Megilla — Blatt 26a
1WENN BÜCHER, SO DÜRFEN SIE [FÜR DEN ERLÖS] EINE TORAROLLE KAUFEN.
2HABEN SIE ABER EINE TORAROLLE VERKAUFT, SO DÜRFEN SIE [FÜR DEN ERLÖS] KEINE BÜCHER KAUFEN; WENN BÜCHER, SO DÜRFEN SIE [FÜR DEN ERLÖS] KEINE HÜLLEN KAUFEN; WENN HÜLLEN, SO DÜRFEN SIE [FÜR DEN ERLÖS] KEINE LADE KAUFEN; WENN EINE LADE, SO DÜRFEN SIE [FÜR DEN ERLÖS] KEIN BETHAUS KAUFEN; WENN EIN BETHAUS, SO DÜRFEN SIE [FÜR DEN ERLÖS] KEINEN STADTPLATZ KAUFEN.
3DASSELBE GILT AUCH VON DEN ÜBERSCHÜSSEN.
4GEMARA. Wenn die Einwohner der Stadt den Stadtplatz verkauft haben. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht des Anonymus R. Menaḥem b. Jose, die Weisen aber sagen, dem Stadtplatz hafte keine Heiligkeit an. –
5Was ist der Grund des R. Menahem b. Jose? – Weil das Volk an Fast- und Beistandstagen da betet. – Und die Rabbanan!? – Dies geschieht ja nur selten.
6Wenn ein Bethaus, so dürfen sie für den Erlös eine Lade kaufen. R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Jonathans: Dies lehrten sie nur von einem Bethause in einem Dorfe, ein Bethaus in einer großen Stadt aber darf man überhaupt nicht verkaufen, weil ein solches auch von Auswärtigen besucht wird, und somit Gemeingut ist.
7R. Aši sprach: Das Bethaus von Matha Meḥasja wird zwar auch von Auswärtigen besucht, jedoch dürfte ich, wenn ich wollte, es verkaufen, weil diese nur meinetwegen kommen.
8Man wandte ein: R. Jehuda erzählte: Einst wurde das Bethaus der Kupferschmiede in Jerušalem an R. Elie͑zer verkauft, und dieser verwendete es zu all seinen Bedürfnissen. Dies geschah ja in einer Großstadt!? – Dieses war ein ganz kleines Bethaus, das sie nur für sich erbaut hatten.
9Man wandte ein: An einem Hause im Lande, das ihr zu eigen habt, nur was ihr zu eigen habt, ist durch Aussatz verunreinigungsfähig, Jerušalem aber ist nicht durch Aussatz verunreinigungsfähig. R. Jehuda sagte: Ich hörte dies nur vom Platze des Heiligtums.
10Demnach sind also Bet- und Lehrhäuser wohl verunreinigungsfähig; wieso denn, sie sind ja Eigentum der Städte!? – Lies: R. Jehuda sagte: Ich hörte dies nur von einem geheiligten Platze in Jerušalem. –
11Worin besteht ihr Streit? – Der erste Tanna ist der Ansicht, Jerušalem sei nicht an die Stämme verteilt worden, und R. Jehuda ist der Ansicht, Jerušalem sei wohl an die Stämme verteilt worden.
12Sie führen denselben Streit,
13wie die Tannaím der folgenden Lehre: Was befand sich [vom Tempel] im Gebiete Jehudas? Der Tempelberg, die Hallen und die Tempelhöfe. Was befand sich im Gebiete Binjamins? Die Vorhalle, das Tempelschiff und das Allerheiligste.
14Ein Streifen vom Gebiete Jehudas ragte in das Gebiet Binjamins, auf dem der Altar errichtet war, und darüber härmte sich der fromme Binjamin tagtäglich, ihn einzuverleiben, denn es heißt: er beschirmt ihn allezeit. Daher war es Binjamin beschieden, ein Wirt der Göttlichkeit zu sein.
15Folgender Tanna dagegen ist der Ansicht. Jerušalem sei nicht an die Stämme verteilt worden. Es wird nämlich gelehrt: Man darf in Jerušalem keine Häuser vermieten, weil sie nicht ihr Eigentum sind, und wie R. Elea͑zar b. Çadoq sagt, auch keine Betten; daher pflegen die Wirte ihnen die Häute der heiligen Opfer gewaltsam abzunehmen.
16Abajje sagte: Hieraus, daß es schicklich ist, Krug und Haut seinem Gastwirte zurückzulassen.
17Raba sagte: Dies wurde nur für den Fall gelehrt, wenn der Verkauf nicht durch die sieben Repräsentanten im Beisein der Stadtbewohner erfolgt ist, wenn der Verkauf aber durch die sieben Repräsentanten im Beisein der Stadtbewohner erfolgt ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.