Makkot — Blatt 7a
1Ilea͑ und Ṭobija waren Verwandte des Bürgen, und R. Papa wollte entscheiden, daß sie dem Schuldner und dem Gläubiger gegenüber als Fremde gelten; da sprach R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, zu ihm: Hält sich, wenn der Schuldner nichts hat, der Gläubiger etwa nicht an den Bürgen!?
2WENN JEMAND NACH SEINER ABURTEILUNG ENTFLOHEN UND WIEDERUM VOR DASSELBE GERICHT GEBRACHT WORDEN IST, SO WIRD DIE VERURTEILUNG NICHT AUFGEHOBEN. WENN ZWEI [ZEUGEN], WO ES AUCH IST, AUFTRETEN UND ÜBER EINEN BEKUNDEN, ER SEI VON JENEM GERICHTE [ZUM TODE] VERURTEILT WORDEN, UND DIESER UND JENER WAREN SEINE BELASTUNGSZEUGEN, SO WIRD ER HINGERICHTET.
3DAS SYNEDRIUM IST KOMPETENT SOWOHL IM LANDEALS AUCH AUSSERHALB DES LANDES. EIN SYNEDRIUM, DAS EINMAL IN EINEM SEPTENNIUM EINE HINRICHTUNG VOLLZIEHT, HEISST EIN VERDERBENBRINGENDES; R. ELIE͑ZER B. A͑ZARJA SAGT, EINMAL IN SIEBZIG JAHREN. R. TRYPHON UND R. A͑QIBA SAGTEN: WENN WIR IM SYNEDRIUM SASSEN, WÜRDE NIE EIN MENSCH HINGERICHTET WORDEN SEIN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE: DIESE MEHREN AUCH DAS BLUTVERGIESSEN.
4GEMARA. Also nur wenn er vor dasselbe Gericht gebracht wird, wird die Verurteilung nicht aufgehoben, wenn aber vor ein anderes Gericht, so wird sie aufgehoben, dagegen lehrt der Schlußsatz, wenn zwei [Zeugen], wo es auch ist, auftreten und gegen einen bekunden, er sei von jenem Gerichte [zum Tode] verurteilt worden, und dieser und jener waren seine Belastungszeugen, er hingerichtet werde!?
5Abajje erwiderte: Dies ist kein Einwand; eines im Jisraéllande und eines außerhalb des Landes.
6Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda b. Dostaj sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Šaṭaḥ: Entfloh er vom Jisraéllande nach dem Auslande, so hebe man seine Verurteilung nicht auf; wenn aber vom Auslande nach dem Jisraéllande, so hebe manseine Verurteilung auf, wegen des Verdienstes des Jisraéllandes.
7DAS SYNEDRIUM IST KOMPETENT &C. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Diese[Bestimmungen] sollen euch als Rechtssatzung gelten, von Geschlecht zu Geschlecht: wir lernen also, daß das Synedrium kompetent sei im Lande und außerhalb des Landes.
8Wieso heißt es demnach:in deinen Städten? In deinen Städten mußt du Gerichtshöfe in jedem Bezirke und in jeder Stadt einsetzen, im Auslande aber nur in jedem Bezirke, nicht aber in jeder Stadt.
9EIN SYNEDRIUM, DAS EINE HINRICHTUNG VOLLZIEHT &C. Sie fragten: Heißt es, wenn einmal in siebzig Jahren, ein verderbenbringendes, oder ist dies normal? – Dies bleibt unentschieden.
10R. TRYPHON UND R. A͑QIBA SAGTEN: WENN WIR SÄSSEN &C. Wie würden sie es gemacht haben? R. Joḥanan und R. Elea͑zar erklärten beide, [sie würden gefragt haben:] Habt ihr gesehen, ob er einen Totverletztenoder einen Unverletzten getötet hat?
11R. Aši sagte: Wenn er auch unverletzt befundenwird, [könnte man einwenden:] vielleicht befand sich die Verletzung an der Schnittstelle.
12Wie könnten sie es bei einem Inzestverbrechen machen? Abajje und Raba erklärten beide, [sie würden gefragt haben:] Habt ihr gesehen, ob es wirklich so erfolgt ist, wie der Schminkstift im Schminkrohr? – Wie würden die Rabbanan geurteilt haben? – Nach Šemuél, denn Šemuél sagte: Bei den Hurenden, wenn sie sich wie die Hurendengehaben.
13FOLGENDE MÜSSEN IN DIE VERBANNUNG: WER UNVORSÄTZLICH EINEN MENSCHEN GETÖTET HAT. WENN JEMAND EINE WALZE SCHIEBT UND SIE AUF EINEN FÄLLT UND IHN TÖTET, ODER EIN FASS HERABLÄSST UND ES AUF EINEN FÄLLT UND IHN TÖTET, ODER VON EINER LEITER HERABSTEIGT UND AUF EINEN FÄLLT UND IHN TÖTET, SO MUSS ER IN DIE VERBANNUNG; WENN ABER JEMAND EINE WALZE ZIEHT UND SIE AUF EINEN FÄLLT UND IHN TÖTET, ODER EIN FASS HERAUFZIEHT UND DER STRICK REISST UND ES AUF EINEN FÄLLT UND IHN TÖTET,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.