Menachot — Blatt 100b
1die Nacht zum Šabbathheranreicht, sollte es doch heilig und untauglich werden!? Raba erwiderte: Wenn man es vorher fortgenommenhat.
2Mar Zuṭra, nach anderen R. Aši, erwiderte: Du kannst auch sagen, wenn man es vorher nicht fortgenommen hat; da man es nicht nach Vorschrift niedergelegt hat, ist es ebenso, als würde ein Affees niedergelegt nahen.
3DIE ZWEI BROTE WERDEN NICHT FRÜHER ALS AM ZWEITEN UND NIGHT SPÄTER ALS AM DRITTEN [TAGE]GEGESSEN; UND ZWAR: SIE WERDEN AM VORABEND DES FESTES GEBACKEN UND AM FESTE GEGESSEN, ALSO AM ZWEITEN; FÄLLT DAS FEST AUF EINEN SONNTAG, SO WERDEN SIE AM DRITTEN GEGESSEN.
4DAS SCHAUBROT WIRD NICHT FRÜHER ALS AM NEUNTEN UND NICHT SPÄTER ALS AM ELFTEN [TAGE] GEGESSEN; UND ZWAR: ES WIRD AM VORABEND DES ŠABBATHS GEBACKEN UND AM ŠABBATH GEGESSEN, ALSO AM NEUNTEN; FÄLLT EIN FEST AUF DEN VORABEND DES ŠABBATHS, SO WIRD ES AM ZEHNTEN GEGESSEN;
5SIND ES DIE BEIDEN TAGE DES NEUJAHRS, SO WIRD ES AM ELFTEN GEGESSEN. ESVERDRÄNGT WEDER DEN ŠABBATH NOCH DAS FEST. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE IM NAMEN ŠIMO͑NS, DES SOHNES DES PRIESTERPRÄSES, ES VERDRÄNGE DAS FEST, JEDOCH NICHT DEN FASTTAG.
6GEMARA. Rabina sagte: Nach demjenigen, welcher sagt, Gelobtes und freiwillige Spenden dürfen am Feste nicht dargebracht werden, sage man nicht, nach der Tora sei dies zulässig, und nur die Rabbanan haben dies verboten, damit man sienicht aufschiebe, vielmehr ist dies auch nach der Tora nicht zulässig.
7Die zwei Brote sind ja eine Pflicht des Tages, sodaß eine Aufschiebung nicht zu berücksichtigen ist, dennoch lehrt er, daß sie weder den Šabbath noch das Fest verdrängen.
8WERDEN SPEISOPFER ODER GUSSOPFER UNREIN, BEVOR SIE DURCH DAS GEFÄSS GEHEILIGT WORDEN SIND, SO GIBT ES FÜR SIE EINE AUSLÖSUNG; WENN ABER NACHDEM SIE DURCH DAS GEFÄSS GEHEILIGT WORDEN SIND, SO GIBT ES FÜR SIE KEINE AUSLÖSUNG.
9WERDEN GEFLÜGEL, HOLZ, WEIHRAUCH ODER DIENSTGERÄTE UNREIN, SO GIBT ES FÜR SIE KEINE AUSLÖSUNG, DENN DIE AUSLÖSUNG IST NUR BEIM VIEH BESTIMMT WORDEN.
10GEMARA. Šemuél sagte: Sie können auch rein ausgelöst werden, denn solange sie durch das Gefäß nicht geheiligt worden sind, ist nur ihr Geldwert heilig, und die Heiligkeit des Geldwertes kann ausgelöst werden. –
11Wir haben es ja von dem Falle gelernt, wenn sie unrein werden!? – Dies gilt auch von dem Falle, wenn sie nicht unrein werden, da er aber im Schlußsatze lehren will, es gebe für sie keine Auslösung mehr, nachdem sie durch das Gefäß geheiligt worden sind, auch wenn sie unrein geworden sind, so lehrt er auch im Anfangssatze den Fall, wenn sie unrein geworden sind. – Nachdem sie durch das Gefäß geheiligt worden sind,
12ist dies ja selbstverständlich, sie sind ja an sich heilig!? –
13Dies ist nötig; man könnte glauben, da das Fehlerbehaftete Unreines heißt, gleiche auch das Unreine dem Fehlerbehafteten, und wie ein Fehlerbehaftetes ausgelöst werden kann, obgleich es an sich heilig ist, ebenso könne auch jenes ausgelöst werden, so lehrt er uns, daß der Allbarmherzige das Fehlerbehaftete nicht mit einem solchen Falle von Unreinheit verglichen hat, denn wir finden nichts,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.