Makkot — Blatt 19a
1Von wann ab ist man wegen der Erstlingestrafbar? Sobald sie die Front des Tempels gesehen haben. Also nach dem Autor der folgenden Lehre: R. Elie͑zer sagte: Wenn von den Erstlingen ein Teil außerhalb und ein Teil innerhalb [des Tempelhofes] sich befindet, so gelten diejenigen, die sich außerhalb befinden, in jeder Hinsicht als Profanes, und die sich innerhalb befinden, in jeder Hinsicht als Heiliges.
2R. Šešeth sagte: Bei den Erstlingen ist das Niederlegen unerläßlich, nicht aber ist das Lesen [der Eulogie] unerläßlich.
3Also nach dem Autor der folgenden Lehre: R. Jose bekundete drei Dinge im Namen von drei Ältesten. R. Jišma͑él sagte: Man könnte glauben, man dürfe in der Jetztzeit den zweiten Zehnten nach Jerušalem bringen und ihn da [unausgelöst] essen. Dies wäre durch einen Schluß zu folgern: das Erstgeborene benötigt des Hinbringens nach der Stätte, und ebenso benötigt auch der zweite Zehnt des Hinbringens nach der Stätte, wie nun das Gesetz vom Erstgeborenen nur zur Zeit des Tempels Geltung hat, ebenso auch [die Auslösung] des Zehnten nur zur Zeit des Tempels.
4[Wenn man einwendet:] wohl das Erstgeborene, weil bei diesem Blutsprengen und Darbringung der Opferteile auf dem Altar erforderlichist, so beweisen die Erstlinge [das Entgegengesetzte. Doch ist zu erwidern:] wohl die Erstlinge, die des Niederlegensnicht benötigen.
5Daher heißt es:du sollst essen vor dem Herrn, deinem Gott &c.; er vergleicht also den Zehnten mit den Erstgeborenen, wie [das Gesetz vom] Erstgeborenen nur zur Zeit des Tempels Geltung hat, ebenso auch [die Auslösung des] Zehnten nur zur Zeit des Tempels. Wenn dem nun sowäre, so sollte er doch eingewandt haben: wohl die Erstlinge, weil sie des Lesens [der Eulogie] und des Niederlegens benötigen.
6R. Aši erwiderte: Wenn man auch zugibt, daß es nicht unerläßlich ist, so ist es ja aber immerhin Gebot, somit könnte er dies ja auch auf Grund des Gebotes eingewandt haben!? Vielmehr, sagte R. Aši, da auch der Proselyt die Erstlinge darbringen muß, der sagen müßte:das der Herr unseren Vorfahren durch einen Schwur verheißen hat, was er doch nicht kann, so wäre [dieser Einwand] nicht stichhaltig. –
7Sollte er doch das Resultat zusammengefaßt und [einen Schluß] durch das Gemeinsamean ihnen gefolgert haben!? – Dagegen wäre zu erwidern: das Gemeinsame bei ihnen ist, daß beide zum Altar gelangen. –
8Welcher Ansicht ist er: ist er der Ansicht, die erste Heiligunggalt sowohl für die damalige Zeit als auch für die Zukunft, so sollte dies auch hinsichtlich des Erstgeborenen gelten, und ist er der Ansicht, die erste Heiligung galt nur für die damalige Zeit und nicht für die Zukunft, so sollte es ihm auch hinsichtlich des Erstgeborenen fraglichsein!?
9Rabina erwiderte: Tatsächlich ist er der Ansicht, [die erste Heiligung] galt für die damalige Zeit und für die Zukunft, nur handelt es sich hier um ein Erstgeborenes, dessen Blut vor der Zerstörung des Tempels gesprengt wurde, und der Tempel darauf zerstört worden und das Fleisch noch vorhanden ist. Man vergleiche das Fleisch mit dem Blute: wie zum [Sprengen des] Blutes der Altar erforderlich ist, ebenso ist zum [Genüsse des] Fleisches der Altar erforderlich, und ferner vergleiche man den Zehnten mit dem Erstgeborenen. –
10Kann man denn von dem, was durch Vergleichung gefolgert wird, anderes durch Vergleichung folgern!? – Der Getreidezehnt ist Profanes. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.