Menachot — Blatt 108a

1Lämmer, Ziegenböcke, Überschüsse und die Maa͑.

2Sie alle erklären nicht wie Ḥizqija, weil Streitigkeiten nicht zu berücksichtigen sind, denn jede [Tageswache] tat Dienst an dem für sie bestimmten Tage.

3Wie R. Joḥanan erklären sie ebenfalls nicht, denn das Schimmligwerden der Münzen ist nicht zu berücksichtigen.

4Wie Zee͑ri erklären sie ebenfalls nicht, weil sie [diese Lehre] nicht nach der Ansicht eines einzelnen erklären wollen.

5Und wie Bar Pada erklären sie ebenfalls nicht, denn Überschüssesind ja auch alle übrigenund

6die Maa͑ kommt zu den Šeqalim. Es wird nämlich gelehrt: Dieses Aufgeld kommt zu den übrigen Šeqalim – so R. Meír; R. Elie͑zer sagt, für freiwillige [Opfer].

7Šemuél erklärte: Für die Überschüsse des Sündopfers, die Überschüsse des Schuldopfers, die Überschüsse des Schuldopfers des Nazirs, die Überschüsse des Schuldopfers des Aussätzigen, die Überschüsse des Sünd-Speisopfers und die Überschüsse vom Zehntel Ephades Hochpriesters.

8R. Oša͑ja erklärte: Für die Überschüsse des Sündopfers, die Überschüsse des Schuldopfers, die Überschüsse des Schuldopfers des Nazirs, die Überschüsse des Schuldopfers des Aussätzigen, die Überschüsse des Geflügelopfers und die Überschüsse des Sünd-Speisopfers. –

9Weshalb erklärt Šemuél nicht wie R. Oša͑ja? – Das Geflügelopfer wird schon vorhergenannt. –

10Und R. Oša͑ja!? – Er zählt in dieser Lehre das Geflügelopfer nicht mit. – Aber R. Oša͑ja lehrte es ja und zählt das Geflügelopfer mit!? – Eine für das Geflügelopfer und die andere für die Überschüsse des Geflügelopfers. –

11Weshalb erklärt R. Oša͑ja nicht wie Šemuél? – Er ist der Ansicht desjenigen, welcher sagt, der Überschuß des Zehntel Epha des Hochpriesters sei verfaulenzu lassen.

12Es wird nämlich gelehrt: Der Überschuß des Speisopfers ist freiwillig [darzubringen], der Überschuß des Speisopfers ist verfaulen zu lassen. Und auf unsere Frage, wie dies zu verstehen sei, erwiderte R. Ḥisda, dies sei wie folgt zu verstehen: der Überschuß des Sünd-Speisopfers ist freiwillig [darzubringen], der Überschuß des Speisopfers des Hochpriesters ist verfaulen zu lassen.

13Rabba sagte: Auch der Überschuß des Zehntels Epha des Hochpriesters ist als freiwillige Gabe [darzubringen], und nur der Überschuß der Dankopferbrote ist verfaulen zu lassen.

14Hierüber besteht auch folgender Streit: Der Überschuß des Zehntels Epha des Hochpriesters ist, wie R. Joḥanan sagt, als freiwillige Gabe [darzubringen], und wie R. Elea͑zar sagt, verfaulen zu lassen.

15Man wandte ein: Der Überschuß der Šeqelsteuer ist profan; der Überschuß des Zehntels Epha, der Überschuß des Geflügelopfers von männlichen oder weiblichen Flußbehafteten, des Geflügelopfers der Wöchnerinnen, der Sündopfer und Schuldopfer ist freiwillig [darzubringen].

16Doch wohl der Überschuß des Zehntels Epha des Hochpriesters!? –

17Nein, der Überschuß des Sünd-Speisopfers.

18R. Naḥman b. R. Jiçḥaq sagte: Die Ansicht desjenigen, welcher sagt, der Überschuß des Zehntels Epha des Hochpriesters sei verfaulen zu lassen, ist einleuchtend,

19denn es wird gelehrt:Er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch dazu geben, denn es ist ein Sündopfer. R. Jehuda sagte: Dieses heißt Sündopfer, nicht aber heißt ein anderes Sündopfer, dies lehrt, daß das Zehntel Epha des Hochpriesters nicht Sündopfer heiße und des Weihrauchs benötige.

20Und wenn es nicht Sündopfer heißt, so ist der Überschuß desselben verfaulen zu lassen.

21WENN [JEMAND GESAGT HAT:] DIESER OCHS SEI EIN BRANDOPFER, UND ER EIN GEBRECHEN BEKOMMENHAT, SO KANN ER, WENN ER WILL, FÜR DEN ERLÖS ZWEI BRINGEN; WENN [ER GESAGT HAT:] DIESE BEIDEN OCHSEN SOLLEN BRANDOPFER SEIN, UND SIE GEBRECHEN BEKOMMEN HABEN, SO KANN ER, WENN ER WILL, FÜR DEN ERLÖS EINEN BRINGEN; RABBI VERBIETET DIES.

22WENN [ER GESAGT HAT:] DIESER WIDDER SEI EIN BRANDOPFER, UND ER EIN GEBRECHEN BEKOMMEN HAT, SO KANN ER, WENN ER WILL, FÜR DEN ERLÖS EIN LAMM BRINGEN; WENN [ER GESAGT HAT:] DIESES LAMM SEI EIN BRANDOPFER, UND ES EIN GEBRECHEN BEKOMMEN HAT, SO KANN ER, WENN ER WILL, FÜR DEN ERLÖS EINEN WIDDER BRINGEN; RABBI VERBIETET DIES.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.