Makkot — Blatt 9b

1Sollte denn nur einem Propheten seine Frau zurückgegeben werden, nicht aber einem, der kein Prophet ist?

2Dies erkläre man vielmehr nach R. Šemuél b. Naḥmani im Namen R. Jonathans, er habe zu ihm wie folgt gesprochen: So gib nun dem Manne seine Frau zurück, auf jeden Fall; und auch deine Einwendung: wirst du denn Unschuldige umbringen; er selber hat doch zu mir gesagt: sie ist meine Schwester, [ist nichts,] denn er ist ein Prophet und lernte diesaus deinem Verhalten. Wenn ein Fremder in eine Stadt kommt, so frägt man ihn, ob er zu essen und zu trinken wünsche, nicht aber, ob [das Weib] seine Frau oder seine Schwester sei.

3Hieraus, daß eine Noaḥide hingerichtet werde, wenn er etwas lernen sollte, und nicht gelernt hat.

4EIN BLINDER MUSS NICHT IN DIE VERBANNUNG – so R. JEHUDA; R. MEÍR SAGT, ER MÜSSE IN DIE VERBANNUNG. EIN FEIND MUSS NICHT IN DIE VERBANNUNG. R. JOSE B. JEHUDA SAGT, EIN FEIND WERDE HINGERICHTET, WEIL ER ALS GEWARNT GILT. R. ŠIMO͑N SAGTE: MANCHER FEIND MUSS IN DIE VERBANNUNG UND MANCHER MUSS NICHT IN DIE VERBANNUNG; DIE REGEL HIERBEI IST: WENN ANZUNEHMEN IST, ER HABE IHN ABSICHTLICH GETÖTET, SO KOMMT ER NICHT IN DIE VERBANNUNG; ER HABE IHN UNABSICHTLICH GETÖTET, SO MUSS ER IN DIE VERBANNUNG.

5GEMARA. Die Rabbanan lehrten:Ohne es zu sehen, ausgenommen ein Blinder – so R. Jehuda. R. Meír sagte: Ohne es zu sehen, dies schließt einen Blinden ein. –

6Was ist der Grund R. Jehudas? – Es heißt:wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, auch ein Blinder, darauf kommen [die Worte] ohne es zu sehen und schließen ihn aus. –

7Und R. Meír!? – Ohne es zu sehen, dies ist ausschließend, ohne es zu merken, wiederum ausschließend, und eine Ausschließung nach einer Ausschließung ist einschließend. – Und

8R. Jehuda!? – [Die Worte] ohne es zu merken schließen den Fall aus, wenn es absichtlich geschah.

9EIN FEIND MUSS NICHT IN DIE VERBANNUNG &C. Man hat ihn ja nicht gewarnt!? – Unsere Mišna vertritt die Ansicht des R. Jose b. Jehuda, denn es wird gelehrt: R. Jose b. Jehuda sagt, bei einem Gelehrten sei keine Warnung erforderlich, denn die Warnung ist nur deshalb nötig, um festzustellen, ob die Handlung bewußt oder unbewußt erfolgt ist.

10R. ŠIMO͑N SAGTE: MANCHER FEIND MUSS IN DIE VERBANNUNG &C. Es wird gelehrt: In welchen Fällen muß nach R. Šimo͑n der Feind in die Verbannung, und in welchen Fällen muß er nicht in die Verbannung? Riß [der Strick], so muß er in die Verbannung, glitt er [aus seiner Hand], so muß er nicht in die Verbannung. –

11Es wird ja aber gelehrt: R. Šimo͑n sagt, erwerde nur dann verbannt, wenn ihm die Mauerkelle aus der Hand entgleitet, somit besteht ja ein Widerspruch sowohl hinsichtlich des Reißens als auch hinsichtlich des Entgleitens!? –

12Hinsichtlich des Entgleitensbesteht kein Widerspruch, denn eines gilt von einem Freunde und eines gilt von einem Feinde;

13hinsichtlich des Reißens besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn eines vertritt die Ansicht Rabbisund eines vertritt die Ansicht der Rabbanan.

14WOHIN KOMMEN SIE IN DIE VERBANNUNG? – IN DIE ZUFLUCHTSSTÄDTE, DREI JENSEITS DES JARDEN UND DREI IM LANDE KENAA͑N, DENN ES HEISST:drei Städte sollt ihr jenseits des Jarden hergehen und drei Städte sollt ihr im Lande Kenaa͑n hergeben &c. SOLANGE DIE DREI IM JISRAÉLLANDE NOCH NICHT GEWÄHLT WAREN, GEWÄHRTEN AUCH DIE DREI JENSEITS DES JARDEN KEINE ZUFLUCHT, DENN ES HEISST:sechs Zufluchts-städte sollen es sein, ALLE SECHS MUSSTEN GLEICHZEITIG EINE ZUFLUCHT GEWÄHREN KÖNNEN.

15VON EINER NACH DER ANDERENWAREN STRASSEN ERRICHTET, DENN ES HEISST:Setze den Weg in stand und dreiteile es &c.

16MAN GIBT IHMZWEI SCHRIFTGELEHRTE MIT, DAMIT SIE, WENN [DER BLUTRÄCHER] IHN UNTERWEGS TÖTEN WILL, AUF DIESEN EINREDEN. R. MEÍR SAGT, ER SELBER REDE AUF IHN EIN, DENN ES HEISST:dies ist das Wort des Totschlägers.

17R. JOSE B. JEHUDA SAGTE: ZUNÄCHST EILEN SOWOHL DER UNVORSÄTZLICHE ALS AUCH DER VORSÄTZLICHE [TOTSCHLÄGER] IN DIE ZUFLUCHTSSTADT, UND DARAUF LÄSST DAS GERICHT IHN VON DORT HOLEN; WER ZUR TODESSTRAFE DURCH DAS GERICHT VERURTEILT WIRD, WIRD HINGERICHTET, WER NICHT ZUR TODESSTRAFE VERURTEILT WIRD, WIRD ENTLASSEN, UND WER ZUR VERBANNUNG VERURTEILT WIRD, WIRD ZURÜCK NACH SEINER STÄTTE GEBRACHT. DENN ES HEISST:und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen &c.

18GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Drei Städte schied Moše jenseits des Jarden aus, und diesen entsprechend schied Jehošua͑ solche im Lande Kenaa͑n aus; sie lagen einander gegenüber wie zwei Beete in einem Weinberg: Ḥebronin Judäa, gegenüber Beçer in der Wüste, Šekhem auf dem Ephrajim-Berge, gegenüber Ramoth in Gilea͑d, Qedeš auf dem Naphtali-Berge, gegenüber Golan in Bašan. Du sollst dreiteilen; sie mußten gleichmäßig verteilt sein: von der Süd[grenze] bis Ḥebron war [ebenso weit], wie von Ḥebron bis Šekhem, von Ḥebron bis Šekhem, wie von Šekhem bis Qedeš, und von Šekhem bis Qedeš, wie von Qedeš bis zur Nord[grenze]. –

19Jenseits des Jarden drei und im Jisraéllande ebenfalls drei!? Abajje erwiderte: In Gilea͑d waren viele Mörder,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.