Makkot — Blatt 9a

1der keine Peruṭa wertist. R. Ami sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Wer einem einen Schlag versetzt hat, der keine Peruṭa wert ist, ist zu geißeln. Und man vergleiche nicht das Schlagen mit dem Fluchen.

2ABER NICHT WEGEN EINES BEISASSPROSELYTEN &C. Demnach gilt der Beisaßproselyt als Nichtjude; wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: ein Beisaßproselyt muß wegen eines Beisaßproselyten in die Verbannung!? R. Kahana erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines, wenn ein Beisaßproselyt einen Beisaßproselyten getötet hat, und eines, wenn ein Beisaßproselyt einen Jisraéliten getötethat.

3Manche weisen auf einen Widerspruch zwischen zwei Schriftversen hin; es heißt: den Jisraéliten, sowie dem Fremden und dem Beisassen sollen diese sechs Städte dienen; dagegen heißt es: und es sollen euch diese Städte als Zuflucht dienen, euch, nicht aber Fremden!? R. Kahana erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines, wenn ein Beisaßproselyt einen Jisraéliten getötet hat, und eines, wenn ein Beisaßproselyt einen Beisaßproselyten getötet hat. –

4Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Dahersind ein Proselyt und ein Nichtjude, die jemand getötethaben, hinzurichten. Er lehrt vom Proselyten ebenso wie vom Nichtjuden, wie nun ein Nichtjude hinzurichten ist, einerlei ob er einen seinesgleichen oder einen nicht seinesgleichen getötet hat, ebenso ist auch ein Proselyt hinzurichten, einerlei, ob er einen seinesgleichen oder einen nicht seinesgleichen getötet hat!?

5R. Ḥisda erwiderte: Das ist kein Widerspruch; dies, wenn er jemand im Niederlassen getötet hat, jenes, wenn er jemand im Hochheben getötet hat; im Niederlassen, in welchem Falle ein Jisraélit in die Verbannung muß, ist auch für ihn die Verbannung ausreichend, im Hochheben, in welchem Falle ein Jisraélit frei ist, ist er hinzurichten.

6Raba sprach zu ihm: Dies ist ja ein Absurdum: im Niederlassen, in welchem Falle ein Jisraélit in die Verbannung muß, ist auch für ihn die Verbannung ausreichend, und im Hochheben, in welchem Falle ein Jisraélit frei ist, sollte er hinzurichten sein!?

7Vielmehr, erklärte Raba, wenn er glaubte, dies sei erlaubt. Abajje sprach zu ihm: Wenn er glaubte, dies sei erlaubt, ist dies ja ein Zwangsfall!? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht, die Annahme, es sei erlaubt, sei der Vorsätzlichkeit nahe.

8Sie richteten sich hierbei nach den von ihnen vertretenen Ansichten, denn es wurde gelehrt: Wenn er geglaubt hat, es sei ein Vieh, und es sich herausstellt, daß es ein Mensch ist, es sei ein Nichtjude, und es sich herausstellt, daß es ein Beisaßproselyt ist, so ist er, wie Raba sagt, schuldig, denn die Annahme, es sei erlaubt, ist der Vorsätzlichkeit nahe, und wie R. Ḥisda sagt, frei, denn die Annahme, es sei erlaubt, ist ein Zwangsfall.

9Raba wandte gegen R. Ḥisda ein:Du mußt sterben wegen der Frau, die du weggenommen hast; doch wohl durch Menschenhände!? –

10Nein, durch den Himmel. Dies ist auch zu beweisen, denn es heißt:daß du dich gegen mich versündigtest. – Es heißt ja auch:und mich wider Gott versündigen;

11nach deiner Auffassung wäre zu erklären: gegen Gott und nicht gegen Menschen!? Du mußt also sagen, die Bestrafung sei trotzdem den Menschen übertragen worden, ebenso ist auch hierbei die Bestrafung den Menschen übertragen worden.

12Abajje wandte gegen Raba ein:Wirst du denn Unschuldige umbringen!? – Dagegen erwiderte man ihm auch: So gib nun dem Manne seine Frau zurück, denn er ist ein Prophet.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.