Menachot — Blatt 12a
1SO IST ES VERWERFLICH, UND MAN IST DER AUSROTTUNG SCHULDIG.
2DIE REGEL HIERBEI IST: WENN MAN DEN HAUFEN ABHEBT, IN DAS GEFÄSS LEGT, HINBRINGT ODER AUFRÄUCHERT [IN DER ABSICHT], AUSSERHALB DES RAUMES ZU ESSEN, WAS ZU ESSENIST, ODER AUFZURÄUCHERN, WAS AUFZURÄUCHERNIST, SO IST ES UNTAUGLICH UND ES IST MIT DER AUSROTTUNG NICHT BELEGT; WENN ABER, DIES AUSSERHALB DER FRIST ZU TUN, SO IST ES VERWERFLICH UND MAN IST DER AUSROTTUNG SCHULDIG, NUR MUSS DAS ERLAUBTMACHENDENACH VORSCHRIFT DARGEBRACHT WERDEN.
3AUF WELCHE WEISE WIRD DAS ERLAUBTMACHENDE NACH VORSCHRIFT DARGEBRACHT? HAT MAN DEN HAUFEN STILLSCHWEIGEND ABGEHOBEN UND FÜR AUSSERHALB DER FRISTIN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERAUCHERT, ODER FÜR AUSSERHALB DER FRIST ABGEHOBEN UND STILLSCHWEIGEND IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT UND AUFGERÄUCHERT, ODER FÜR AUSSERHALB DER FRIST ABGEHOBEN, IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT UND AUFGERÄUCHERT; DIES HEISST DAS ERLAUBTMACHENDE NACH VORSCHRIFTDARGEBRACHT.
4AUF WELCHE WEISE WIRD DAS ERLAUBTMACHENDE NICHT NACH VORSCHRIFT DARGEBRACHT? HAT MAN DEN HAUFEN FÜR AUSSERHALB DES RAUMES ABGEHOBEN UND FÜR AUSSERHALB DER FRIST IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERÄUCHERT, ODER FÜR AUSSERHALB DER FRIST ABGEHOBEN UND FÜR AUSSERHALB DES RAUMES IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERÄUCHERT, ODER FÜR AUSSERHALB DES RAUMES ABGEHOBEN, IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERÄUCHERT. (DIES HEISST DAS ERLAUBTMACHENDE NICHT NACH VORSCHRIFT DARGEBRACHT.)
5ODER HAT MAN VOM SÜND-SPEISOPFER UND DEM EIFERSUCHTS-SPEISOPFER DEN HAUFEN AUF EINEN ANDEREN NAMEN ABGEHOBEN UND FÜR AUSSERHALB DER FRIST IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERÄUCHERT, ODER IHN FÜR AUSSERHALB DER FRIST ABGEHOBEN UND AUF EINEN ANDEREN NAMEN IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERÄUCHERT, ODER IHN AUF EINEN ANDEREN NAMEN ABGEHOBEN, IN DAS GEFÄSS GETAN, HINGEBRACHT ODER AUFGERÄUCHERT; DIES HEISST DAS ERLAUBTMACHENDE NICHT NACH VORSCHRIFTDARGEBRACHT.
6[BEABSICHTIGT MAN] EINE OLIVE AUSSERHALB UND EINE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE, EINE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE UND EINE OLIVE AUSSERHALB, EINE HALBE OLIVE AUSSERHALB UND EINE HALBE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE, ODER EINE HALBE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE UND EINE HALBE OLIVE AUSSERHALB ZU ESSEN, SO IST ES UNTAUGLICH, UND ES IST MIT DER AUSROTTUNG NICHT BELEGT.
7R. JEHUDA SAGTE: DIE REGEL HIERBEI IST: GING DIE ABSICHT HINSICHTLICH DER FRIST DER ABSICHT HINSICHTLICH DES RAUMES VORAN, SO IST ES VERWERFLICH, UND MAN IST DER AUSROTTUNG SCHULDIG, UND GING DIE ABSICHT HINSICHTLICH DES RAUMES DER ABSICHT HINSICHTLICH DER FRIST VORAN, SO IST ES UNTAUGLICH, UND DARAUF DIE AUSROTTUNG NICHTGESETZT. DIE WEISEN SAGEN, IN BEIDEN FÄLLEN SEI ES UNTAUGLICH, UND DARAUF DIE AUSROTTUNG NICHT GESETZT.
8GEMARA. Sie fragten: Wir wissen, daß nach demjenigen, welcher sagt, wenn zwischen dem Abheben und dem Aufräuchern des Haufens vom Zurückbleibenden etwas fehlt, sei daraufhin der Haufen aufzuräuchern, man dann das Zurückbleibende nicht essen darf; ist aber die Aufräucherung von Wirkung, um es zur Verwerflichkeit geeignet zu machen
9oder von der Veruntreuungzu entheben?
10R. Hona erwiderte: Selbst nach R. A͑qiba, welcher sagt, das [Blut]sprengen sei beim Hinausgekommenenvon Wirkung, gilt dies nur vom Hinausgekommenen, das vollständig vorhanden
11und nur durch einen anderen Umstanduntauglich geworden ist, beim Unvollständigen aber, wobei die Untauglichkeit an der Sache selbst haftet, ist die Aufräucherung nicht von Wirkung.
12Raba sprach zu ihm: Im Gegenteil, selbst nach R. Elie͑zer, welcher sagt, das [Blut]sprengen sei beim Hinausgekommenen nicht von Wirkung, gilt dies nur vom Hinausgekommenen, das sich nicht innerhalb befindet, beim Unvollständigen aber, das sich innerhalb befindet, ist die Aufräucherung von Wirkung.
13Raba sagte: Dies entnehme ich aus dem, was wir gelernt haben: Hebt man den Haufen vom Speisopfer ab in der Absicht, das Zurückbleibende oder eine Olive vom Zurückbleibenden außerhalb zu essen. R. Ḥija aber lehrtenur ‘hebt man den Haufen ab vom Speisopfer’, nicht aber ‘oder eine Olive’.
14Er lehrt wohl deshalb nicht ‘oder eine Olive’, weil [hier von dem Falle gesprochenwird], wenn vom Zurückbleibenden fehlt und nur eine Olive vorhanden ist, und da erhinsichtlich des Hineintuns in das Gefäß, des Hinbringens und der Aufräucherung nicht ‘oder eine Olive’ lehrenkann,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.