Megilla — Blatt 2a

1DIE ESTERROLLE WIRD AM ELFTEN, AM ZWÖLFTEN, AM DREIZEHNTEN, AM VIERZEHNTEN ODER AM FÜNFZEHNTEN [ADAR] GELESEN, WEDER FRÜHER NOCH SPÄTER. BEFESTIGTE STÄDTE, DIE IN DEN TAGEN JEHOŠUA͑S, DES SOHNES NUNS, MIT EINER MAUER UMGEBEN WAREN, LESEN SIE AM FÜNFZEHNTEN, DÖRFER UND GRÖSSERE STÄDTE LESEN SIE AM VIERZEHNTEN, NUR DASS DIE DÖRFER ZUM VORANGEHENDEN ZUSAMMENKUNFTSTAGE VORGREIFEN.

2UND ZWAR: FÄLLT DER VIERZEHNTE [ADAR] AUF EINEN MONTAG, SO LESEN SIE DIE DÖRFER UND GRÖSSEREN STÄDTE AN DIESEM TAGE UND DIE MIT EINER MAUER UMGEBENEN STÄDTE AM FOLGENDEN; FÄLLT ER AUF EINEN DIENSTAG, ODER EINEN MITTWOCH, SO GREIFEN DIE DÖRFER ZUM VORANGEHENDEN ZUSAMMENKUNFTSTAGE VOR, DIE GRÖSSEREN STÄDTE LESEN SIE AN DIESEM TAGE UND DIE MIT EINER MAUER UMGEBENEN STÄDTE AM FOLGENDEN;

3FÄLLT ER AUF EINEN DONNERSTAG, SO LESEN SIE DIE DÖRFER UND DIE GRÖSSEREN STÄDTE AN DIESEM TAGE UND DIE MIT EINER MAUER UMGEBENEN STÄDTE AM FOLGENDEN; FÄLLT ER AUF EINEN FREITAG, SO GREIFEN DIE DÖRFER ZUM VORANGEHENDEN ZUSAMMENKUNFTSTAGE VOR UND DIE GRÖSSEREN STÄDTE UND DIE MIT EINER MAUER UMGEBENEN STÄDTE LESEN SIE AN DIESEM TAGE;

4FÄLLT ER AUF EINEN ŠABBATH, SO GREIFEN DIE DÖRFER UND DIE GRÖSSEREN STÄDTE ZUM VORANGEHENDEN ZUSAMMENKUNFTSTAGE VOR UND DIE MIT EINER MAUER UMGEBENEN STÄDTE LESEN SIE AM FOLGENDEN TAGE; FÄLLT ER AUF DEN TAG NACH DEM ŠABBATH, SO GREIFEN DIE DÖRFER ZUM VORANGEHENDEN ZUSAMMENKUNFTSTAGE VOR, DIE GRÖSSEREN STÄDTE LESEN SIE AN DIESEM TAGE UND DIE MIT EINER MAUER UMGEBENEN STÄDTE AM FOLGENDEN.

5GEMARA. DIE ESTERROLLE WIRD AM ELFTEN &C. GELESEN. Woher dies? – ‘Woher dies’, dies wie wir weiter erklären: die Weisen haben es für die Dörfer erleichtert, daß sie sie nämlich am vorangehenden Zusammenkunftstage vorgreifen dürfen, um ihre Brüder in den befestigten Städten mit Wasser und Nahrung versorgen zu können!? –

6Wir meinen es wie folgt: merke, diese Tage wurden ja alle von den Männern der Großsynode festgesetzt, denn wenn du sagen wolltest, die Männer der Großsynode hätten nur den vierzehnten und den fünfzehnten festgesetzt, wieso könnten die Rabbanan kommen und eine Anordnung aufheben, die die Männer der Großsynode eingeführt haben, wir haben ja gelernt, ein Gerichtshof könne nicht die Worte eines anderen Gerichtshofes aufheben, es sei denn, daß er größer ist als jener an Weisheit und Zahl!?

