Makkot — Blatt 4a

1weniger eines Qurṭub ein Qurṭub Wein gekommen ist und es wie Wein aussieht, so macht es, wenn es in ein Quellbad geschüttet worden ist, dieses nicht untauglich; wenn in drei Log Wasser weniger eines Qurṭub ein Qurṭub Milch gekommen ist und es wie Wasser aussieht, so macht es, wenn es in ein Quellbad geschüttet worden ist, dieses ebenfalls nicht untauglich.

2R. Joḥanan b. Nuri sagt, man richte sich stets nach dem Aussehen. –

3Aber dies war ja R. Papa fraglich, denn R. Papa fragte: Liest Rabh im Anfangssatze ‘weniger eines Qurṭub’, während drei volle Log [das Quellbad] nach dem ersten Autor untauglich machen, und hierzu sagt R. Joḥanan, daß man sich stets nach dem Aussehen richte, somit wäre Rabh der Ansicht des R. Joḥanan b. Nuri,

4oder liest Rabh im Anfangssatze nicht ‘weniger eines Qurṭub’, demnach streitet R. Joḥanan nur gegen den Schlußsatz und

5Rabh ist der Ansicht beider!? –

6R. Papa war es fraglich, Raba war es entschieden.

7R. Joseph sagte: Ich habe diese Lehre nicht gehört. Abajje sprach zu ihm: Du selbst sagtestsie uns, und zwar sagtest du, Rabh lese im Anfangssatze nicht ‘weniger eines Qurṭub’, wonach R. Joḥanan nur gegen den Schlußsatz streitet und Rabh der Ansicht beider ist.

8Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Wenn ein Faß voll Wasser ins große Meer gefallen ist, so wird, wenn jemand da untergetaucht ist, ihm das Untertauchen nicht angerechnet, weil zu berücksichtigen ist, es könnten sich drei Log [geschöpftes Wasser] an einer Stelle befunden haben. Dies gilt jedoch nur vom großen Meere, das unbeweglich ist, nicht aber von irgend einem Strome.

9Ebenso wird auch gelehrt: Wenn ein Faß voll Wasser in das große Meer gefallen ist, so wird, wenn jemand da untergetaucht ist, ihm das Untertauchen nicht angerechnet, weil es nicht gut möglich ist, daß sich nicht drei Logan einer Stelle befunden haben. Ebenso ist, wenn da ein Laib aus Hebe hineingefallen ist, dieser unrein. –

10Was soll das ‘ebenso’!? – Man könnte glauben, man lasse sowohl die Person als auch den Laib bei seinem bisherigen Zustande, so lehrt er uns.

11WENN SIE GESAGT HABEN:] WIR BEKUNDEN, DASS JENER SEINEM NÄCHSTEN ZWEIHUNDERT ZUZ SCHULDE, UND ALS FALSCHZEUGEN ÜBERFÜHRT WURDEN, SO WERDEN SIE GEGEISSELT UND MÜSSEN BEZAHLEN, DENN NICHT DIE VORSCHRIFT, DIE SIE ZUR GEISSELUNG BRINGT, BRINGT SIE ZUR ZAHLUNG – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, WER ZAHLEN MUSS, IST NICHT ZU GEISSELN.

12[WENN SIE GESAGT HABEN:] WIR BEKUNDEN, DASS JENER DER VIERZIG STREICHE SCHULDIG IST, UND ALS FALSCHZEUGEN ÜBERFÜHRT WURDEN, SO ERHALTEN SIE ACHTZIG STREICHE, WEGEN:du sollst nicht wider deinen Nächsten als falscher Zeuge aussagen, UND WEGEN:SO sollt ihr an ihm das tun, was er gedacht hat – so R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, SIE ERHALTEN NUR VIERZIG STREICHE.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.