Menachot — Blatt 103b

1Zee͑ri sagte: Diesgilt nur von dem Falle, wenn er ‘Speisopfer’ gesagt hat, nicht aber, wenn er nicht ‘Speisopfer’gesagt hat.

2R. Naḥman saß und trug diese Lehre vor; da wandte Raba gegen R. Naḥman ein: Wenn aus Mehl, so bringe er es aus Feinmehl. Doch wohl, wenn er nicht ‘Speisopfer’ gesagt hat!? – Nein, wenn er ‘Speisopfer’ gesagt hat. –

3Wenn ohne Öl und ohne Weihrauch, so bringe er auch Öl und Weihrauch. Doch wohl, wenn er nicht ‘Speisopfer’ gesagt hat!? – Nein, wenn er ‘Speisopfer’ gesagt hat. –

4Wenn ein halbes I͑saron, so bringe er ein ganzes I͑saron. Doch wohl, wenn er nicht ‘Speisopfer’ gesagt hat!? – Nein, wenn er ‘Speisopfer’ gesagt hat. –

5Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn anderthalb I͑saron, so bringe er zwei; sobald er ‘Speisopfer’ gesagt hat, war er ja zu einem I͑saron verpflichtet, somit ist ja, wenn er nachher halbessagt, dies nichts!? –

6In dem Falle, wenn er gesagt hat: ich spende ein Speisopfer aus einem halben I͑saron und einem I͑saron; sobald er ‘Speisopfer’ gesagt hat, war er zu einem I͑saron verpflichtet, die Worte ‘halbes I͑saron’ sind nichts, und als er darauf ‘I͑saron’ sagte, gelobte er ein weiteres I͑saron. –

7Wieso heißt es demnach. R. Šimo͑n befreie davon, da er nicht so gelobt hat, wie man gelobensoll!? Raba erwiderte: R. Šimo͑n sagte es nach der Ansicht R. Joses, welcher sagt, man richte sich [auch] nach der Beendigung seiner Worte.

8MAN KANN EIN SPEISOPFER VON SECHZIG I͑SARON SPENDEN UND ES IN EINEM GEFÄSSE BRINGEN. WENN JEMAND GESAGT HAT, ER SPENDE SECHZIG I͑SARON, SO BRINGE ER ES IN EINEM GEFÄSSE; WENN ER ABER GESAGT HAT, ER GELOBE EINUNDSECHZIG, SO BRINGE ER SECHZIG IN EINEM GEFÄSSE UND EINES IN EINEM ANDEREN GEFÄSSE.WIR FINDEN, DASS DIE GEMEINDE AM ERSTEN TAGE DES [HÜTTEN]FESTES, DER AUF EINEN ŠABBATH FÄLLT, EINUNDSECHZIGBRINGT,

9UND ES GENÜGT FÜR EINEN EINZELNEN, DASS ER ES UM EINES WENIGER ALS DIE GEMEINDE BRINGE.

10R. ŠIMO͑N SPRACH: VON DIESEN GEHÖREN JA MANCHE ZU DEN FARREN UND MANCHE ZU DEN LÄMMERN, UND SIE DÜRFEN MIT EINANDER NICHT VERMISCHTWERDEN. VIELMEHR, WEIL NUR SECHZIG EINGERÜHRT WERDENKÖNNEN.

11SIE ERWIDERTEN IHM: KÖNNEN ETWA NUR SECHZIG EINGERÜHRT WERDEN UND EINUNDSECHZIG NICHT!? ER ENTGEGNETE IHNEN: SO IST ES BEI ALLEN NORMEN DER WEISEN: IN VIERZIG SEÁ [WASSER] DARF MAN EIN TAUCHBAD NEHMEN, IN VIERZIG WENIGER EIN QURṬUB KANN MAN KEIN TAUCHBAD NEHMEN.

12GEMARA. Oben wurde an R. Jehuda b. Ilea͑j folgende Frage gerichtet: Woher, daß, wenn jemand gesagt hat, er gelobe einundsechzig [I͑saron], er sechzig in einem Gefäße und eines in einem anderen Gefäße bringe?

13Da begann R. Jehuda b. Ilea͑j, allerortsdas Haupt der Redner, und sprach: Wir finden, daß die Gemeinde am ersten Tage des [Hütten]festes, der auf einen Šabbath fällt, einundsechzig [I͑saron] bringt, und es genügt für einen einzelnen, daß er es um eines weniger als die Gemeinde bringe.

14R. Šimo͑n sprach zu ihm: Von diesen gehören ja manche zu den Farren, manche zu den Widdern und manche zu den Lämmern, manche werden härter und manche werden weicher eingerührt, manche werden morgens und manche werden abends eingerührt, und sie dürfen nicht miteinander vermischt werden.

15Jener entgegnete: Erkläre du es. Da sprach er: Es heißt:jedes mit Öl eingerührte oder trockene Speisopfer, die Tora sagt damit, man bringe ein Speisopfer, das eingerührt werden kann.

16Jener entgegnete: Können etwa nur sechzig eingerührt werden und einundsechzig nicht!? Dieser erwiderte: So ist es bei allen von den Weisen festgesetzten Maßen: in vierzig Seá kann man ein Tauchbad nehmen, in vierzig weniger ein Qurṭub kann man kein Tauchbad nehmen; Speisen in Eigröße sind verunreinigungsfähig,

17in Eigröße weniger ein Mohnkorn sind sie nicht verunreinigungsfähig; [ein Flick] von drei zu drei [Handbreiten] ist durch Auftretenverunreinigungsfähig, einer von drei zu drei weniger ein Haar ist nicht durch Auftreten verunreinigungsfähig. –

18Was ist denn dabei, daß sie nicht eingerührt werden können, wir haben ja gelernt, wenn man es nicht eingerührt hat, sei es tauglich!? R. Zera erwiderte: Ist es zum Einrühren geeignet, so ist das Einrühren nicht unerläßlich, ist es zum Einrühren nicht geeignet, so ist das Einrühren unerläßlich.

19R. Bebaj erzählte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi: Einst verendete ein Maultier im Hause Rabbis, und die Weisen schätzten das [ausgeflossene] Blut auf ein Viertel[log].

20R. Jiçḥaq b. Bisna wandte ein: R. Jehošua͑ und R. Jehošua͑ b. Bethera bekundeten, daß das Blut von Äsern rein sei!? Ferner erzählte R. Jehošua͑ b. Bethera, daß man einst Waldeselfür die Löwenauf der königlichen Landstraße abstach, und die Wallfahrer bis zu den Knien in Blut wateten, ohne daß man ihnen etwas sagte!?

21Da schwieg er. R. Zeriqa sprach zu ihm: Weshalb antwortet ihm der Meister nicht? Dieser erwiderte: Wie soll ich ihm antworten!? R. Ḥanin sagte ja:Dein Leben wird vor dir schweben, dies bezieht sich auf den, der jahraus jahrein Getreidekauft;

22da wirst nachts und am Tage in Angst sein, dies bezieht sich auf den, der von Woche zu WocheGetreide kauft; und wirst deinem Leben nicht trauen, dies bezieht sich auf den, der auf den Brothändlervertraut;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.