Megilla — Blatt 27a

1Die Ansicht R. Papis ist einleuchtender, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, man dürfe aus einem Bethause ein Lehrhaus machen. Schließe hieraus.

2Bar Qappara trug vor: Es heißt: er verbrannte das Haus Gottes und das Haus des Königs [und alle Häuser Jerušalems] und jedes große Haus verbrannte er im Feuer. Das Haus Gottes, das ist der Tempel; das Haus des Königs, das ist der königliche Palast; und alle Häuser Jerušalems, wörtlich: Und jedes große Haus verbrannte er im Feuer, [hierüber streiten] R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi; einer erklärt: Orte, da die Tora gepflegt wurde, und einer erklärt, Orte, da das Gebet gepflegt wurde.

3Einer erklärt, da die Tora gepflegt wurde, denn es heißt:dem Herrn gefiel es um seiner Gerechtigkeit willen, die Tora groß und herrlich zu machen; einer erklärt, da das Gebet gepflegt wurde, denn es heißt:erzähle mir doch all die großen Taten, die Eliša verrichtet hat, und Eliša verrichtete sie durch das Gebet.

4Es ist zu beweisen, daß R. Jehošua͑ b. Levi es ist, welcher erklärt: ein Ort, da die Tora gepflegt wurde, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, man dürfe aus einem Bethause ein Lehrhaus machen. Schließe hieraus.

5HABEN SIE ABER EINE TORAROLLE VERKAUFT, SO DÜRFEN SIE [FÜR DEN ERLÖS] KEINE BÜCHER KAUFEN &C. Sie fragten: Darf man eine alte Torarolle verkaufen, um für den Erlös eine neue zu kaufen? Ist es verboten, weil [die Heiligkeit] nicht gesteigert wird, oder ist es erlaubt, da es Heiligeres nicht gibt? –

6Komm und höre: Haben sie aber eine Torarolle verkauft, so dürfen sie [für den Erlös] keine Bücher kaufen. Nur keine Bücher, wohl aber eine Torarolle [für den Erlös] einer Torarolle. – Unsere Mišna [spricht von dem Falle], wenn bereits geschehen, wir aber fragen, ob dies von vornherein [erlaubt ist]. –

7Komm und höre: Man darf eine Torarolle in eine Hülle von einem Pentateuchbuche, und ein Pentateuchbuch in eine Hülle von einem Propheten oder Hagiographen wickeln, nicht aber einen Propheten oder Hagiographen in eine Hülle von einem Pentateuchbuche, und nicht ein Pentateuchbuch in eine Hülle einer Torarolle.

8Hier wird gelehrt, daß man eine Torarolle in eine Hülle von einem Pentateuchbuche wickeln darf; nur in die Hülle von einem Pentateuchbuche, nicht aber in die einer [anderen] Torarolle. –

9Wie nun der Schlußsatz: und nicht ein Pentateuchbuch in die Hülle einer Torarolle; eine Torarolle in [die Hülle einer anderen] Torarolle ist demnach erlaubt!? – Hieraus ist vielmehr nichts zu entnehmen. –

10Komm und höre: Man darf eine Torarolle auf eine Torarolle, eine Torarolle auf ein Pentateuchbuch und ein Pentateuchbuch auf einen Propheten oder Hagiographen legen, nicht aber einen Propheten oder Hagiographen auf ein Pentateuchbuch und nicht ein Pentateuchbuch auf eine Torarolle. –

11Du sprichst vom Hinauflegen? Anders ist das Hinauflegen, da es anders nicht möglich ist. Wieso dürfte man, wolltest du nicht sagen, eine [Torarolle] zusammenrollen, ein Blatt liegt ja auf dem anderen!? Vielmehr ist es erlaubt, weil es nicht anders möglich ist, ebenso ist auch dies erlaubt, da es nicht anders möglich ist. –

12Komm und höre: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans im Namen des R. Šimo͑n b. Gamliél, man dürfe keine alte Torarolle verkaufen, um eine neue zu kaufen. –

13Dies wegen etwaiger Fahrlässigkeit, wir aber fragen, wenn [die neue] bereits geschrieben ist und zur Einlösung da liegt. –

