Šimo͑n, so mag sie gebären, sonst aber mag sie überhaupt nicht gebären. Trotzdem [jene Schlüsse] widerlegbar sind.
3Bei den Erstlingen ist es insofern schwerer als beim Zehnten, indem sie Gemeinen verboten sind, aber beim Zehnten ist es im Gegenteil schwerer, indem er Trauernden verboten ist.
4Beim Dank- und beim Heilsopfer ist es insofern schwerer als beim Zehnten, indem bei ihnen Blutsprengen und Darbringung der Opferteile auf dem Altar erforderlich sind, aber beim Zehnten ist es im Gegenteil schwerer, indem bei diesem [zur Auslösung] gemünztes Gelderforderlich ist.
5Beim Erstgeborenen ist es insofern schwerer als beim Dank- und beim Heilsopfer, indem es vom Mutterleibe aus heilig ist, aber beim Dank- und beim Heilsopfer ist es im Gegenteil schwerer, denn bei diesen ist das Stützenund das Schwingen von Brust und Schenkelerforderlich.
6Beim Sünd- und beim Schuldopfer ist es insofern schwerer als beim Erstgeborenen, indem sie hochheilig sind, aber beim Erstgeborenen ist es schwerer, indem es vom Mutterleibe aus heilig ist.
7Beim Brandopfer ist es insofern schwerer als beim Sünd- und beim Schuldopfer, indem es vollständig [verbrannt] wird, aber beim Sündund beim Schuldopfer ist es schwerer, indem sie Sühne verschaffen.
8Bei allen ist es ferner schwerer als beim Brandopfer, indem es bei ihnen zweierlei Verzehrungengibt. –
9Wieso sagt er demnach: Bekommt seine Mutter einen Sohn wie R. Šimo͑n!? – Er setzte den Schriftvers um und legte ihn nach seiner Ansicht aus. –
10Kann denn eine Verwarnung durch einen Schluß gefolgert werden; selbst nach demjenigen, welcher sagt, eine Bestrafung könne durch einen Schluß gefolgert werden, kann ja keine Verwarnung durch einen Schluß gefolgert werden!? – Nur als verbotene Handlung. –
11Raba sagte ja aber, wenn ein Gemeiner etwas vom Brandopfer vor dem Blutsprengen außerhalb der Stadtmauer gegessen hat, sei er nach R. Šimo͑n fünffachzu geißeln!? – Es ist nur eine fünffach verbotene Handlung. –
12Wir haben ja aber gelernt: folgendesind zu geißeln!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.