Makkot — Blatt 21a

1R. Jose ist der Ansicht, Einkratzungen und Einritzungen seien dasselbe, und bei den [letzteren] heißt es: wegen eines Toten.

2Šemuél sagte: Wer Einkratzungen mit einem Geräte macht, ist strafbar. Man wandte ein: Einkratzungen und Einritzungen sind dasselbe, nur erfolgen Einkratzungen mit der Hand und Einritzungen mit einem Geräte!? – Er ist der Ansicht R. Joses.

3Ein Jünger rezitierte vor R. Joḥanan: Wegen eines Toten ist man strafbar, einerlei ob mit der Hand oder mit einem Geräte; wegen eines Götzenist man strafbar, wenn mit der Hand, und frei, wenn mit einem Geräte. – In der Schrift heißt es ja aber entgegengesetzt:und sie machten sich nach ihrer Weise Einritzungen mit Schwertern und Spießen!? – Sage vielmehr: frei, wenn mit der Hand, und strafbar, wenn mit einem Geräte.

4MAN IST STRAFBAR WEGEN DES HAUPTHAARES. R. Šešeth zeigte auf die Verbindungsstelle des Schädels. WEGEN DES BARTES: ZWEIMAL WEGEN DER EINEN SEITE, ZWEIMAL WEGEN DER ANDEREN SEITE UND EINMAL WEGEN DER UNTEREN [ECKE] R. Šešeth zeigte auf die Teilungen des Bartes.

5R. ELIE͑ZER SAGTE: HAT MAN IHN ABGENOMMEN &C. Er ist der Ansicht, es sei nur ein Verbot.

6MAN IST NUR DANN STRAFBAR, WENN MAN IHN MIT EINEM SCHERMESSER ABGENOMMEN HAT. Die Rabbanan lehrten:Und den Rand ihres Bartes sollen sie nicht scheren; man könnte glauben, man sei strafbar, auch wenn man ihn mit einer Schere abgenommen hat, so heißt es: nicht verstümmeln. Da nun das Verstümmeln ein Verbot ist, so könnte man glauben, man sei strafbar, auch wenn man ihn mit einer Zange oder einer Feile abgenommen hat, so heißt es: nicht scheren;

7welches Gerät schert und verstümmelt? Das Schermesser.

8R. ELIE͑ZER SAGT, MAN SEI STRAFBAR, AUCH WENN MAN IHN MIT EINER ZANGE ODER MIT EINER FEILE ABGENOMMEN HAT. Welcher Ansicht ist er: hält er [vom Schlusse] durch Wortanalogie, so sollte doch ein Schermesser erforderlich sein, und hält er nicht [vom Schlusse] durch Wortanalogie, so sollte es doch auch mit einer Schere nicht [strafbar sein]!? –

9Tatsächlich hält er [vom Schlusse] durch Wortanalogie, nur ist er der Ansicht, diese seien ebenfalls zum Rasieren geeignet.

10WERSCHRIFTZEICHEN[AN SEINEM KÖRPER] EINÄTZT. HAT ER GESCHRIEBEN UND NICHT EINGEÄTZT, EINGEÄTZT ABER NICHT GESCHRIEBEN, SO IST ER NICHT STRAFBAR; WENN ER GESCHRIEBEN UND EINGEÄTZT HAT, MIT TINTE, SCHWÄRZE ODER WAS SONST [BLEIBEND] ZEICHNET. R. ŠIMO͑N B. JEHUDA SAGTE IM NAMEN R. ŠIMO͑NS: ER IST NUR DANN STRAFBAR, WENN ER DA EINEN GOTTESNAMEN GESCHRIEBEN HAT, DENN ES HEISST:ihr sollt euch nicht Schriftzeichen einätzen, ich bin der Herr.

11GEMARA. R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Nur wenn er wörtlich geschrieben hat: Ich bin der Herr. Dieser erwiderte ihm: Bar Qappara lebrte, er sei nur dann strafbar, wenn er den Namen eines Götzen eingeätzt hat, denn es heißt: ihr sollt euch nicht Schriftzeichen einätzen ich bin der Herr; ich bin der Herr, aber kein anderer.

12R. Malkija sagte im Namen des R. Ada b. Ahaba: Es ist verboten, Asche auf eine Wunde zu legen, weil dies den Anschein einer Schriftätzung hat. R. Naḥman, Sohn des R. Iqa, sagte: [Die Lehren] vom Spieße, von den Sklavinnenund von den Grübchensind von R. Malkiju; die von den Haarlocken, von der Asche und vom Käsesind von R. Malkija.

13R. Papa sagte: Auf eineMišna oder eineBarajtha bezügliches ist von R. Malkija, selbständige Lehren sind von R. Malkiju. Als Merkzeichen diene dir: die Mišna ist Königin. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei [der Lehre von] den Sklavinnen.

14R. Bebaj b. Abajje war vorsichtig sogar mit einer Wundeder Schröpflanzette. R. Aši sagte: Ist da eine Wunde, so beweist es ja die Wunde.

15WENN EIN NAZIR DEN GANZEN TAG WEIN GETRUNKEN HAT, SO IST ER NUR EINMAL STRAFBAR; WENN MAN ABER WIEDERHOLT ZU IHM GESAGT HAT, DASS ER NICHT TRINKEN SOLLE, UND ER TROTZDEM GETRUNKEN HAT, SO IST ER WEGEN JEDES MALES BESONDERS STRAFBAR. WENN ER SICH DEN GANZEN TAG FORTWÄHREND VERUNREINIGT, SO IST ER NUR EINMAL STRAFBAR; WENN MAN ABER WIEDERHOLT ZU IHM GESAGT HAT, DASS ER SICH NICHT VERUNREINIGEN SOLLE, UND ER SICH TROTZDEM VERUNREINIGT HAT, SO IST ER WEGEN JEDES MALES BESONDERS STRAFBAR. WENN ER SICH DEN GANZEN TAG FORTWÄHREND RASIERT, SO IST ER NUR EINMAL STRAFBAR; WENN MAN ABER WIEDERHOLT ZU IHM GESAGT HAT, DASS ER SICH NICHT RASIEREN SOLLE, UND ER SICH TROTZDEM RASIERT HAT, SO IST ER WEGEN JEDES MALES BESONDERS STRAFBAR.

16WENN EINER WÄHREND DES GANZEN TAGES FORTWÄHREND MISCHGEWEBE ANZIEHT, SO IST ER NUR EINMAL STRAFBAR; WENN MAN ZU IHM ABER WIEDERHOLT GESAGT HAT, DASS ER ES NICHT ANZIEHEN SOLLE, UND ER ES TROTZDEM FORTWÄHREND AUSZIEHT UND ANZIEHT, SO IST ER WEGEN JEDES MALES BESONDERS STRAFBAR.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.