14Komm und höre: R. Joḥanan sagte im Namen R. Meírs, man dürfe eine Torarolle nur zum Studium der Tora und um eine Frau zu heiraten verkaufen. Hieraus zu entnehmen, daß [der Verkauf von] Tora um Tora erlaubt ist. –

15Vielleicht ist das Studium anders, weil es zur Ausübung [der Gebote] bringt, desgleichen auch, um eine Frau zu heiraten, denn: nicht zu einer Einöde hat er sie geschaffen, sondern daß sie bewohnt werde, hat er sie gebildet; eine Torarolle [verkaufen], um eine Torarolle zu kaufen, ist jedoch verboten.

16Die Rabbanan lehrten: Man darf keine Torarolle verkaufen, auch wenn man sie nicht braucht. Noch mehr sagte R. Šimo͑n b. Gamliél: Selbst wer nicht zu essen hat und eine Torarolle oder seine Tochter verkauft, sieht [am Erlöse] nie ein Zeichen des Segens.

17DASSELBE GILT AUCH VON DEN ÜBERSCHÜSSEN. Raba sagte: Dies nur, wenn sie etwas verkauft haben und [Geld] zurückbleibt, wenn sie aber [Geld] eingefordert haben und davon zurückbleibt, so ist es erlaubt.

18Abajje wandte gegen ihn ein: Dies nur, wenn sie es sich nicht vorbehalten haben, wenn sie es sich aber vorbehalten haben, so dürfen sie [den Überschuß] sogar für einen Dexusja verwenden.

19In welchem Falle: wollte man sagen, wenn sie etwas verkauft haben und [Geld] zurückbleibt, so nützt es ja nicht, daß sie es sich vorbehalten haben, doch wohl, wenn sie [Geld] eingefordert haben und davon zurückbleibt, dennoch ist es nur dann erlaubt, wenn sie es sich vorbehalten haben, nicht aber, wenn sie es sich nicht vorbehalten haben!? – Nein.

20Tatsächlich, wenn sie etwas verkauft haben und [Geld] zurückbleibt, nur [ist die Lehre lückenhaft und] muß wie folgt lauten: Dies nur, wenn sich die sieben Repräsentanten im Beisein der Stadtbewohner es nicht vorbehalten haben, wenn aber die sieben Repräsentanten im Beisein der Stadtbewohner sich es vorbehalten haben, so dürfen sie [den Überschuß] sogar für einen Dexusja verwenden.

21Abajje fragte einen der Jünger, der vor R. Šešeth Barajtha vorzutragen pflegte: Hast du vielleicht von R. Šešeth gehört, was ,Dexusja’ bedeute? Dieser erwiderte: R. Šešeth erklärte es: Stadtreiter.

22Abajje sprach: Wenn ein Jünger etwas hört und die Bedeutung nicht kennt, so frage er jemand, der bei den Rabbanan zu verkehren pflegt, denn es ist nicht möglich, daß er es von einem bedeutenden Manne nicht gehört haben sollte.

23R. Joḥanan sagte im Namen R. Meírs: Wenn die Einwohner einer Stadt nach einer anderen Stadt kommen und man ihnen da Almosen auferlegt, so entrichten sie es, und wenn sie heimkehren, nehmen sie es mit und ernähren die Armen ihrer Stadt.

24Ebenso wird gelehrt: Wenn Leute einer Stadt nach einer anderen Stadt kommen und man ihnen da Almosen auferlegt, so entrichten sie es, und wenn sie heimkehren, nehmen sie es mit. Wenn aber ein einzelner nach einer anderen Stadt kommt und man ihm da Almosen auferlegt, so ist es für die Armen dieser Stadt zu entrichten.

25R. Hona verfügte einst ein Fasten, und als R. Ḥana b. Ḥanilaj und alle Einwohner seiner Stadt zu ihm kamen, legte man ihnen Almosen auf, und sie gaben. Als sie heimkehren wollten, sprachen sie zu ihm: Möge der Meister es uns zurückgeben, wir wollen damit die Armen unserer Stadt ernähren.

26Dieser erwiderte: Wir haben gelernt, dies gelte nur dann, wenn da kein

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.