Meïla — Blatt 10a
1Der Anfangsatz nach R. Šimo͑n und der Schlußsatz nach den Rabbanan!? R. Gebiha aus Be-Kethil sprach zu R. Aši: [Freilich,] so sagte Abajje: der Anfangsatz nach R. Šimo͑n und der Schlußsatz nach den Rabbanan.
2Raba sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn jemand Fleisch von unrein gewordenem Hochheiligen vor dem Sprengen, oder Opferteile von [unrein gewordenem] Minderheiligen nach dem Sprengen nießbraucht hat, er frei sei. –
3Selbstverständlich, er hat ja keinen Schaden angerichtet!? –
4Man könnte glauben, beim unrein gewordenen Fleisch vom Hochheiligen besteht ja ein Gebot für die Priester, es zu verbrennen, bei den Opferteilen vom Minderheiligen besteht ja ein Gebot, sie mit der Gabel umzuwenden, so lehrt er uns, daß dem nicht so ist.
5Raba sagte: Das, was du sagst, wenn das Sündopfer bereits geschlachtet worden ist, sei [das Geld] in das Salzmeer zu werfen, gilt nur von dem Falle, wenn er sichvor der Sühne bewußt wird, wenn aber nach der Sühne, fällt es der freiwilligen Spendenkasse zu, denn man sondert es nicht von vornherein zur Vernichtung ab.
6BEIM HALFEN, DEM WEIHRAUCH, DEM RÄUCHERWERK, DEM SPEISOPFER DER PRIESTER, DEM SPEISOPFER DES GESALBTEN PRIESTERS UND DEM SPEISOPFER ZUM GUSSOPFER GIBT ES EINE VERUNTREUUNG, SOBALD SIE GEHEILIGT WORDEN SIND;
7SIND SIE IM [DIENST]GEFÄSSE GEHEILIGT WORDEN, SO SIND SIE UNTAUGLICH ZU WERDEN GEEIGNET [DURCH BERÜHRUNG] MIT EINEM, DER AM SELBEN TAGE UNTERGETAUCHT IST ODER DEM DIE SÜHNE NOCH FEHLT, UND DURCH DAS ÜBERNACHTEN; MAN IST IHRETWEGEN SCHULDIG WEGEN ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM, VERWERFLICHES ABER GIBT ES BEI IHNEN NICHT.
8DIE REGEL HIERBEI IST: BEI ALLEM, WOBEI ES EIN ERLAUBTMACHENDESGIBT, IST MAN WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM NICHT EHER SCHULDIG,
9ALS BIS DAS ERLAUBTMACHENDE DARGEBRACHT WORDEN IST, UND BEI ALLEM, WOBEI ES KEIN ERLAUBTMACHENDESGIBT, IST MAN SCHULDIG WEGEN ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM, SOBALD ES IM [DIENST]GEFÄSSE GEHEILIGT WORDEN IST, VERWERFLICHES ABER GIBT ES DABEI NICHT.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.