Megilla — Blatt 22b
1niemand aber ging [früher] fort. –
2Komm und höre: Die Regel ist: [An einem Tage], an dem für das Volk eine Störung der Arbeit entstehen würde, wie zum Beispiel an einem Gemeindefasttage oder am Neunten Ab, lesen drei [Personen] an einem Tage,
3aber an dem für das Volk keine Störung der Arbeit entsteht, wie zum Beispiel an Neumonden und Halbfesttagen, lesen vier. Schließe hieraus.
4R. Aši sprach: Wir haben ja aber anders gelernt: die Regel ist: [an einem Tage], an dem es ein Zusatzgebet gibt, der aber kein Festtag ist, lesen vier, und dies schließt wohl Gemeindefasttage und den Neunten Ab ein!? –
5Nach R. Ašivertritt ja unsere Mišna weder die Ansicht des ersten Autors noch die des R. Jose!? Es wird nämlich gelehrt: Fällt [der Neunte Ab] auf einen Montag oder einen Donnerstag, so lesen drei [Personen aus der Tora], und einer von ihnen liest die Haphṭara; fällt er auf einen Dienstag oder einen Mittwoch, so liest einer, und dieser liest auch die Haphṭara. R. Jose sagt, in jedem Falle lesen drei, von denen einer die Haphṭara lese. –
6Andernfalls besteht ja die Frage, was denn die Regel einschließe!? – Diese schließt Neumonde und das Halbfest ein. –
7Von diesen lehrt er ja ausdrücklich: an Neumonden und an Halbfesten lesen vier!? –
8Er gibt nur ein Merkzeichen: man glaube nicht, Feste und Halbfeste gleichen einander, vielmehr halte man sich an folgende Regel: je bedeutender der Tag ist, desto mehr Personen sind es;
9somit lesen an Neumonden und Halbfesten, an denen es ein Zusatzopfer gibt, vier, an einem Festtage, an dem die Arbeit verboten ist, fünf, am Versöhnungstage, [dessen Entweihung] mit der Ausrottung belegt ist, sechs, und am Šabbath, [dessen Entweihung] mit der Steinigung belegt ist, sieben Personen.
10Der Text. Einst befand sich Rabh an einem Gemeindefasttage in Babylonien und sprach beim Vorlesen aus der Tora den Segen vorher und nicht nachher. Die ganze Gemeinde fielaufs Gesicht, er aber nicht. Weshalb fiel Rabh nicht aufs Gesicht? –
11Es war ein Steinpflaster, und es wird gelehrt: Ihr sollt keinen Stein mit Bildwerk in eurem Lande setzen, um sich auf diesen niederzuwerfen; auf diesen dürft ihr euch in eurem Lande nicht niederwerfen, wohl aber dürft ihr euch auf die Pflastersteine des Tempels niederwerfen. Dies nach einer Lehre U͑las, welcher sagte, die Tora habe nur das Steinpflaster verboten. –
12Weshalb demnach nur Rabh, auch alle anderen sollten es [unterlassen]!? – Dieses befand sich nur vor Rabh. –
13Sollte er zur Gemeinde gehen und da aufs Gesicht fallen!? – Er wollte die Gemeinde nicht belästigen. Wenn du aber willst, sage ich: Rabh pflegte beim Sichniederwerfen Hände und Füße vollständig auszubreiten, und [er unterließ es] nach einer Lehre U͑las, welcher sagte, die Tora habe nur das Ausbreiten von Händen und Füßen verboten. –
14Sollte er aufs Gesicht fallen und nicht Hände und Füße ausbreiten!? – Er wollte von seiner Gepflogenheit nicht abweichen.
15Wenn du aber willst, sage ich: anders ist es bei einem vornehmen Manne. Dies nach R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagte: Ein vornehmer Mann darf nicht aufs Gesicht fallen, es sei denn, daß er gleich Jehošua͑, dem Sohne Nuns, erhört wird, wie es heißt: und der Herr sprach zu Jehošua͑: Steh auf &c.
16Die Rabbanan lehrten: ‘Bücken’ mit dem Gesichte [zur Erde], wie es heißt: Bath Šeba bückte sich mit dem Gesichte zur Erde. ‘Knien’, auf den Knieen [liegen], wie es heißt: von seinem Knien (auf den Knieen). ‘Sichhinstrecken’, Hände und Füße ausstrecken, wie es heißt: sollen wir etwa kommen, ich, deine Mutter und deine Brüder, uns vor dir zur Erde hinzustrecken!?
17Levi zeigte das Bücken vor Rabbi und er wurde lahm. –
18Hat ihm denn dies verursacht, R. Elea͑zar sagte ja, man stoße nie Worte gegen oben aus, denn ein bedeutender Mann, das ist Levi, stieß Worte gegen oben aus und er wurde lahm!? – Das eine und das andere verursachten dies.
19R. Ḥija b. Abin erzählte: Ich beobachtete Abajje
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.