Meïla — Blatt 11b

1dies ist ja bei der Abhebung der Ascheder Fall: damit ist das Gebot ausgeübt worden, dennoch gibt es dabei eine Veruntreuung!? –

2Von der Abhebung der Asche und den Gliedern des fortzuschickenden Bockeslehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nicht [auf anderes] zu folgern. –

3Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man dürfe von den Gliedern des fortzuschickenden Bockes nicht nutznießen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man dürfe von diesen nutznießen!? –

4Von der Abhebung der Asche und von den Priestergewändern lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nicht [auf anderes] zu folgern. –

5Allerdings nach den Rabbanan, welche erklären:er lege sie da nieder, dies lehre, daß sie verwahrt werden müssen,

6wie ist es aber nach R. Dosa zu erklären, welcher sagt, ein gemeiner Priester dürfe sie benutzen!? –

7Von der Abhebung der Asche und dem genickbrochenen Kalbelehren zwei Schriftverse dasselbe. –

8Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, es sei nicht zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei wohl zu folgern!? –

9Es sind zwei Ausschließungen vorhanden; daheißt es: dem das Genick gebrochen wurde,

10und dortheißt es: er tue sie neben den Altar; nur diese, andere aber nicht.

11BEIM GUSSOPFER GIBT ES ANFANGS EINE VERUNTREUUNG &C. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Çadoq vertritt,

12denn es wird gelehrt: R. Elea͑zar b. R. Çadoq sagte: Zwischen der Rampe und dem Altar, an der Westseite der Rampe, war ein kleiner Schacht, und einmal in siebzig Jahren pflegten die Priesterjünglinge da hinabzusteigen, den gleich getrockneten Feigen geronnenen Wein heraufzuholen und ihn in Heiligkeit zu verbrennen, denn es heißt:in Heiligkeit ist das Rauschtrank-Gußopfer dem Herrn zu gießen; wie das Gießen in Heiligkeit, ebenso das Verbrennen in Heiligkeit. –

13Wieso geht dies hieraus hervor? Rabina erwiderte: Dies ist durch [das Wort] Heiligkeit zu folgern; hier heißt es in Heiligkeit und dortheißt es: du sollst das übrige im Feuer verbrennen, es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig;

14wie das Verbrennen des Übriggebliebenen in Heiligkeit zu erfolgen hat, ebenso auch dies in Heiligkeit. –

15Du kannst auch sagen, die des R. Elea͑zar b. R. Çadoq, wenn man ihn nämlich aufgefangenhat.

16Manche lesen: Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Çadoq vertritt. – Auch wenn man ihn aufgefangenhat,

17sagen sie,. es gebe keine [Veruntreuung], wohl aber rabbanitisch. – Er beruft sich ja aber auf einen Schriftvers!? – Dies ist nur eine Anlehnung.

18BEI DER ENTASCHUNG DES INNEREN ALTARS UND DES LEUCHTERS DARF MAN DAVON NICHT NUTZNIESSEN, AUCH GIBT ES DABEI KEINE VERUNTREUUNG. WENN JEMAND DIE ENTASCHUNGGEWEIHT HAT, SO GIBT ES DABEI VORHER EINE VERUNTREUUNG. VON DEN TURTELTAUBEN, DIE DAS ALTER NOCH NICHT ERREICHT HABEN, UND DEN JUNGEN TAUBEN, DIE DAS ALTER ÜBERSCHRITTEN HABEN, DARF MAN NICHT NUTZNIESSEN, JEDOCH GIBT ES BEI IHNEN KEINE VERUNTREUUNG.

19GEMARA. Erklärlich

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.