Menachot — Blatt 109a
1Weshalb denn, man sollte doch sehen, welches eingestürzt ist, welcher gestorbenist!? –
2Vom [Anspruch des] Käufers ist nichts einzuwenden; anders verhält es sich bei einem Käufer, weil der Besitzer des Scheines die Unterhandhat. –
3Jetzt, wo du darauf gekommen bist, ist auch hinsichtlich des Söllers zu erklären, dieser sei das schlechteste, denn der Besitzer des Scheines hat die Unterhand.
4SAGTE JEMAND,] ER GELOBE EIN BRANDOPFER, SO BRINGE ER ES IM HEILIGTUMDAR; HAT ER ES IM ḤONJOTEMPELDARGEBRACHT, SO HAT ER SEINER PFLICHT NICHT GENÜGT. [SAGTE ER,] ER GELOBE EIN BRANDOPFER IM ḤONJOTEMPEL DARZUBRINGEN, SO BRINGE ER ES IM HEILIGTUME DAR; HAT ER ES IM ḤONJOTEMPEL DARGEBRACHT, SO HAT ER SEINER PFLICHT GENÜGT. R. ŠIMO͑N SAGT, DIESES SEI KEIN BRANDOPFER, [SAGTE JEMAND,] ER WOLLE NAZIR SEIN, SO MUSS ER SICH DAS HAAR IM HEILIGTUME SCHNEIDENLASSEN; HAT ER ES IM ḤONJOTEMPEL GETAN, SO HAT ER SEINER PFLICHT NICHT GENÜGT.
5[SAGTE ER,] ER WOLLE NAZIR SEIN UND SICH DAS HAAR IM ḤONJOTEMPEL SCHNEIDEN LASSEN, SO TUE ER ES IM HEILIGTUME; TAT ER ES IM ḤONJOTEMPEL, SO HAT ER SEINER PFLICHT GENÜGT. R. ŠIMO͑N SAGT, DIESER SEI KEIN NAZIR.
6GEMARA. Wieso hat er seiner Pflicht genügt, er hatja [das Opfer] nur getötet!?
7R. Hamnuna erwiderte: Dies ist ebenso, als würde er gesagt haben, er gelobe ein Brandopfer mit der Bedingung, dafür nicht haftbarzu sein. –
8Raba sprach zu ihm: Im Schlußsatze heißt es, wenn [er gesagt hat,] er wolle Nazir sein und sich das Haar im Ḥonjotempel schneiden lassen, tue er es im Heiligtume, und wenn er dies im Ḥonjotempel tat, habe er seiner Pflicht genügt, wonach auch hierbei [zu begründen] ist, es sei ebenso, als würde er gesagt haben, er wolle Nazir sein mit der Bedingung, für die Opfer nicht haftbar zu sein; er bleibt ja aber Nazir, solange er seine Opfer nicht gebrachthat!?
9Vielmehr, erklärte Raba, dieser wollte nur ein Geschenkbringen und sagte sich: genügt der Ḥonjotempel, so ist es recht, einer weiteren Bemühungunterwerfe ich mich nicht.
10Und ebenso wollte der Nazir sich eine Enthaltsamkeit auferlegen und sagte sich: genügt der Ḥonjotempel, so ist es recht, einer weiteren Bemühung unterwerfe ich mich nicht.
11R. Hamnuna aber erklärt, hinsichtlich des Nazirs verhalte es sich auch so, beim Brandopfer aber [ist zu begründen,] er gelobte mit der Bedingung, dafür nicht haftbar zu sein.
12Und auch R. Joḥanan ist der Ansicht R. Hamnunas, denn Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: [Wenn jemand gesagt hat,] er gelobe, ein Brandopfer im Ḥonjotempel darzubringen, und es im Jisraéllande dargebracht hat, so hat er seiner Pflicht genügt und verfällt der Ausrottung.
13Ebenso wird auch gelehrt: [Wenn jemand gesagt hat,] er gelobe, ein Brandopfer in der Wüste darzubringen, und es jenseits des Jardensdargebracht hat, so hat er seiner Pflicht genügt, und verfällt der Ausrottung.
14PRIESTER, DIE IM ḤONJOTEMPEL DIENST TATEN, DÜRFEN NICHT IM HEILIGTUME ZU JERUŠALEM DIENST TUN, UND UM SO WENIGER, DIE ES FÜR EINE ANDERE SACHEGETAN HABEN, DENN ES HEISST:doch durften die Priester der Privataltäre nicht den Altar in Jerušalem betreten, sondern aßen das Ungesäuerte inmitten ihrer Brüder. SIE GLEICHEN GEBRECHENBEHAFTETEN, INDEM SIE EINEN ANTEILERHALTEN UND AUCH ESSEN, JEDOCH KEINE [OPFER] DARBRINGEN DÜRFEN.
15GEMARA. R. Jehuda sagte: Hat ein Priester einem Götzen geschlachtet, so ist das OpferangenehmenGeruches.
16R. Jiçḥaq b. Evdämi sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers:weil sie dereinst vor ihren Götzen bedienten und so dem Hause Jisraél zum Anstoße der Sünde wurden, deshalb habe ich meine Hand wider sie erhoben, Spruch Gottes, des Herrn, und sie sollen ihre Sünde tragen. Und hierauf heißt es:sie dürfen mir nicht nahen, um mir Priesterdienst zu tun. Also nur, wenn er Priesterdienst getan hat, und das Schlachten gilt nicht als Priesterdienst.
17Es wurde gelehrt: Ist esbeim [Blut]sprengen versehentlich erfolgt, so ist sein Opfer, wie R. Naḥman sagt, angenehmen Geruches, und wie R. Šešeth sagt, nicht angenehmen Geruches.
18R. Šešeth sagte: Dies entnehme ich aus folgendem: Es heißt: und so dem Hause Jisraéls zum Anstoße der Sünde wurden; doch wohl entweder Anstoß oder Sünde; unter Anstoßist Versehen und unter Sünde Vorsatz zu verstehen.
19R. Naḥman aber erklärt: ein Anstoß der Sünde. R. Naḥman sagte: Dies entnehme ich aus folgendem: Es wird gelehrt:Und der Priester schaffe Sühne der Seele, die durch ihre Sünde unvorsätzlich gefehlt hat; dies lehrt, daß der Priester sich selbst Sühne schaffen könne.
20Wobei, wenn beim Schlachten, so gilt dies ja nicht nur vom Versehen, sondern auch vom Vorsatz; doch wohl beim Sprengen. –
21Und R. Šešeth!? – Er kann dir erwidern: tatsächlich beim Schlachten, und vom Vorsatz gilt dies deshalb nicht, weil er dadurchein Pfaffe des Götzen geworden ist.
22Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn es wurde gelehrt: Hat er es beim Schlachten vorsätzlich getan, so ist sein Opfer, wie R. Naḥman sagt, angenehmen Geruches, und wie R. Šešeth sagt, nicht angenehmen Geruches.
23R. Naḥman sagt, sein Opfer sei angenehmen Geruches, weil er keinen Priesterdienst getan hat; R. Šešeth sagt, sein Opfer sei nicht angenehmen Geruches,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.