Makkot — Blatt 22a
1wegen des Feueranzündens. Wenn dem nun sowäre, sollte er wegen des Feueranzündens, das an sich erlaubt ist, nicht strafbar sein!? – Man lasse das Feueranzünden fort und zähle mit [das Essen der Spannader] von einem Aase. –
2R. [Ḥija] lehrte ja aber, daß zu geißeln sei zweimal wegen des Essens und dreimal wegen des Kochens!? – Lasse vielmehr das Feueranzünden fort und zähle [das Kochen mit] Holz einer Ašera mit, und das Verbot findet sich im folgenden [Schriftverse:]nichts soll an deiner Hand kleben bleiben &c.
3R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: [In diesem Falle] sollte er doch zu geißeln sein auch wegen [des Verbotes:]du sollst keinen Greuel in dein Haus bringen!? – Vielmehr, hier handelt es sich um den Fall, wenn er mit Holz des Heiligtums gekocht hat, und das Verbot findet sich im folgenden [Schriftverse:]verbrennt ihre Ašeras; so dürft ihr aber nicht verfahren mit dem Herrn, eurem Gott.
4R. Hoša͑ja wandteein: Sollte er doch auch den Fall mitzählen, wenn jemand im festen Talesäet, und das Verbot findet sich in folgendem [Schriftverse:]der nicht bearbeitet und nicht bestellt wird!? –
5R. Ḥananja wandte ein: Sollte er doch auch das Verwischen des Gottesnamens im Gehenmitzählen, und das Verbot findet sich in folgendem [Schriftverse:]ihr sollt ihren Namen vernichten; so dürft ihr aber nicht verfahren mit dem Herrn, eurem Gott!?
6R. Abahu wandte ein: Sollte er doch auch das Ausschneiden eines Aussatzflecksmitzählen, und das Verbot findet sich in folgendem [Schriftverse:]sei vorsichtig mit der Plage des Aussatzes!?
7Abajje wandte ein: Sollte er doch auch das Loslösen des Brustschildes vom Schulterkleide und das Entfernen der Stangen von der Bundeslade mitzählen, und das Verbot findet sich in folgendem [Schriftverse:]sie sollen nicht entfernt werden, und: das Brustschild soll nicht losgelöst werden!?
8R. Aši wandte ein: Sollte er doch auch das Pflügen mit einem Holze von einer Ašera mitzählen, und das Verbot findet sich in folgendem [Schriftverse:]nichts soll an deiner Hand kleben bleiben!?
9Rabina wandte ein: Sollte er doch auch das Fällen guter Bäume mitzählen, und das Verbot findet sich in folgendem [Schriftverse:]genieße ihre Früchte, sie selbst aber haue nicht um!?
10R. Zee͑ra sprach zu R. Mani: Sollte er doch auch den Fall mitzählen, wenn er geschworen hat, am Feste nicht zu pflügen!? – Ein solcher Schwur bindet ihn nicht, da er bereits seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinajvorgegriffen ist. Jener entgegnete: Wenn er aber geschworen hat, weder an einem Wochentage noch an einem Festtage zu pflügen; in diesem Falle ist ja der Schwur, da er hinsichtlich des Wochentages bindend ist, auch hinsichtlich des Festtages bindend!? – Von dem, was aufgelöst werdenkann, lehrt er nicht. –
11Etwa nicht, dies gilt ja vom Heiligen !? – [Er spricht] vom Erstgeborenen. – Dies ist ja beim Nazir der Fall!? – Ein Nazir wie Šimšon. –
12Ein Nazir wie Šimšon darf sich ja an Toten verunreinigen!? – Vielmehr, der Autor ist nicht der Ansicht, daß das Verbot einbegreifendist.
13R. Hoša͑ja sagte: Wer einen Stier, der geheiligt war und untauglich geworden ist, belegen läßt, ist zu geißeln. R. Jiçḥaq sagte: Wer einen Stier, der heilig war und untauglich geworden ist, führt, ist zu geißeln; er besteht aus nur einem Körper, und die Schrift behandelt ihn so, als bestehe er aus zwei Körpern.
14WIEVIEL STREICHE VERABREICHT MAN IHM? VIERZIG WENIGER EINEN, DENN ES HEISST:an der Zahl vierzig, EINE ZAHL NAHE VIERZIG; R. JEHUDA SAGT, VIERZIG VOLLSTÄNDIG. WO ERHÄLT ER DEN EINEN ÜBERZÄHLIGEN? ZWISCHEN DEN SCHULTERN.
15MAN SCHÄTZT IHM NUR SO VIEL STREICHE ZU, DASS SIE SICH DREITEILEN LASSEN. WENN MAN IHN VIERZIG AUSZUHALTEN GESCHÄTZT HAT, UND NACHDEM ER EINEN TEIL ERHALTEN HAT,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.