Meïla — Blatt 8a
1hinsichtlich des Essens aber macht esnicht wohlgefällig.
2BEIM VOGEL-SÜNDOPFER GIBT ES EINE VERUNTREUUNG, SOBALD ES GEHEILIGT WORDEN IST; IST IHM [DER KOPF] ABGEKNIFFEN WORDEN, SO IST ES UNTAUGLICH ZU WERDEN GEEIGNET [DURCH BERÜHRUNG] MIT EINEM, DER AM SELBEN TAGE UNTERGETAUCHT IST ODER DEM DIE SÜHNE NOCH FEHLT, UND DURCH DAS ÜBERNACHTEN;
3IST DAS BLUT GESPRENGT WORDEN, SO IST MAN WEGEN DESSEN SCHULDIG WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM, UND ES GIBT DABEI KEINE VERUNTREUUNG.
4GEMARA. Er lehrt, es sei untauglich zu werden geeignet durch einen, der am selben Tage untergetaucht ist, oder dem die Sühne noch fehlt, und durch Übernachten; nur untauglich, nicht aber unrein zu werden.
5Unsere Mišna vertritt somit die Ansicht der Rabbanan, denn es wird gelehrt: Abba Šaúl sagte: Der am selben Tage Untergetauchte ist für
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.