Meïla — Blatt 3b

1so hat die Wandes aufgenommen in jeder Hinsicht.

2Aber folgendes fragte R. Elea͑zar: Ist es, wenn es [auf den Altar] gekommen ist, herabzunehmen?

3Wenn er dies fragte, so war ihm wohl jenesentschieden, entweder wie Rabba oder wie R. Joseph. –

4Er fragte dies bezugnehmend auf jenes:

5Rabba ist vielleicht nur da der Ansicht, daß es, wenn es hinaufgekommen ist, herabgenommen werde,

6weil die richtige Wandes untauglichmacht, und die nicht richtige es nicht untauglichmacht;

7oder aber: auch nach R.Joseph, welcher sagt, wenn es hinaufgekommen ist, sei es nicht herabzunehmen, gilt dies nur da, wo die richtige Wand es aufgenommen hat, nicht aber hierbei, wo die richtige Wand es nicht aufgenommenhat!? – Dies bleibt unentschieden.

8R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Das Sprengen des Verwerflichen bringt nicht aus der Veruntreuungsfähigkeit, beim Hochheiligen, und bringt nicht zur Veruntreuungsfähigkeit, beim Minderheiligen.

9Abajje saß und trug diese Lehre vor; da wandle R. Papa gegen Abajje ein: Wenn jemand das Dankopfer innerhalb der Mauer schlachtet und das Brot dazu sich außerhalb der Mauer befindet, so ist das Brot nicht heilig;

10hat er es geschlachtet bevor [die Brote] im Ofen eine Kruste bekommen haben. oder wenn sogar alle eine Kruste bekommen haben, mit Ausnahme von einem, so ist das Brot nicht heilig. Hat man es außerhalb der Frist oder außerhalb des Ortes geschlachtet, so ist das Brot heilig.

11Demnach unterliegt das Verwerfliche der Veruntreuung!? Da schwieg er.

12Als er zu R. Abba kam, sprach dieser: Beim Sprengen.

13R. Asi sprach zu Raba: U͑la sagte ja, wenn man einen verwerflichen Haufenauf den Altar getan hat, sei ihm die Verwerflichkeit genommen;

14die Abhebung des Haufens entspricht ja dem Schlachten!?

15Dieser erwiderte: Es ist ein Verbot, das zur Verwerflichmachungbringt. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.