Makkot — Blatt 22b

1MAN IHN ABERMALS SCHÄTZT, KEINE VIERZIG AUSHALTEN ZU KÖNNEN, SO IST ER FREI. WENN MAN IHN NUR ACHTZEHN AUSZUHALTEN GESCHÄTZT HAT, UND NACHDEM ER DIESE ERHALTEN HAT, MAN IHN ABERMALS SCHÄTZT, VIERZIG AUSHALTEN ZU KÖNNEN, SO IST ER FREI.

2GEMARA. Aus welchem Grunde? – Würde es geheißen haben: vierzig an der Zahl, so würde ich gesagt haben, wirklich vierzig an der Zahl, wenn es aber heißt: an der Zahl vierzig, so heißt dies: eine Zahl nahe vierzig. Raba sagte: Wie dumm sind die Leute, die vor einer Torarolle aufstehen, nicht aber vor einem bedeutenden Manne; in der Tora heißt es vierzig, und die Rabbanan kamen und verminderten [diese Zahl] um eine.

3R. JEHUDA SAGT, VIERZIG VOLLSTÄNDIG &C. R. Jiçḥaq sagte: Was ist der Grund R. Jehudas? Es heißt:was bedeuten diese Schläge zwischen deinen Händen? So wird er antworten: Sie kommen vom Hause meiner Lieben. – Und die Rabbanan!? – Dieser spricht von [den Schlägen der] Schulkinder.

4MAN SCHÄTZT IHM NUR SOVIEL STREICHE ZU, WIE SIE SICH DREITEILEN LASSEN &C. Also nur dann, wenn er bereits gegeißelt worden ist, sonst aber nicht;

5ich will auf einen Widerspruch hin weisen: Wenn man ihn vierzig auszuhalten geschätzt hat, und dann abermals, keine vierzig aushalten zu können, so ist er frei; wenn man ihn nur achtzehn auszuhalten geschätzt hat, und darauf abermals, vierzig aushalten zu können, so ist er frei.

6R. Šešeth erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn man ihn für denselben Tag geschätzt hat, und eines in dem Falle, wenn man ihn für morgen oder einen anderen Tag geschätzt hat.

7WENN JEMAND EINE SÜNDE BEGANGEN HAT, DIE MIT ZWEI VERBOTEN BELEGT IST, UND MAN IHN WEGEN BEIDER ZUSAMMEN [ZUR GEISSELUNG] GESCHÄTZT HAT, SO IST ER [EINMAL] ZU GEISSELN UND IST DANN FREI; WENN ABER NICHT, SO WIRD ER GEGEISSELT, GEHEILT UND WIEDERUM GEGEISSELT.

8GEMARA. Es wird ja aber gelehrt, daß man ihn nicht mit einem Male wegen zweier Verbote schätze!?

9R. Šešeth erwiderte: Das ist kein Einwand, eines, wenn man ihn zu einundvierzig[Streichen] schätzt, und eines, wenn zu zweiundvierzig.

10AUF WELCHE WEISE ERFOLGT DIE GEISSELUNG? MAN BINDET IHM BEIDE HÄNDE AN EINEN PFAHL NACH DER EINEN UND NACH DER ANDEREN SEITE, UND DER GEMEINDEDIENER ZERRT IHM DIE KLEIDER HERUNTER, MÖGEN SIE AUCH ZERRISSEN ODER AUFGETRENNT WERDEN, BIS ER IHM DAS HERZ ENTBLÖSST; HINTER IHM BEFINDET SICH EIN STEIN, AUF DEM DER GEMEINDEDIENER MIT EINEM RIEMEN AUS KALBLEDER IN DER HAND STEHT. DIESER IST ZUERST DOPPELT UND DANN VIERFACH ZUSAMMENGELEGT, UND ZWEI ANDERE RIEMEN BAUMELN AN DIESEM. DER GRIFF MASS EINE HANDBREITE, DIE BREITE EBENFALLS EINE HANDBREITE; UND DAS ENDE MUSSTEBIS ZUR MITTE DES BAUCHES REICHEN.

11MAN VERABREICHT IHM DIE STREICHE EIN DRITTEL VORN UND ZWEI DRITTEL HINTEN, UND ZWAR SCHLÄGT MAN IHN WEDER STEHEND NOCH SITZEND, SONDERN GEBEUGT, DENN ES HEISST: der Richter soll ihn niederwerfen lassen;

12DER SCHLAGENDE SCHLÄGT MIT EINER HAND UND MIT DER GANZEN KRAFT. DER VORLESER LIEST [DEN SCHRIFTVERS:]Wenn du nicht beobachten wirst, auszuüben &c. so wird der Herr auszeichnen deine Schläge und die Schläge &c. SODANN BEGINNT ER DEN SCHRIFTVERS VON NEUEM. [FERNER:]Ihr sollt beobachten die Worte dieses Bundes &c. ER SCHLIESST MIT DEM SCHRIFTVERSE:Er ist barmherzig und vergibt die Sünde &c., UND BEGINNT DEN SCHRIFTVERS VON NEUEM.

13STIRBT ER UNTER SEINER HAND, SO IST ER STRAFFREI; WENN ER IHM EINEN STREICH ZUVIEL GEGEBEN HAT UND ER GESTORBEN IST, SO MUSS ER DIESERHALB IN DIE VERBANNUNG. BESUDELT ER SICH, ON MIT KOT ODER MIT URIN, SO LÄSST MAN IHN FREI; R. JEHUDA SAGT, EINEN MANN, WENN MIT KOT, EINE FRAU, [AUCH] WENN MIT URIN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.