Menachot — Blatt 106a

1und dieser hebt ja von den Kuchen für die Fladen und von den Fladen für die Kuchen ab!? –

2Wir wissen von R. Šimo͑n, daß er der Ansicht ist, wenn ihm der Haufe von einemfür beides in die Hand gekommen ist, man seiner Pflicht genügt habe. –

3Es bleibt ja aber Öl zurück, und wenn er die Hälfte Kuchen und die Hälfte Fladen gelobt hat, gehört das zurückbleibende Öl zu den Kuchen, wenn er aber nur Fladen gesagt hat, wird das zurückbleibende Öl von den Priestern gegessen!? –

4Nach R. Šimo͑n b. Jehuda, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns. man bestreiche siein der Art eines Chi, und das zurückbleibende Öl werde von den Priestern gegessen.

5R. Kahana sprach zu R. Aši: Es kommt ja noch der Zweifel hinsichtlich des Guß-Speisopfershinzu, denn Raba sagte, man könne jeden Tag ein Guß-Speisopfer geloben!? –

6Der Zweifel erstreckt sich nur auf das, was nur von einem einzelnen dargebracht wird, nicht aber auf das, was auch von der Gemeinde dargebrachtwird.

7Der Zweifel erstreckt sich nur auf das, was selbständig dargebracht wird, nicht aber auf das, was zum Schlachtopfer dargebrachtwird.

8Der Zweifel erstreckt sich nur auf das, was des Weihrauchs benötigt, nicht aber auf das, was des Weihrauchs nichtbenötigt.

9Der Zweifel erstreckt sich nur auf das, wofür ein Log [Öl] erforderlich ist, nicht aber auf das, wofür drei Logerforderlich sind.

10Der Zweifel erstreckt sich nur auf das, wovon der Haufe abzuheben ist, nicht aber auf das, wovon der Haufe nicht abzuhebenist.

11ICH HABE EIN SPEISOPFER AUS I͑SRONOTH GENANNT.

12Die Rabbanan lehrten: Sagt er: ich habe ein Speisopfer aus I͑sronoth in einem Gefäße genannt, weiß aber nicht, wieviel ich genannthabe, so bringe er ein Speisopfer von sechzig I͑saron – so die Weisen; Rabbi sagt, Speisopfer von einem bis sechzig I͑saron, das sind eintausendachthundertunddreißig [I͑saron].

13Sagt er: ich habe [das Speisopfer] genannt, weiß aber nicht, was ich genannt habe, welche ich genannt habe und wieviel ich genannt habe, so bringe er alle fünf Speisopfer zu je sechzig I͑saron, das sind dreihundert – so die Weisen; Rabbi sagt, von diesen allen Speisopfer von einem bis sechzig I͑saron, das sind neuntausendeinhundertundfünfzig.

14Worin besteht ihr Streit? R. Ḥisda erwiderte: Sie streiten, ob man Profanes in den Tempelhof bringen dürfe; Rabbi ist der Ansicht, man dürfe nicht Profanes in den Tempelhofbringen, und die Rabbanan sind der Ansicht, man dürfe Profanes in den Tempelhofbringen.

15Raba erwiderte: Alle sind der Ansicht, man dürfe nicht Profanes in den Tempelhof bringen, und sie streiten, ob man Pflichtiges mit Freiwilligem mischen dürfe;

16die Rabbanan sind der Ansicht, man dürfe Pflichtiges mit Freiwilligemmischen, und Rabbi ist der Ansicht, man dürfe nicht Pflichtiges mit Freiwilligem mischen.

17Abajje sprach zu Raba: Nach den Rabbanan, welche sagen, man dürfe Pflichtiges mit Freiwilligem mischen, sind ja zwei Haufenerforderlich!? – Man hebe einen und dann einen zweiten ab. –

18Er hebt ihn ja vom Pflichtigen für das Freiwillige und vom Freiwilligen für das Pflichtigeab!? –

19Er mache es von der Absicht des Priesters abhängig, indem er spreche: was die Hand des Priesters zuerst erreicht, sei für das Pflichtige, und was nachher, für das Freiwillige. –

20Wie erfolgt die Aufräucherung [des Haufens]: räuchert er zuerst den des Freiwilligen auf, so kann er ja nicht den des Pflichtigen aufräuchern, denn wenn es vollständig Pflichtiges ist, fehlt dannvom Zurückbleibenden,

21und der Meister sagte, wenn zwischen dem Abheben und dem Aufräuchern vom Zurückbleibenden fehlt, dürfe man den Haufen nicht aufräuchern,

22und räuchert er zuerst den des Pflichtigen auf, so kann er ja den des Freiwilligen nicht mehr aufräuchern,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.