Megilla — Blatt 27b
1Gemeindevorsteher ist, wenn da aber ein Gemeindevorsteher ist, so ist es dem Gemeindevorsteher zu geben; und um so mehr, wo meine Armen und eure Armen auf mich rechnen.
2MAN VERKAUFE NICHT [EIGENTUM] DER GEMEINDE AN EINEN PRIVATEN, WEIL MAN ES DADURCH IN SEINER HEILIGKEIT HERABSETZT – SO R. MEÍR. MAN ENTGEGNETE IHM: DEMNACH AUCH NICHT DAS EINER GRÖSSEREN STADT AN EINE KLEINERE STADT!?
3GEMARA. Die Rabbanan erwiderten ja R. Meír treffend!? – R. Meír [kann erwidern]: wenn eine große Stadt etwas an eine kleine Stadt verkauft, so war es vorher heilig und ist auch jetzt heilig, wenn aber eine Gemeinde an einen Privaten, so ist daran keine Heiligkeit mehr. –
4Und die Rabbanan!? – Wenn solches berücksichtigt werden sollte, so müßte man auch berücksichtigen: in der Menge des Volkes die Verehrung des Königs.
5MAN VERKAUFE EIN BETHAUS NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS MAN ES AUF VERLANGEN ZURÜCKERHALTE – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, MAN DÜRFE ES FÜR IMMER VERKAUFEN, NUR NICHT ZU FOLGENDEN VIER ZWEKKEN: ZUM BADEHAUSE, ZUR GERBEREI, ZUM TAUCHBADE UND ZUR WASSERANSTALT. R. JEHUDA SAGT, MAN VERKAUFE ES ALS HOF, UND DER KÄUFER MACHE DARAUS WAS ER WILL.
6GEMARA. Wieso darf man nach R. Meír darin wohnen, das ist ja Wucher!?
7R. Joḥanan erwiderte: R. Meír sagte es nach der Ansicht R. Jehudas, welcher sagt, der Eventualwucher sei erlaubt.
8Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand von seinem Nächsten eine Mine fordert und dieser ihm den Verkauf seines Feldes verpfändet, so ist dies, wenn der Verkäufer die Früchte genießt, erlaubt, und wenn sie der Käufer genießt, verboten;
9R. Jehuda sagt, auch wenn der Käufer die Früchte genießt, sei es erlaubt. R. Jehuda sprach: Einst verpfändete Boëthos der Sohn Zonans, den Verkauf seines Feldes mit Zustimmung des R. Elea͑zar b. A͑zarja, und der Käufer genoß die Früchte. Jene entgegneten: Soll dies ein Beweis sein? Der Verkäufer genoß die Früchte und nicht der Käufer.
10Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen beim Eventualwucher; einer ist der Ansicht, der Eventualwucher sei erlaubt, und einer ist der Ansicht, der Eventualwucher sei verboten.
11Raba sagte: Alle sind der Ansicht, der Eventualwucher sei verboten, und der Unterschied zwischen ihnen besteht vielmehr beim zurückzuerstattenden Wucher; einer ist der Ansicht, der zurückzuerstattende Wucher sei erlaubt, und einer ist der Ansicht, er sei verboten.
12DIE WEISEN SAGEN, MAN DÜRFE ES FÜR IMMER VERKAUFEN &C. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf innerhalb der vier Ellen, in denen das Gebet verrichtet wurde, Wasser abschlagen.
13R. Joseph sprach: Was lehrt er uns damit, wir haben ja gelernt, R. Jehuda sagt, man verkaufe es als Hof, und der Käufer mache daraus, was er will!? Und auch die Rabbanan [verbieten] es ja nur bei einem Bethause, das eine permanente Heiligkeit hat, nicht aber bei vier Ellen, [in denen das Gebet verrichtet wurde,] die keine permanente Heiligkeit haben!?
14Ein Schüler rezitierte vor R. Naḥman: Wer das Gebet verrichtet hat, entferne sich vier Ellen und uriniere; wer uriniert hat, entferne sich vier Ellen und verrichte das Gebet.
15Dieser entgegnete: Allerdings entferne sich derjenige, der uriniert hat, vier Ellen und verrichte das Gebet, denn es wird gelehrt, daß man sich davon und vom Kote vier Ellen entferne,
16wozu aber braucht derjenige, der das Gebet verrichtet hat, sich vier Ellen zu entfernen und zu urinieren: demnach sind ja alle Straßen von Nehardea͑ heilig!? Lehre vielmehr: man warte. –
17Einleuchtend ist es, daß derjenige, der uriniert hat, so lange warte, als man vier Ellen gehen kann, wegen der nachtriefenden Tropfen, wozu aber warte derjenige, der das Gebet verrichtet hat, so lange, als man vier Ellen gehen kann!? R. Aši erwiderte: Solange, als man vier Ellen gehen kann, ist das Gebet noch im Munde geläufig und die Lippen lispeln noch.
18Seine Schüler sprachen zu R. Zakkaj: Wodurch hast du dein langes Leben? Er erwiderte ihnen: Nie im Leben habe ich innerhalb der vier Ellen uriniert, in denen das Gebet verrichtet wurde, nie habe ich meinen Nächsten bei seinem Schimpfnamen genannt, und nie habe ich den Weihsegen versäumt. Einst verkaufte meine alte Mutter ihre Kappe vom Kopfe und brachte mir [Wein] zum Weihsegen.
19Es wird gelehrt: Als sie starb, ließ sie ihm dreihundert Krüge Wein zurück, und als er starb, ließ er seinen Kindern dreitausend Krüge Wein zurück.
20Einst stand R. Hona vor Rabh mit einem Bastgeflechte umgürtet, und dieser fragte: Was bedeutet dies? Jener erwiderte: Ich hatte keinen [Wein] zum Weihsegen, da verpfändete ich meinen Gürtel und holte mir [Wein] zum Weihsegen. Da sprach er: Möge es der Wille [Gottes] sein, daß du dich in Seide hüllest.
21Bei der Hochzeit seines Sohnes Rabba legte sich R. Hona, der sehr klein war, ins Bett, und als seine Tochter und seine Schwiegertochter ihre Kleider auszogen, legten sie sie auf ihn, sodaß er ganz in Seide eingehüllt war. Als Rabh dies hörte, war er ärgerlich und sprach zu ihm: Weshalb sagtest du nicht, als ich dich segnete: Ebenso auch der Meister!
22Seine Schüler sprachen zu R. Elea͑zar b. Šamua: Wodurch hast du dein langes Leben? Er erwiderte ihnen: Nie im Leben habe ich das Bethaus als Durchgang benutzt, nie schritt ich über die Köpfe des heiligen Volkes, und nie habe ich die Hände ohne Segensspruch erhoben.
23Seine Schüler fragten R. Perida: Wodurch hast du dein langes Leben? Er erwiderte ihnen: Nie im Leben war jemand früher als ich im Lehrhause,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.