Makkot — Blatt 18b

1alles, was vom Heiligen untauglich ist; die Schrift belegt das Essen mit einem Verbote. – Dies gilt nur von dem, was vor dem Untauglichwerden geeignet war, dieses aber war auch vor dem Untauglichwerden ungeeignet. –

2Sollte er doch gegeißelt werden auch wegen einer anderen Lehre R. Elie͑zers!? Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Es heißt:sie sollen vollständige [Opfer] sein, damit wird das Essen mit einem Verbote belegt. – Dem ist auch so, und auch Raba entnimmt das Verbot aus diesem Schriftverse.

3R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Priester von einem Sünd- oder Schuldopfer vor dem Blutsprengen gegessen hat, so ist er zu geißeln. – Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:sie sollen das verzehren, womit Sühne vollzogen wurde, nicht aber vor [Vollziehung] der Sühne, und ein Verbot, das aus einem Gebote kommt, gilt als Verbot.

4Raba wandte ein:Und jedes Tier, das behuft ist und in zwei Teile gespaltene Klauen hat und wiederkauend ist unter den Tieren, dürft ihr essen; nur diese dürft ihr essen, nicht aber dürft ihr andere Tiere essen. Wozu heißt es nach deiner Auffassung:folgende dürft ihr nicht essen!? –

5Vielmehr, ist dies gesagt worden, so wird es wie folgt lauten: R.Gidel sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Gemeiner von einem Sünd- oder Schuldopfer vor dem Blutsprengen gegessen hat, so ist er straffrei, denn die Schrift sagt: sie sollen das verzehren, womit Sühne vollzogen wurde; wo der Schriftvers: sie sollen das verzehren, womit Sühne vollzogen wurde, Geltung hat, gilt auch der Schriftvers: ein Gemeiner soll davon nicht essen, denn es ist heilig, wo aber der Schriftvers: sie sollen das verzehren, womit Sühne vollzogen wurde, keine Geltung hat, hat auch der Schriftvers: ein Gemeiner soll davon nicht essen, keine Geltung.

6R. Elea͑zar sagte im Namen R. Hoša͑jas: Bei den Erstlingen ist nur das Niederlegen unerläßlich, nicht aber ist das Lesen [der Eulogie] unerläßlich. –

7Kann R. Elea͑zar dies denn gesagt haben, R. Elea͑zar sagte ja im Namen R. Hoša͑jas, wenn jemand vor dem FesteErstlinge abgesondert hat und das Fest verstrichen ist, müsse man sie verfaulen lassen, doch wohl, weil man über sie [die Eulogie] nicht mehr lesen kann. Weshalb muß man sie nun verfaulen lassen, wenn man sagen wollte, das Lesen sei nicht unerläßlich!? –

8Dies nach R. Zera, denn R. Zera sagte: Bei dem, was zum Umrührengeeignet ist, ist das Umrühren nicht unerläßlich, und bei dem, was zum Umrühren nicht geeignet ist, ist das Umrühren unerläßlich.

9R. Aḥa b. Ja͑qob lehrte dies im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans, und wies auf einen Widerspruch hin, in dem R. Joḥanan sich befindet: Kann R. Joḥanan denn gesagt haben, bei den Erstlingen sei das Niederlegen unerläßlich und das Lesen [der Eulogie] nicht unerläßlich. R. Asi fragte ja R. Joḥanan, von wann ab die Erstlinge den Priestern erlaubt sind, und er erwiderte ihm: über die [die Eulogie] zu lesenist, sobald man sie gelesen hat, und über die man sie nicht mehr lesen kann, sobald sie die Front des Tempels gesehenhaben.

10Er befindet sich somit in einem Widerspruche sowohl hinsichtlich des Lesens, als auch hinsichtlich des Niederlegens!? –

11Hinsichtlich des Lesens besteht kein Widerspruch, denn eines gilt nach R. Šimo͑nund eines gilt nach den Rabbanan; hinsichtlich des Niederlegens besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gilt nach R. Jehudaund eines gilt nach den Rabbanan. –

12Welche Lehre R. Jehudas ist es? – Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte:Du sollst niederlegen, darunter ist das Schwingenzu verstehen. Du sagst das Schwingen, vielleicht ist dem nicht so, sondern das Niederlegen, in der wörtlichen Bedeutung? Wenn es heißt:er lege nieder, so ist ja schon vom Niederlegen die Rede, somit ist unter du sollst niederlegen das Schwingen zu verstehen. –

13Wer ist der Autor, der gegen R. Jehuda streitet? – Es ist R. Elie͑zer b. Ja͑qob; denn es wird gelehrt:Der Priester nehme den Korb aus deiner Hand, dies lehrt, daß die Erstlinge des Schwingens benötigen – so R. Elie͑zer b. Ja͑qob. – Was ist der Grund des R. Elie͑zer b. Ja͑qob? –

14Er folgert dies aus [dem Worte] Hand, das auch beim Heilsopfer gebraucht wird; hier heißt es: der Priester nehme den Korb aus deiner Hand, und dortheißt es: seine Hände sollen die Feueropfer des Herrn bringen; wie hier der Priester, ebenso auch dort der Priester, und wie dort der Eigentümer, ebenso auch hier der Eigentümer. Auf welche Weise? Der Priester lege seine Hände unter die Hände des Eigentümers und schwinge.

15Raba b. Ada sagte im Namen R. Jiçḥaqs:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.