Meïla — Blatt 2a
1BEIM HOCHHEILIGEN, DAS MAN AN DER SÜDSEITE GESCHLACHTET HAT, GIBT ES EINE VERUNTREUUNG. HAT MAN ES AN DER SÜDSEITE GESCHLACHTET UND DAS BLUT AN DER NORDSEITEAUFGENOMMEN, ODER AN DER NORDSEITE UND DAS BLUT AN DER SÜDSEITE AUFGENOMMEN,
2ODER HAT MAN ES AM TAGE GESCHLACHTET UND DAS BLUT NACHTS GESPRENGT, ODER NACHTS UND DAS BLUT AM TAGE GESPRENGT, ODER HAT MAN ES AUSSERHALB DER FRIST ODER AUSSERHALB DES ORTES GESCHLACHTET, SO GIBT ES DABEI EINE VERUNTREUUNG.
3R. JEHOŠUA͑ SAGTE EINE REGEL: WAR ES BEREITS DEN PRIESTERN ERLAUBT, SO GIBT ES DABEI KEINE VERUNTREUUNG, WAR ES DEN PRIESTERN NOCH NICHT ERLAUBT, SO GIBT ES DABEI EINE VERUNTREUUNG.
4WELCHES WAR DEN PRIESTERN BEREITS ERLAUBT? DAS ÜBER NACHT LIEGEN GEBLIEBEN, UNREIN GEWORDEN ODER HINAUSGEKOMMENIST.
5WELCHES WAR DEN PRIESTERN NOCH NICHT ERLAUBT? DAS AUSSERHALB DER FRIST ODER AUSSERHALB DES ORTES GESCHLACHTET WORDEN IST, ODER DESSEN BLUT UNTAUGLICHEAUFGENOMMEN ODER GESPRENGT HABEN.
6GEMARA. Er lehrt, daß es beim Hochheiligen, das man an der Südseite geschlachtet hat, eine Veruntreuung gebe; selbstverständlich, sollte es denn, weil man es an der Südseite geschlachtet hat, nicht mehr der Veruntreuung unterliegen!? –
7Dies ist [zu lehren] nötig; da U͑la im Namen R. Joḥanans gesagt hat, verendete Opfertiere unterliegen nach der Tora nicht mehr der Veruntreuung, so könnte man glauben, auch Hochheiliges an der Südseite [geschlachtet] gelte als erdrosselt,
8so lehrt er uns. Opfertiere, die verendet sind, sind überhaupt nicht verwendbar, die Südseite aber ist allerdings für Hochheiliges unzulässig, für Minderheiliges aber ist sie zulässig. –
9Wozu braucht er all diese Fälle zu lehren? –
10Dies ist nötig. Würde er nur den Fall gelehrt haben, wenn an der Südseite geschlachtet und an der Nordseite das Blut aufgenommen, so könnte man glauben, nur in diesem Falle gebe es dabei eine Veruntreuung, weil die Blutaufnahmean der Nordseite erfolgt ist, wenn aber an der Nordseite geschlachtet und an der Südseite das Blut aufgenommen, unterliege es nicht mehr der Veruntreuung, weil die Blutaufnahme an der Südseite erfolgt ist.
11Und würde er nur dies gelehrt haben, so könnte man glauben, weil der Tag die Zeit der Darbringung ist, wenn man es aber am Tage geschlachtet und das Blut nachts aufgenommen hat, gelte es, da die Nacht keine Zeit der Darbringung ist, als erdrosselt und es gebe dabei keine Veruntreuung, so lehrt er uns. – Wofür ist es,
12wenn außerhalb der Frist oder
13außerhalb des Ortes [geschlachtet], verwendbar? –
14Es macht hinsichtlich der Verwerflichmachung wohlgefällig.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.