Megilla — Blatt 26b

1so darf [der Erlös] sogar für Rauschtrank verwendet werden.

2Rabina hatte [auf seinem Gebiete] eine Ruine eines Bethauses. Da kam er vor R. Aši und fragte ihn, ob er [den Platz] zum Besäen verwenden dürfe. Dieser erwiderte: Geh und kaufe sie von den sieben Repräsentanten im Beisein der Stadtbewohner, sodann besäe ihn.

3Rami b. Abba baute ein Bethaus und wollte ein altes Bethaus niederreißen, um Ziegel und Balken desselben zum neuen zu verwenden; da warf er folgende Frage auf: R. Ḥisda sagte, man dürfe kein Bethaus niederreißen, bevor man ein neues errichtet hat, wegen etwaiger Fahrlässigkeit; wie ist es nun in diesemFalle? Er fragte R. Papa, und dieser verbot es; hierauf fragte er R. Hona, und er verbot es ebenfalls.

4Raba sagte: Ein Bethaus darf man austauschen oder verkaufen, aber nicht vermieten oder verpfänden. – Aus welchem Grunde? –

5Weil es dann seine Heiligkeit behält. Die Ziegel darf man ebenfalls verkaufen oder austauschen, nicht aber verborgen. Dies gilt jedoch nur von alten, bei neuen aber ist nichts dabei.

6Und selbst nach demjenigen, welcher sagt, die Bestimmung sei ausschlaggebend, gilt dies nur [in einem Falle], wenn man zum Beispiel ein Gewand für einen Toten webt, während es in unserem Falle ebenso ist, als spinne man, [um aus der Wolle ein Gewand für einen Toten] zu weben; niemand ist der Ansicht, [daß dies eine Bestimmung sei].

7Über das Schenken streiten R. Aḥa und Rabina; einer verbietet es und einer erlaubt es. Einer verbietet es, weil dadurch die Heiligkeit nicht schwindet, und einer erlaubt es, weil man nichts verschenkt, wenn man davon keinen Nutzen hat, somit gleicht das Schenken dem Verkaufe.

8Die Rabbanan lehrten: Zu Gebotszwecken verwendete Dinge dürfen fortgeworfen werden, die aber zu heiligem Gebrauche verwendet worden, müssen verwahrt werden. Folgende sind zu Gebotszwecken verwendete Dinge: eine Festhütte, ein Feststrauß, eine Posaune und Çiçith. Folgende sind Dinge, die zum heiligen Gebrauche verwendet worden sind: Behälter für Bücher, (Tephillin) und Mezuzoth, ein Etui für eine Torarolle, das Futteral und die Riemen der Tephillin.

9Raba sagte: Anfangs glaubte ich, das Pult [im Bethause] sei Benutzungsgegenstand eines Benutzungsgegenstandes; nachdem ich aber bemerkt habe, daß man auf dieses die Torarolle legt, sage ich, auch dieses sei Benutzungsgegenstand des Heiligen, und [das Fortwerfen] ist somit verboten.

10Ferner sagte Raba: Anfangs glaubte ich, der Vorhang [im Bethause] sei Benutzungsgegenstand eines Benutzungsgegenstandes, nachdem ich aber bemerkt habe, daß man ihn zusammenrollt und auf ihn die Torarolle legt, sage ich, er sei Benutzungsgegenstand des Heiligen, und [das Fortwerfen] ist somit verboten.

11Ferner sagte Raba: Aus einer zerbrochenen Lade darf man eine kleinere Lade machen, ein Pult aber nicht. Ferner sagte Raba: Aus einem abgenutzten Vorhange darf man eine Decke für die Torarolle machen, nicht aber für einzelne Pentateuchbücher.

12Ferner sagte Raba: Futterale der Pentateuchbücher und Kisten der [heiligen] Schriften sind Benutzungsgegenstände des Heiligen und müssen verwahrt werden. – Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, diese dienen ja nicht als Schmuck, sondern sind nichts weiter als Schutz, so lehrt er uns.

13Im Bethause der Römer war eine Kammer offen, in der eine Leiche lag, und Priester wollten zum Beten eintreten. Da sagten sie es Raba, und dieser sprach zu ihnen: Nehmet die Lade und stellt sie an die Tür, denn diese ist ein ruhendes Holzgerät, und ein ruhendes Holzgerät ist für die Unreinheit nicht empfänglich, somit bildet sie eine Scheidewand vor der Unreinheit.

14Die Rabbanan sprachen zu Raba: Es kommt ja vor, daß sie fortbewegt wird, wenn man auf diese die Torarolle legt, somit ist sie ja ein Gerät, das gefüllt und leer fortbewegt wird!? – Wenn dem so ist, ist dies nicht zulässig.

15Mar Zuṭra sagte: Aus abgenutzten Hüllen von [heiligen] Büchern darf man ein Gewand für einen Pflichttoten bereiten, denn das ist ihre Verwahrung.

16Ferner sagte Raba: Eine verbrauchte Torarolle verwahre man neben einem Schriftgelehrten, selbst wenn er nur Halakoth zu studieren pflegte. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte: Und zwar in einem Tongefäße, denn es heißt: du sollst sie in ein Tongefäß tan, damit sie viele Tage erhalten bleiben.

17R. Papi sagte im Namen Rabas: Aus einem Bethause darf man ein Lehrhaus machen, nicht aber aus einem Lehrhause ein Bethaus. R. Papa aber lehrte im Namen Rabas entgegengesetzt. R. Aḥa sprach:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.