Megilla — Blatt 9b

1Keinem von ihnen habe ich irgend einen Wertgegenstand genommen. Die der Herr, dein Gott, allen Völkern zum Leuchten zugeteilt hat.

2Und er hingeht, um anderen Göttern zu dienen, denen zu dienen ich nicht erlaubt habe.

3Ferner schrieben sie den Kurzfüßigen statt den Hasen, weil die Frau des Ptolemäus Hase hieß. Er könnte nämlich gesagt haben, die Juden hätten, um ihn zu verspotten, den Namen seiner Frau in die Tora gesetzt.

4R. ŠIMO͑N B.GAMLIÉL SAGT, AUCH DIE BÜCHER HABE MAN NUR GRIECHISCH ZU SCHREIBEN ERLAUBT. R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél. Ferner sagte R. Joḥanan: Folgendes ist der Grund des R. Šimo͑n b. Gamliél: die Schrift sagt: Schönheit schaffe Gott für Japheth and er wohne in den Zelten Šems; die Sprache Japheths sei in den Zelten Šems zu finden. –

5Vielleicht die Sprachen Gomers und Magogs!? R. Ḥija b. Abba erwiderte: Aus folgendem Grunde: es heißt: Schönheit schaffe Gott für Japheth; das Schönste Japheths sei in den Zelten Šems zu finden.

6DER MIT DEM SALBÖL GESALBTE [HOCH]PRIESTER UNTERSCHEIDET SICH VOM DURCH DIE AMTSKLEIDUNG GEWEIHTEN NUR HINSICHTLICH DES FARREN, DER WEGEN ALLER GEBOTE DARGEBRACHT WIRD.

7DER DIENSTTUENDE [HOCH]PRIESTER UNTERSCHEIDET SICH VOM ZURÜCKGETRETENEN [HOCH]PRIESTER NUR HINSICHTLICH DES FARREN DES VERSÖHNUNGSTAGES UND DES ZEHNTELS EPHA.

8GEMARA. Hinsichtlich des Farren des Versöhnungstages aber und des Zehntels Epha gleichen sie einander.

9Unsere Mišna lehrt also nicht nach R. Meír, denn es wird gelehrt: Der durch die Amtskleidung geweihte [Hochpriester] bringe wegen aller Gebote einen Farren dar – so R. Meír; die Weisen sagen, er bringe ihn nicht dar. –

10Was ist der Grund R. Meírs? – Es wird gelehrt: Gesalbter; ich weiß dies vom mit dem Salböl gesalbten [Hochpriester], woher dies vom durch die Amtskleidung geweihten? Es heißt: der Gesalbte. –

11Wie ist, wenn nicht nach R. Meír, der Schlußsatz zu erklären: Der diensttuende [Hoch]priester unterscheidet sich vom zurückgetretenen [Hoch]priester nur hinsichtlich des Farren des Versöhnungstages und des Zeluitels Epha. Demnach gleichen sie einander in jeder anderen Hinsicht, also nach R. Meír!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn [der Hochpriester] dienstunfähig geworden war und ein anderer seinerstatt eingesetzt worden ist, so trete der erste den Dienst wieder an, während dem zweiten alle Obliegenheiten des Hochpriesters verbleiben – so R. Meír; R. Jose sagt, der erste trete sein Amt wieder an, während der zweite weder Hochpriester noch gemeiner Priester ist.

12R. Jose erzählte: Einst wurde [R.] Joseph b. Ulam aus Sepphoris, als der Hochpriester dienstunfähig geworden war, in dessen Amt eingesetzt, und als die Sache vor die Weisen kam, sagten sie: Der erste trete wieder den Dienst an, und der zweite ist weder Hochpriester noch gemeiner Priester.

13Hochpriester nicht, wegen der Unverträglichkeit, gemeiner Priester ebenfalls nicht, weil man beim Heiligen erhöht, aber nicht herabsetzt. Der Anfangssatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. Meír!?

14R. Ḥisda erwiderte: Allerdings, der Anfangssatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. Meír. R. Joseph erwiderte: [unsere Mišna] ist von Rabbi, und er lehrt es nach beiden Tannaím.

15DIE GROSSE OPFERHÖHE UNTERSCHEIDET SICH VON DER KLEINEN OPFERHÖHE NUR HINSICHTLICH DER PESAḤOPFER. DIE REGEL IST: ALLES WAS GELOBT UND GESPENDET WERDEN KANN, DURFTE AUF DER [KLEINEN] OPFERHÖHE DARGEBRACHT WERDEN, UND WAS NICHT GELOBT UND GESPENDET WERDEN KANN, DURFTE AUF DER [KLEINEN] OPFERHÖHE NICHT DARGEBRACHT WERDEN.

16GEMARA. Nur hinsichtlich der Pesaḥopfer und nicht mehr? – Sage: hinsichtlich der Opfer, die dem Pesaḥopfer gleichen. –

17Wer [ist der Autor]? – Es ist R. Šimo͑n, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagt: Auch Gemeindeopfer brachte man da nicht dar, sondern nur Pesaḥopfer und solche, für die eine Zeit festgesetzt ist; pflichtige [Opfer] aber, für die keine Zeit festgesetzt ist, wurden weder da noch dort dargebracht.

18ŠILO UNTERSCHEIDET SICH VON JERUŠALEM NUR DARIN, DASS MAN IN ŠILO MINDERHEILIGE [OPFER] UND ZWEITEN ZEHNTEN IM GANZEN GESICHTSKREISE ESSEN DURFTE, IN JERUŠALEM ABER NUR INNERHALB DER STADTMAUER.

19DA UND DORT DURFTEN HOCHHEILIGE [OPFER] NUR INNERHALB DER VORHÄNGE GEGESSEN WERDEN. DER HEILIGKEIT VON ŠILO FOLGTE EINE ERLAUBNIS,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.