Makkot — Blatt 21b
1MANCHER PFLÜGT EIN BEET UND IST DIESERHALB WEGEN ÜBERTRETUNG VON ACHT VERBOTEN STRAFBAR. WENN EIN PRIESTERLICHER NAZIR AN EINEM FESTE IM SIEBENTJAHRE AUF EINEM UNREINEN PLATZE MISCHSAAT SÄEND (IM WEINBERG) MIT OCHS UND ESEL DES HEILIGTUMSPFLÜGT.
2ḤANANJA B. ḤAKHINAJ SAGTE: ER KANN NOCH MISCHGEWEBE ANGEHABT HABEN. SIE ERWIDERTEN IHM: DIES GEHÖRT NICHT ZU DIESEMRUBRUM. ER ENTGEGNETE IHNEN: AUCH [DAS VERBOT HINSICHTLICH DES] NAZIRÄERS GEHÖRT NICHT ZU DIESEM RUBRUM.
3GEMARA. R. Bebaj sagteim Namen R. Joses: Ist unter anziehen und ausziehen zu verstehen, wenn man es wirklich [auszieht und] anzieht, oder auch, wenn man nur den Ärmel anzieht und abstreift. Da zeigte R. Aḥa, Sohn des R. Iqa: anziehen und Ausziehen. R. Aši sagte: Man ist strafbar, auch wenn man es nur so lange angehabt hat, als man es aus- und anziehen kann.
4MANCHER PFLÜGT EIN BEET &C. R. Jannaj sagte: Im Kollegium stimmten sie ab, wer Mischsaat mit Erde bedeckt, sei zu geißeln. R. Joḥanan sprach zu ihnen: Das lehrt ja unsere Mišna: Mancher pflügt ein Beet und ist dieserhalb wegen Übertretung von acht Verboten schuldig. Wenn &c. Mischsaat säend mit Ochs und Esel des Heiligtums pflügt. In welchem Falle kann nun der Pflügende wegen der Mischsaat strafbar sein? Doch wohl, wenn er sie im Gehen mit Erde bedeckt.
5Dieser erwiderte: Würdest du denn, wenn ich dir die Scherbe nicht aufgehoben hätte, darunter die Perle gefunden haben!? Reš Laqiš sprach zu R. Joḥanan: Hätte ein bedeutender Mann dich [dieserhalb] nicht gelobt, so würde ich gesagt haben, unsere Mišna vertrete die Ansicht R. A͑qibas, welcher sagt, daß auch wegen des Stehenlassens von Mischsaat zu geißeln sei.
6Es wird nämlich gelehrt: Wer Mischpflanzen jätet oder [Saaten] mit Erde bedeckt, ist zu geißeln. R. A͑qiba sagt, auch wer sie stehen läßt. –
7Was ist der Grund R. A͑qibas? – Es wird gelehrt:Du sollst dein Feld nicht mit Mischsaat besäen; ich weiß dies also nur vom Säen, woher dies vom Stehenlassen? [Es heißt:] Mischsaat in deinem Felde sollst du nicht.
8U͑la sprach zu R. Naḥman: Sollte er doch gegeißelt werden auch wegen des Säensam Feste!? Dieser erwiderte: Manches lehrt er und manches läßt er fort.
9Jener entgegnete: Der Autor lehrt ‘acht’, und du sagst, manches lehre er und manches lasse er fort!? Raba erwiderte: Eine Trennung der Arbeitengibt es nur am Šabbath, nicht aber am Feste. Jener sprach: So ist es auch.
10Abajje wandte gegen ihn ein: Gibt es denn am Fest keine Trennung der Arbeiten, wir haben ja gelernt: Wer [am Feste] eine Spannadermit Milch kocht und sie ißt, ist fünfmal zu geißeln; er ist zu geißeln wegen des Essens der Spannader, er ist zu geißeln wegen des Kochensam Feste, er ist zu geißeln wegen des Kochens der Spannader mit Milch, er ist zu geißeln wegen des Essens von Fleisch mit Milch, und er ist zu geißeln
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.