Meïla — Blatt 15a
1HEILIGTÜMER FÜR DEIN ALTAR WERDEN MITEINANDER VEREINIGT HINSICHTLICH DER VERUNTREUUNG UND UM SCHULDIG ZU SEIN WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM; HEILIGTÜMER FÜR DEN TEMPELREPARATURFONDS WERDEN MIT EINANDER VEREINIGT; HEILIGTÜMER FÜR DEN ALTAR UND HEILIGTÜMER FÜR DEN TEMPELREPARATURFONDS WERDEN MIT EINANDER VEREINIGT HINSICHTLICH DER VERUNTREUUNG.
2GEMARA. Wenn sogar, wie er lehrt, Heiligtümer für den Altar und Heiligtümer für den Tempelreparaturfonds miteinander vereinigt werden, von denen doch das eine körperlich und das andere nur in seinem Geldwerte heilig ist, um wieviel mehr Heiligtümer für den Altar mit Heiligtümern für den Altar!? –
3Weil er hierzu lehren will, um schuldig zu sein wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinem, die bei Heiligtümern für den Tempelreparaturfonds nicht vorkommen; daher teilt er es.
4R. Jannaj sagte: Es ist klar, daß man wegen Veruntreuung schuldig ist nur wegen des Heiligen für den Tempelreparaturfonds und des Brandopfers, denn die Schrift sagt: wenn jemand eine Veruntreuung begeht an den Heiligtümern des Herrn,
5nur bei Heiligtümern, die für den Herrn allein bestimmt sind, gibt es eine Veruntreuung, an den Heiligtümern für den Altar aber sind auch die Priester und auch die Eigentümer beteiligt. –
6Wir haben gelernt: Heiligtümer für den Altar werden mit einander vereinigt hinsichtlich der Veruntreuung!? – Rabbani tisch. –
7Bei Hochheiligem, das man an der Südseite geschlachtet hat, gibt es ja eine Veruntreuung!? – Rabbanitisch. –
8Wir haben gelernt: Wer von einem Sündopfer nießbraucht, begeht, wenn es lebend ist, eine Veruntreuung, erst wenn er [den Wert] mindert, und wenn es tot ist, eine Veruntreuung, sobald er einen Nutzen hat!? – Rabbanitisch. –
9Etwa nicht nach der Tora, es wird ja gelehrt: Rabbi sagte:Alles Fett für den Herrn, dies schließt die Opferteile der minderheiligen Opfer ein hinsichtlich der Veruntreuung!? –
10Rabbanitisch. – Er bezieht sich ja auf einen Schriftvers!? – Dies ist nur eine Anlehnung. –
11U͑la sagte ja aber im Namen R. Joḥanans, daß, wenn Opfertiere verendet sind, sie nach der Tora nicht mehr der Veruntreuung unterliegen. Wovon gilt dies: wollte man sagen, von Heiligem für den Tempelreparaturfonds, so bleiben sie es ja, auch wenn sie verenden, denn, auch wenn man dem Heiligtume einen Misthaufen weiht, gibt es dabei eine Veruntreuung;
12doch wohl Heiliges für den Altar, und bei diesem gibt es ja nach der Tora keine Veruntreuung!? –
13Vielmehr, in der Schule R. Jannajs erklärten sie wie folgt: Aus diesem Schriftverse ist dies nur hinsichtlich des Heiligen für den Tempelreparaturfonds zu entnehmen, hinsichtlich des Heiligen für den Altar aber ist es nicht zu entnehmen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.