Makkot — Blatt 23a
1GEMARA. Aus welchem Grunde? – Zur Entehrung.
2R. Šešeth sagte im Namen des R. Elea͑zar b. A͑zarja: Woher, daß der Riemen aus Kalbleder sein muß? Es heißt:vierzig [Streiche] soll er ihm geben, und darauf:du darfst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht schließen.
3Ferner sagte R. Šešeth im Namen des R. Elea͑zar b. A͑zarja: Woher, daß man die Schwägerin, wenn sie einem Grindigen zufällt, nicht [zur Schwagerehe] zwinge? Es heißt: du darfst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht schließen, und darauf folgt:wenn Brüder zusammen wohnen &c.
4Ferner sagte R. Šešeth im Namen des R. Elea͑zar b. A͑zarja: Wenn jemand die Feste schändet, so ist dies ebenso, als würde er Götzen dienen, denn es heißt:du sollst dir kein gegossenes Gottesbild machen, und darauf folgt:das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten.
5Ferner sagte R. Šešeth im Namen des R. Elea͑zar b. A͑zarja: Wer Verleumdung spricht, Verleumdung anhört, oder falsches Zeugnis ablegt, verdient, daß man ihn vor die Hunde werfe, denn es heißt:vor die Hunde sollt ihr es werfen, und darauf folgt: du sollst kein falsches Gerücht verbreiten, und man lese auch: verbreiten machen.
6UND ZWEI ANDERE RIEMEN &C. Es wird gelehrt: Aus Eselleder. Dies nach einem Vortrage, den ein Galiläer vor R. Ḥisda hielt:Ein Ochs kennt seinen Besitzer und ein Esel die Krippe seines Herrn, Jisrael aber erkennt nicht &c. Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Es komme, der die Krippe seines Herrn kennt, und bestrafe den, der die Krippe seines Herrn nicht kennt.
7DER GRIFF MASS EINE HANDBREITE &C. Abajje sagte: Hieraus zu entnehmen, daß man für jeden einen für seinen Rücken passenden [Riemen] fertige. Raba entgegnete ihm: Demnach müßten es ja übermäßig viele Riemen sein!? – Vielmehr, sagte Raba, hatte [der Griff] eine Höhlung, und man konnte [den Riemen] nach Belieben kürzen und ausdehnen.
8MAN VERABREICHT IHM DIE STREICHE &C. Woher dies? R. Kahana erwiderte: Die Schrift sagt:der Richter soll ihn niederwerfen und ihm vorihm, gemäß seines Frevels, eine Anzahl Streiche geben lassen; einen Teil vom und zwei Teile hinten.
9SCHLÄGT IHN WEDER &C. R. Ḥisda sagte im Namen R. Joḥanans: Woher, daß der Riemen gedoppelt sein muß? Es heißt: soll ihn niederlegen.
10DER SCHLAGENDE SCHLÄGT MIT EINER HAND. Die Rabbanan lehrten: Man stelle nur Gemeindediener an, die wenig Kraft und viel Verstand haben; R. Jehuda sagt, die wenig Verstand und viel Kraft haben;
11Raba sagte: Die Ansicht R. Jehudas ist einleuchtend, denn es heißt:aber nicht mehr, denn wenn er mehr gibt; allerdings ist diese Warnung nötig, wenn du sagst, die wenig Verstand haben, wozu aber ist diese Warnung nötig, wenn du sagen wolltest, die viel Verstand haben!? – Und die Rabbanan!? – Nur Hurtige sind anzuspornen.
12Es wird gelehrt: Wenn er ausholt, mit beiden Händen, und wenn er schlägt, mit einer Hand, damit [der Schlag] mit Wuchtgeführt werde.
13DER VORLESER LIEST &C. Die Rabbanan lehrten: Der oberste der Richter liest [den Schriftvers] vor, der zweite zählt und der dritte spricht: schlage. Hat er viele Hiebe zu erhalten, so zieht der Vorleser [das Lesen] in die Länge, hat er nur wenige zu erhalten, so [liest er] schnell. – Wir haben ja aber gelernt, daß er den Schriftvers von neuem beginne!? – Es ist Vorschrift, [das Lesen] anzupassen, hat er es aber nicht angepaßt, so beginne er den Schriftvers von neuem.
14Die Rabbanan lehrten: übermäßige Schläge, ich weiß diesnur von übermäßigen Schlägen, woher dies von leichten Schlägen? Es heißt: nicht hinzufügen. Wozu heißt es demnach: übermäßige Schläge? Dies lehrt, daß die ersten übermäßige Schläge sind.
15BESUDELT ER SICH &C. Die Rabbanan lehrten: Sowohl ein Mann als auch eine Frau, wenn mit Kot – so R. Meír; R. Jehuda sagt, ein Mann, wenn mit Kot, eine Frau, wenn mit Urin; die Weisen sagen, sowohl ein Mann als auch eine Frau, einerlei ob mit Kot oder mit Urin. –
16Es wird ja aber gelehrt: R. Jehuda sagte: ob ein Mann oder eine Frau, wenn mit Kot!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Hinsichtlich des Kotes sind beide gleich.
17Šemuél sagte: Wenn er verhaftet war und aus dem Gerichte entflohen ist, so ist er frei. Man wandte ein: Besudelt er sich, einerlei ob beim ersten [Ausholen] oder beim zweiten, so läßt man ihn frei; reißt der Riemen, so läßt man ihn frei, wenn beim zweiten, nicht aber, wenn beim ersten. Weshalb nun, dieser Fall sollte ja dem Entfliehen gleichen!? – In dem einen Falle ist er ja entflohen, im anderen Falle ist er nicht entflohen.
18Die Rabbanan lehrten: Hat man ihn geschätzt, daß er sich nach der Geißelung [besudeln werde], so geißele man ihn [nicht]; daß er sich beim Verlassen des Gerichtes besudeln werde, so geißele man ihn; und noch mehr, selbst wenn er sich vorherbesudelt, geißele man ihn dennoch, denn es heißt:er soll ihn schlagen lassen &c. und er werde entehrt, nicht aber, wenn er bereits auf dem Gerichte entehrt worden ist.
19ALLE DER AUSROTTUNG SCHULDIGEN, DIE GEGEISSELT WORDEN SIND, SIND DADURCH VON DER AUSROTTUNG BEFREIT WORDEN, DENN ES HEISST: und wenn dein Bruder vor deinen Augen, entehrt wird, SOBALD ER GEGEISSELT WORDEN IST, GILT ER ALS DEIN BRUDER – SO R. ḤANANJA B. GAMLIÉL.
20R. ḤANANJA B. GAMLIÉL SAGTE [FERNER]: WENN DEM, DER NUR EINE SÜNDE BEGANGEN HAT, DIESERHALB DAS LEBEN GENOMMEN WIRD, UM WIEVIEL MEHR WIRD DEM, DER EIN GEBOT AUSGEÜBT HAT, DIESERHALB SEIN LEBEN GESCHENKT. R. ŠIMO͑N SAGTE: DIES IST AUS DIESER STELLE SELBER ZU ENTNEHMEN; ES HEISST:es sollen ausgerottet werden die Personen, die tun &c., UND FERNER HEISST ES:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.