Megilla — Blatt 8a

1DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEM, DER SICH VON SEINEM NÄCHSTEN DEN GENUSS ABGELOBT HAT, UND DEM, DER SICH VON IHM ESSACHEN ABGELOBT HAT, BESTEHT NUR BEIM BETRETEN UND BEI GERÄTEN, DIE MAN NICHT ZUR BEREITUNG VON SPEISEN VERWENDET.

2GEMARA. Bei Geräten aber, die zur Bereitung von Speisen verwendet werden, gleichen sie einander.

3BEIM BETRETEN. Man nimmt es ja damit nicht genau!? Raba erwiderte: Dies nach R. Elie͑zer, welcher sagt, dem des Genusses abgelobten sei auch das Wertlose verboten.

4GELOBTES UND GESPENDETES UNTERSCHEIDEN SICH VON EINANDER NUR DADURCH, INDEM MAN FÜR GELOBTES HAFTBAR IST, FÜR GESPENDETES ABER NICHT HAFTBAR IST.

5GEMARA. Hinsichtlich des Versäumens aber gleichen sie einander.

6Dort haben wir gelernt: Was heißt Gelobtes? Wenn man sagt: ‘ich nehme auf mich, ein Brandopfer [darzubringen]‘. Was heißt Gespendetes? Wenn man sagt: ‘dieses sei ein Brandopfer’. Welchen Unterschied gibt es zwischen Gelobtem und Gespendetem? Für das Gelobte ist man haftbar, für das Gespendete ist man, wenn es verendet, gestohlen wird oder abhanden kommt, nicht haftbar.

7Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: So wird es ihn wohlgefällig machen und ihm Sühne verschaffen. R. Šimo͑n erklärte: Was ihm obliegt, dafür ist er haftbar, was ihm aber nicht obliegt, dafür ist er nicht haftbar. –

8Wieso geht dies daraus hervor? R. Jiçḥaq b. Evdämi erwiderte: Sobald man ‘ich nehme auf mich’ gesagt hat, ist es ebenso, als hätte man es auf seine Schulter genommen.

9DER FLUSSBEHAFTETE, DER [FLUSS] ZWEIMAL BEMERKT HAT, UNTERSCHEIDET SICH VON DEM, DER DREIMAL BEMERKT, NUR HINSICHTLICH DES OPFERS.

10GEMARA. Hinsichtlich des Lagers und des Sitzes und der Zählung von sieben [Reinheitstagen] aber gleichen sie einander.

11Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: R. Simaj sagte: Die Schrift zählt eszweimal auf und nennt ihn unrein, darauf dreimal und nennt ihn unrein; wie ist dies nun zu erklären?

12Zweimal hinsichtlich der Unreinheit und dreimal hinsichtlich des Opfers. –Vielleicht aber zweimal hinsichtlich der Unreinheit und nicht hinsichtlich des Opfers, und dreimal hinsichtlich des Opfers und nicht hinsichtlich der Unreinheit? –

13Ich will dir sagen, bevor er dreimal bemerkt hat, hat er bereits zweimal bemerkt. – Vielleicht aber zweimal hinsichtlich des Opfers und nicht hinsichtlich der Unreinheit, und dreimal auch hinsichtlich der Unreinheit!? – Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: Und der Priester soll ihm Sühne schaffen vor dem Herrn von seinem Flusse; manche Flußbehaftete bringen ein Opfer dar und manche Flußbehaftete bringen kein Opfer dar, und zwar: bemerkte er dreimal, so bringe er dar, wenn zweimal, so bringe er nicht dar. –

14Vielleicht ist dem nicht so, sondern bringe er dar, wenn er zweimal bemerkt hat, und bringe nicht dar, wenn dreimal? – Ich will dir sagen, bevor er dreimal bemerkt hat, hat er bereits zweimal bemerkt.

15Und sowohl die Lehre R. Simajs als auch [die Folgerung aus den Worten] von seinem Flusse sind nötig. Gegen die Lehre R. Simajs ist der vorhergenannte Einwand zu erheben, daher [die Folgerung aus den Worten] von seinem Flusse; und aus [den Worten] von seinem Flusse geht nicht hervor, wieviel Beobachtungen erforderlich sind, daher die Lehre des R. Simaj. –

16Was folgerst du nun, wo du sagst, [die Worte] von seinem Flusse werden zur Forschung verwendet, aus [dem Schriftverse:] wenn der Flußbehaftete rein wird von seinem Flusse? –

17Dieser ist für folgende Lehre zu verwenden: Wenn der Flußbehaftete rein wird, wenn der Fluß aufgehört hat; von seinem Flusse, nicht aber von Fluß und Aussatz; von seinem Flusse, so zähle er, dies lehrt, daß der nach zwei Beobachtungen Flußbehaftete der Zählung von sieben [Reinheitstagen] benötigt.

18Dies wäre durch einen Schluß zu folgern: wenn er Lager und Sitz verunreinigt, wie sollte er nicht der Zählung von sieben [Reinheitstagen] benötigen!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.