Makkot — Blatt 20b

1wenn aber mit einem Male, bei einer Warnung, wieso ist er wegen jeder [besonders] strafbar!? Wir haben ja gelernt: Wenn ein Nazirden ganzen Tag Wein getrunken hat, so ist er nur einmal strafbar; wenn man aber wiederholt zu ihm gesagt hat, daß er nicht trinke, und er trotzdem getrunken hat, so ist er wegen jedes Males besonders strafbar. – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er die fünf Finger [mit Rasiersalbe] bestrichen hat und mit einem Mal [über den Kopf] gefahren ist; die Warnung gilt dann für jede [Glatze] besonders.

2Welche Größe muß die Glatzehaben? R. Hona sagte: Daß sie vom Kopfe absticht. R. Joḥanan sagte im Namen des R. Elie͑zer b. R. Šimo͑n: Wie ein Graupenkorn. Hierüber [streiten] auch folgende Tannaím: Welche Größe muß die Glatze haben? [Wie ein Graupenkorn;] manche sagen, daß sie vom Kopfe absticht.

3R. Jehuda b. Ḥabiba sagte: Hierüber streiten drei Tannaím; einer sagt: wie ein Graupenkorn, einer sagt: daß sie vom Kopfe absticht, und einer sagt: wie zwei Haare. Mancher läßt fort [die Ansicht:] wie zwei Haare, und fügt hinzu: wie eine Linse. Als Merkzeichen diene dir: ein Aussatzfleck wie ein Graupenkorn und eine Wunde wie eine Linse.

4Es wird gelehrt: Wer am Šabbath eine Schere voll [Haare] abnimmt, ist strafbar. – Wieviel heißen eine Schere voll? R. Jehuda erwiderte: Zwei. – Es wird ja aber gelehrt: zwei hinsichtlich der Glatze!? – Lies: ebenso zwei hinsichtlich der Glatze.

5Ebenso wird auch gelehrt: Wer am Šabbath eine Schere voll [Haare] abnimmt, ist strafbar. Wieviel heißen eine Schere voll? Zwei; R. Elie͑zer sagt, eines. Die Weisen pflichten jedoch R. Elie͑zer bei, daß man, wenn man weiße aus schwarzen herausliest, schon wegen eines strafharsei. Dies ist sogar wochentags verboten, wegen:ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen.

6ODER DIE SCHLÄFENWINKEL SEINES HAUPTHAARES RUNDSTUTZT. Die Rabbanan lehrten: Die Schläfenwinkel des Haupthaares, [das heißt:] der Abschluß des Haupthaares. Was heißt ‘Abschluß des Haupthaares’? Wenn man die Schläfen mit den Teilen hinter den Ohren und der Stirn gleichmacht.

7Ein Schüler rezitierte vor R. Ḥisda: Sowohl der Rundstutzende als auch der Rundgestutzte ist zu geißeln. Dieser entgegnete ihm: Wer Datteln aus einem Siebe gegessen hat, sollte gegeißelt werden!? Wenn man dich aber fragt: nach wessen Ansicht? [so sage:] nach R. Jehuda, welcher sagt, wegen eines Verbotes, durch das keine Tätigkeit ausgeübt wird, sei zu geißeln.

8Raba erklärte: Wenn jemand sich selberrundstutzt, nach aller Ansicht. R. Aši erklärte: Wenn er mithilft, nach aller Ansicht.

9ODER DIE ECKEN SEINES BARTES VERSTÜMMELT. Die Rabbanan lehrten: Die Ecken seines Bartes, [das heißt:] den Abschluß seines Bartes. Was heißt ‘Abschluß des Bartes’? Die ganze Rundung des Bartes.

10EINE EINKRATZUNG MACHT &C. Die Rabbanan lehrten:Einkratzungen macht, man könnte glauben, [man sei strafbar,] auch wenn man es getan hat, weil ihm sein Haus eingestürzt oder sein Schiff im Meere untergegangen ist, so heißt es:wegen eines Toten; man ist nur dann strafbar, wenn es wegen eines Toten erfolgt ist. Woher, daß man, wenn man wegen eines Toten fünf Einkratzungen gemacht hat, wegen einer jeden besonders strafbar sei? Es heißt: und Einkratzungen, dies lehrt, daß man wegen jeder Einkratzung besonders strafbar sei.

11R. Jose sagte: Woher, daß man, wenn man eine Einkratzung wegen fünf Toten gemacht hat, wegen eines jeden besonders strafbar sei? Es heißt: wegen eines Toten; dies lehrt, daß man wegen eines jeden Toten besonders strafbar sei. –

12Dies schließt ja also den Fall aus, [wenn es erfolgt,] weil ihm sein Haus eingestürzt oder sein Schiff im Meere untergegangen ist!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.