7Sicherlich haben also die Männer der Großsynode alle angeordnet: wo sind sie [in der Schrift] angedeutet?

8R. Šamen b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Schrift sagt: um diese Purimtage zu ihren bestimmten Zeiten festzusetzen; sie haben also mehrere Zeiten festgesetzt. –

9Dies ist ja an sich nötig!? – Es könnte ja Zeit heißen, wenn es aber Zeiten heißt, so deutet dies auf mehrere Zeiten. –

10Aber auch dies ist ja nötig, daß nämlich die Zeit dieser der Zeit jener nicht gleiche!? – Demnach sollte es zu ihrer Zeit heißen, wenn es aber Zeiten heißt, so ist hieraus beides zu entnehmen. –

11Vielleicht sind es viele Zeiten!? – Ihre Zeiten, wie ihre Zeit; wie unter ihre Zeit zwei zu verstehen sind, ebenso unter ihre Zeiten zwei. –

12Vielleicht am zwölften und am dreizehnten!? – Wie R. Šemuél b. Jiçḥaq erklärt hat, der dreizehnte sei ohnehin für jede Gemeinde bestimmt und brauche nicht besonders einbegriffen zu werden, ebenso ist auch hierbei [zu erklären], der dreizehnte ist ohnehin für jede Gemeinde bestimmt, und braucht nicht besonders einbegriffen zu werden. –

13Vielleicht am sechzehnten und am siebzehnten!? – Es heißt: und nicht versäumten.

14R. Šemuél b. Naḥmani erklärte: Die Schrift sagt: wie an den Tagen, an denen die Juden Ruhe fanden; ‘wie an den Tagen’, dies schließt den elften und den zwölften ein. –

15Vielleicht am zwölften und am dreizehnten!? R. Šemuél b. Jiçḥaq erwiderte: Der dreizehnte ist ohnehin für jede Gemeinde bestimmt und braucht nicht besonders einbegriffen zu werden. – Vielleicht am sechzehnten und am siebzehnten!? – Es heißt: und nicht versäumen. –

16Weshalb entnimmt es R. Šemuél b. Naḥmani nicht aus [dem Worte] Zeiten!? – [Die Unterscheidung von] Zeit, ihre Zeit und Zeiten leuchtet ihm nicht ein. –

17Weshalb entnimmt es R. Šamen b. Abba nicht aus [den Worten] wie an den, Tagen!? – Er kann dir erwidern: dies deutet darauf, daß es auch in Zukunft erfolge.

18Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht des Anonymus R. A͑qiba, der [die Ausdrücke] Zeit, ihre Zeit und Zeiten zur Forschung verwendet, die Weisen aber sagen, man lese sie nur zur festgesetzten Zeit.

19Man wandte ein: R. Jehuda sagte: Dies nur dann, wenn die Jahre normal sind und Jisraél auf seinem Boden wohnt, in der Jetztzeit aber, wo alle sich danach richten, lese man sie nur zur festgesetzten Zeit.

20Nach wem sagte R. Jehuda dies, wollte man sagen nach R. A͑qiba, so gilt dies ja nach ihm auch in der Jetztzeit,

21doch wohl nach den Rabbanan, und nach diesen liest man sie, wenn die Jahre normal sind und Jisraél auf seinem Boden wohnt, wohl [an mehreren Tagen]!? Dies ist eine Widerlegung R. Jehudas. Eine Widerlegung.

22Manche lesen: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht des Anonymus R. A͑qiba, die Weisen aber sagen, in der Jetztzeit, wo alle sich danach richten, lese man sie nur zur festgesetzten Zeit.

23Ebenso wird auch gelehrt: R. Jehuda sagte: Dies nur dann, wenn die Jahre normal sind und Jisraél auf seinem Boden wohnt, in der Jetztzeit aber, wo alle sich danach richten, lese man sie nur zur festgesetzten Zeit.

24R. Aši wies auf einen Widerspruch hin, in welchem R. Jehuda sich befindet

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.