Meïla — Blatt 14a
1GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn ein Götze von selber zerbrochen ist, so ist er, wie R. Joḥanan sagt, verboten, und wie Reš Laqiš sagt, erlaubt.
2R. Joḥanan sagt, er sei verboten, weil der Nichtjude ihn nicht entheiligthat, und Reš Laqiš sagt, er sei erlaubt, denn dieser denkt: er kann sich selbst nicht schützen, wie sollte er mich schützen.
3Reš Laqiš wandle gegen R. Joḥanan ein: Von einem Neste am Wipfel eines Baumes des Heiligtums darf man nicht nutznießen, jedoch gibt es dabei keine Veruntreuung. Das auf einer Ašera darf man mit einer Stange herunterschlagen.
4Doch wohl, wenn er von diesem selber abgebrochenhat, und er lehrt, daß man es mit einer Stange herunterschlagen darf!? – Nein, wenn er Holz von anderwärts geholt hat. –
5Wieso darf man demnach, wenn von dem des Heiligtums, davon nicht nutznießen (und gibt es dabei keine Veruntreuung)!? –
6Vielmehr, dies gilt vom Zuwachs nach [der Heiligung], und er ist der Ansicht, beim Zuwachs gebe es keine Veruntreuung. –
7Dies ist auch einleuchtend, denn wozu braucht man, wenn du sagen wolltest, wenn er es von anderwärts geholt hat, es mit der Stange herunter zu schlagen, man kann es jaherunternehmen!?
8R. Abahu erwiderte im Namen R. Joḥanans: Talsächlich, wenn er es von anderwärts geholt hat, und unter herunterschlagen ist zu verstehen, die Jungen herunterschlagen.
9R. Ja͑qob sprach zu R. Jirmeja: Die Jungen sind von diesem und von jenemerlaubt, die Eier sind von diesem und Von jenem verboten. R. Aši sprach: Benötigen die Jungen noch der Mutter, so gleichen sie Eiern.
10WENN DIE SCHATZMEISTERHOLZ GEKAUFT HABEN, SO GIBT ES EINE VERUNTREUUNG BEIM HOLZE, NICHT ABER BEI DEN HOBELSPÄNEN UND NICHT BEIM LAUBE.
11GEMARA. Šemuél sagte: Man bauteprofanund heiligte es nachher. –
12Aus welchem Grunde? – Wer Geld spendet, heiligtes. Daher spreche er: die Heiligkeit des Geldes werde auf das Bauwerk übertragen,
13und er gebe es den Werkmeistern als Lohn.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.