Meïla — Blatt 11a

1HAT DER EIGENTÜMER NOCH KEINE SÜHNE ERLANGT, SO IST ES WEIDEN ZU LASSEN, BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT, SODANN ZU VERKAUFEN UND FÜR DEN ERLÖS EIN ANDERES ZU KAUFEN, AUCH KANN ES UMGETAUSCHT WERDEN, UND ES GIBT DABEI EINE VERUNTREUUNG.

2GEMARA. Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Anfangsatze, wobei er keinen Unterschied macht, und dem Schlußsatze, wobei er einen Unterschied macht? –

3Im Anfangsatze ist dies ausgemacht, im Schlußsatze ist dies nicht ausgemacht. –

4Dies lehrte er ja bereits [im Traktate vom] Umtausch!? – Da lehrt er es wegen des Falles vom Umtausch, hier lehrt er es wegen des Falles von der Veruntreuung.

5WENN JEMAND GELD FÜR SEIN NAZIROPFER ABGESONDERT HAT, SO DARF MAN ES NICHT NUTZNIESSEN, JEDOCH GIBT ES DABEI KEINE VERUNTREUUNG, WEIL JEDE [EINZELNE MÜNZE] FÜR HEILSOPFER VERWENDET WERDEN KANN.

6WENN ER GESTORBEN IST UND GELD OHNE BESTIMMUNG HINTERLASSEN HAT, SO FÄLLT ES DER FREIWILLIGEN SPENDENKASSE ZU; WENN GELD MIT BESTIMMUNG, SO IST DAS GELD FÜR DAS SÜNDOPFER IN DAS SALZMEER ZU WERFEN UND MAN DARF ES NICHT NUTZNIESSEN, JEDOCH GIBT ES DABEI KEINE VERUNTREUUNG,

7FÜR DAS GELD FÜR DAS BRANDOPFER IST EIN BRAISDOPFER ZU BRINGEN, UND ES GIBT DABEI EINE VERUNTREUUNG, UND FÜR DAS GELD FÜR DAS HEILSOPFER IST EIN HEILSOPFER ZU BRINGEN, DAS EINEN TAG ZU ESSEN IST UND DES BROTES NICHT BENÖTIGT.

8GEMARA. Reš Laqiš wandte ein: Sollte er auch den Fall lehren, wenn jemand Geld für ein Taubenpaar abgesondert hat,

9das man nicht nutznießen darf, wobei es jedoch keine Veruntreuung gibt, weil man dafür Turteltauben, die das Alter noch nicht erlangt haben, oder junge Tauben, die das Alter überschritten haben, bringen kann!?

10Raba erwiderte: Die Tora sagt, daß man für Geld ohne Bestimmung Heilsopfer bringe, aber sagt etwa die Tora, daß man dafür Turteltauben, die das Alter noch nicht erlangt haben, bringe, die für den Altar ungeeignet sind!?

11R. ŠIMO͑N SAGTE: BEIM BLUTE IST ES ANFANGS LEICHTER UND SPÄTER STRENGER, BEIM GUSSOPFER ABER IST ES ANFANGS STRENGER UND SPÄTER LEICHTER.

12BEIM BLUTE GIBT ES ANFANGS KEINE VERUNTREUUNG, KOMMT ES IN DEN BACH QIDRON, SO GIBT ES DABEI EINE VERUNTREUUNG; BEIM GUSSOPFER GIBT ES ANFANGS EINE VERUNTREUUNG, KOMMT ES IN DEN ABFLUSSKANAL, SO GIBT ES DABEI KEINE VERUNTREUUNG.

13GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Beim Blute gibt es eine Veruntreuung – so R. Meír und R. Šimo͑n; die Weisen sagen, es gebe dabei keine Veruntreuung.

14Was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, es gebe dabei keine Veruntreuung? U͑la erwiderte: Die Schrift sagt:ich habe es euch gegeben, es ist eures. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Zu sühnen, ich habe es zur Sühne gegeben, nicht aber zur Veruntreuung.

15R. Joḥanan erklärte: Die Schrift sagt: denn das Blut mit der Seele entsühnt es, vor der Sühne wie nach der Sühne; wie es dabei nach der Sühne keine Veruntreuung gibt, ebenso gibt es dabei vor der Sühne keine Veruntreuung. –

16Vielleicht aber: wie es dabei vor der Sühne eine Veruntreuung gibt, ebenso gibt es dabei eine Veruntreuung nach der Sühne!? –

17Gibt es denn etwas, wobei es eine Veruntreuung gibt, nachdem damit das Gebot ausgeübt worden ist!? – Wieso denn nicht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.