Menachot — Blatt 102a
1und, wenn man es wollte, sprengen konnte, sei es als Speise nicht verunreinigungsfähig; doch wohl, wenn man es beim Sprengen verwerflich gemachthat!? – Nein, wenn man es beim Schlachten verwerflich gemachthat. –
2Wozu lehrt er, wenn es demnach als Speise verunreinigungsfähig ist, falls man es beim Sprengen verwerflich gemacht hat, daß, wenn man ein Speisopfer verwerflich gemacht hat, es als Speise verunreinigungsfähig sei,
3sollte er doch den Unterschied hinsichtlich [des Schlachtopfers] machen: dies gilt nur von dem Falle, wenn man es beim Schlachten verwerflich gemacht hat, hat man es aber beim Sprengen verwerflich gemacht, so ist es als Speise verunreinigungsfähig!? –
4Von der Verwerflichmachung eines Speisopfers ist dies [zu lehren] nötig: selbst wenn man es beim Abhäufen, das dem Schlachtenentspricht, verwerflich gemacht hat, ist es als Speise verunreinigungsfähig, weil es eine Zeit der Tauglichkeit hatte.
5R. Aši sagte: Ich trug diese Lehre R. Naḥman vor, [und er erwiderte:] man kann auch erklären, wirklich übernachtet, ferner auch, wenn man es beim Sprengen verwerflich gemacht hat,
6denn wir sagen wohl: wenn er wollte, könnte er es auslösen, nicht aber sagen wir: wenner wollte, könnte er sprengen.
7Man wandte ein: R. Jehošua͑ sagte eine Regel: bei dem, was eine Zeit des Erlaubtseins für die Priester hatte, gibt eskeine Veruntreuung, und bei dem, was keine Zeit des Erlaubtseins für die Priester hatte, gibt es eine Veruntreuung.
8Eine Zeit des Erlaubtseins für die Priester hatte das, was übernachtet hat, unrein wurde oder hinausgekommenist,
9keine Zeit des Erlaubtseins für die Priester hatte das, was außerhalb der Frist oder außerhalb des Raumes geschlachtet worden ist, und dessen Blut Untaugliche aufgenommen oder gesprengt haben.
10Hier wird also im Anfangsatze gelehrt: was übernachtet hat, unrein wurde oder hinausgekommen ist, doch wohl wirklich übernachtet; hierbei könnte man, wenn man es wollte, [das Blut] sprengen, und er lehrt, man begehe daran keine Veruntreuung!? –
11Nein, wenn es zum Hinauskommen geeignet, zum Unreinwerden geeignet und zum Übernachten geeignetwar. –
12Wieso heißt es, wenn man daran eine Veruntreuung begeht, falls es wirklich übernachtet hat: was eine Zeit des Erlaubtseins für die Priester hatte, und: was keine Zeit des Erlaubtseins für die Priester hatte,
13es sollte ja heißen: bei dem, was eine Zeit des Erlaubtseins für die Priesterhat, gibt es keine Veruntreuung, und bei dem, was keine Zeit des Erlaubtseins für die Priester hat, gibt es eine Veruntreuung!?
14Vielmehr, erklärte R. Aši, besteht zwischen der Veruntreuung und der Unreinheitkein Widerspruch.
15Die Veruntreuung erfolgt wegen der Heiligkeit, und dieses ist nicht mehr heilig, denn wenn die Heiligkeit fortist, kommt sie nicht wieder;
16die Unreinheit aber erstreckt sich nur auf eine Speise, und dieses ist keine Speise; daher ist es, falls man, wenn man es wollte, [das Blut] sprengen und es zur Speise machen könnte, als Speise verunreinigungsfähig, und falls man, wenn man es wollte, [das Blut] nicht sprengen und es zur Speise machen könnte, nicht als Speise verunreinigungsfähig.
17Man wandte ein: Wenn jemand ein Schwebe-Schuldopfer gebracht hat und sich bewußt wird, daß er die Sünde nicht begangen hat, so ist es, wenn er sich vor dem Schlachten bewußt wird, in der Herde weidenzu lassen – so R. Meír. Die Weisen sagen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.