Meïla — Blatt 3a
1dies gelte nur von einem Sündopfer, weil es zur Sühne gebracht wird und man es nicht meidet, Opfertiere aber, die nicht zur Sühne gebracht werden, meidet man, und es gebe bei ihnen keine Veruntreuung, so lehrt er uns. –
2Gibt es denn bei einem verendeten Sündopfer eine Veruntreuung, wir haben ja gelernt, daß man von den verenden zu lassenden Sündopfernund vom in das Salzmeer zu werfenden Geldenichts genießen darf und es dabei keine Veruntreuung gebe!? –
3Ich will dir sagen, verenden zu lassende Sündopfermeidet man schon lebend, nicht aber solche, die man lebend nicht meidet.
4R. Joseph wandte gegen Rabba ein: Eine durch eine andere und die andere durch eine andere:
5Sie allemachen im Schlunde die Kleidernicht unrein und es gibt bei ihnen eine Veruntreuung,
6ausgenommen das Vogel-Sündopfer, das man untennach Art eines Vogel-Sündopfers auf den Namen eines Sündopfers hergerichtethat.
7Hierzu wird gelehrt: Ist die Untauglichkeit im Heiligtume erfolgt, so macht es im Schlunde die Kleider nicht unrein, und ist die Untauglichkeit nicht im Heiligtumeerfolgt, so macht es im Schlunde die Kleider unrein.
8Ferner wird hierzu gelehrt: Dessen Untauglichkeit im Heiligtume erfolgt ist, ist, wenn es [auf den Altar] gekommen ist, nicht herabzunehmen. Dies ist eine Widerlegung Rabbas. Eine Widerlegung.
9Das, worüber Rabba und R. Joseph streiten, war wohl R. Elea͑zar entschieden, denn R. Elea͑zar sagte: Wenn man das Brandopfer eines Privataltarsnach Innengebracht hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.