Menachot — Blatt 102b
1es sei weiden zu lassen, bis es ein Gebrechen bekommt, dann zu verkaufen, und der Erlös fällt der Spendenkasse zu. R. Elie͑zer sagt, es sei darzubringen, denn wenn es nicht wegen dieser Sünde kommt, kommt es wegen einer anderen Sünde.
2Wird er sich dessen bewußt nachdem es geschlachtet worden ist, so ist das Blut fortzugießen und das Fleisch zu verbrennen.
3Ist das Blut bereits gesprengt worden, so werde das Fleisch gegessen. R. Jose sagt, selbst wenn das Blut sich noch im Gefäße befindet, werde es gesprengt und das Fleisch gegessen.
4Hierzu sagte Raba, R. Jose lehre dies nach der Ansicht R. Šimo͑ns, welcher sagt, was zum Sprengen dasteht, gelte als bereits gesprengt!? –
5Ist dies denn der Grund!? Im Westen sagten sie im Namen des R. Jose b. Ḥanina, folgendes sei der Grund R. Joses: er ist der Ansicht, das Dienstgefäß heilige das Untaugliche, um es darbringen zu können.
6R. Aši sprach zu R. Kahana: Wieso sind nach R. Šimo͑n, der der Ansicht ist, was zum Sprengen dasteht, gelte als gesprengt, und demnach auch der Ansicht ist, was zum Verbrennen dasteht, gelte als verbrannt. Übriggebliebenes und die [rote] Kuh als Speise verunreinigungsfähig, sie sind janichts weiter als Asche!? Dieser erwiderte: Die Würde der Heiligkeit macht sie geeignet.
7Rabina sprach zu R. Aši: Zugegeben, daß die Würde der Heiligkeit sie zur Untauglichkeit geeignet macht, aber macht sie sie auch zur erstgradigen und zweitgradigen Unreinheitgeeignet!?
8Hieraus wäre demnach die Frage des Reš Laqiš zu entscheiden, ob es beim Trocknen des Speisopferserstgradige und zweitgradige Unreinheit gebe. –
9Reš Laqiš fragte, ob dies nach der Tora der Fall sei, während wir von der rabbanitischen [Unreinheit] sprechen.
10WENN JEMAND GESAGT HAT, ER SPENDE [EIN SPEISOPFER] IN EINER PFANNE, UND EINES IN EINEM TIEGEL GEBRACHT HAT, IN EINEM TIEGEL, UND EINES IN EINER PFANNE GEBRACHT HAT, SO IST, WAS ER GEBRACHT HAT, GÜLTIG, SEINER PFLICHT ABER HAT ER NICHT GENÜGT.
11[WENN:] DIESES IN EINER PFANNE ZU BRINGEN, UND ES IN EINEM TIEGEL GEBRACHT HAT, [DIESES] IN EINEM TIEGEL, UND ES IN EINER PFANNE GEBRACHT HAT, SO IST ES UNTAUGLICH.
12WENN JEMAND GESAGT HAT, ER SPENDE [EIN OPFER] VON ZWEI I͑SARON IN EINEM GEFÄSSE, UND ES IN ZWEI GEFÄSSEN GEBRACHT HAT, IN ZWEI GEFÄSSEN, UND ES IN EINEM GEFÄSSE GEBRACHT HAT, SO IST, WAS ER GEBRACHT HAT, GÜLTIG, SEINER PFLICHT ABER HAT ER NICHT GENÜGT.
13[WENN:] DIESES IN EINEM GEFÄSSE, UND ES IN ZWEI GEFÄSSEN GEBRACHT HAT, IN ZWEI GEFÄSSEN, UND ES IN EINEM GEFÄSSE GEBRACHT HAT, SO IST ES UNTAUGLICH.
14[WENN JEMAND GESAGT HAT,] ER SPENDE [EIN OPFER] VON ZWEI I͑SARON IN EINEM GEFÄSSE, UND ES IN ZWEI GEFÄSSEN GEBRACHT HAT, UND OBGLEICH MAN IHM GESAGT HAT, ER HABE ES IN EINEM GEFÄSSE GELOBT, ER ES TROTZDEM IN ZWEI GEFÄSSEN GEBRACHT HAT, SO IST ESUNTAUGLICH; WENN ABER IN EINEM GEFÄSSE, SO IST ES TAUGLICH.
15[WENN JEMAND GESAGT HAT,] ER SPENDE [EIN OPFER] VON ZWEI I͑SARON IN ZWEI GEFÄSSEN, UND ES IN EINEM GEFÄSSE GEBRACHT HAT, UND ALS MAN IHM SAGTE, ER HABE ES IN ZWEI GEFÄSSEN GESPENDET, ER ES IN ZWEI GEFÄSSEN BRACHTE, SO IST ES TAUGLICH; TAT ER ES IN EIN GEFÄSS, SO IST ES EBENSO, ALS WÜRDEN ZWEI SPEISOPFER VERMISCHT WORDEN SEIN.
16GEMARA. Und [alle Fälle] sind nötig.
17Würde er nur den ersten gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er in einer Pfanne gespendet und in einem Tiegel gebrachthat, in dem Falle aber, wenn beidesin einer Pfanne oder in einem Tiegel erfolgt ist, habe er auch seiner Pflicht genügt.
18Und würde er nur diesen Fall gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er es geteilthat, nicht aber in jenem Falle, wo er es nicht geteilt hat. Daher sind alle nötig.
19Die Rabbanan lehrten: Die Darbringung ist gültig, aber der Pflicht seines Gelübdes hat er nicht genügt. R. Šimo͑n sagt, er habe auch der Pflicht seines Gelübdes genügt.
20DIESES IN EINER PFANNE ZU BRINGEN. Es wird ja aber gelehrt, das Dienstgefäß habe es nichtgeheiligt!? Abajje erwiderte: Es hat es nicht zur Darbringung geheiligt, wohl aber zur Untauglichwerdung.
21Ferner sagte Abajje: Diesgilt nur von dem Falle,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.