Meïla — Blatt 16a
1Sie lehrten diesnur hinsichtlich der Unreinheit, hinsichtlich [der Strafbarkeit] wegen des Essens aber reine besonders und unreine besonders. Levi sagte, sie werden auch hinsichtlich des Essens vereinigt.
2R. Asi sagte, die reinen besonders und die unreinen besonders. Manche sagen, er streite gegen. Rabh, und manche sagen, er streite nicht gegen ihn.
3Man wandte ein: Der Tod einer Kuh und das Leben eines Kamelswerden miteinander nicht vereinigt. Demnach wird der Tod beidervereinigt, und dies ist ein Einwand gegen R. Asi!? –
4Sage: aber das Leben beiderwird vereinigt. Dies nach R. Jehuda, welcher sagt, das Verbot eines Gliedes vom Lebenden habe Geltung auch beim unreinen Vieh. –
5Wozu lehrt er dies, wenn demnach der Tod beider nicht vereinigt wird, vom Tode einer Kuh und dem Leben eines Esels, auch der Tod beider wird ja nicht vereinigt!?
6Ferner wird gelehrt: eine halbe Olive von einer lebenden Kuh und eine halbe Olive von einem toten Kamel werden nicht vereinigt, aber eine halbe Olive von einer Kuh und eine halbe Olive von einem Kamel, beide lebend oder beide tot, werden vereinigt. Da nun ein Widerspruch zwischen dem Anfangsatzeund dem Schlußsatze besteht, so ist hieraus zu entnehmen, daß, wenn beide tot, sie vereinigt werden!? –
7R. Asi kann dir erwidern: dieser Autor ist der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.