Menachot — Blatt 16a
1HAT MAN ES VERWERFLICHGEMACHT BEIM HAUFEN UND NICHT BEIM WEIHRAUCH, BEIM WEIHRAUCH UND NICHT BEIM HAUFEN, SO IST ES, WIE R. MEÍR SAGT, VERWERFLICH, UND MAN IST DIESERHALB DER AUSROTTUNG SCHULDIG; DIE WEISEN SAGEN, ES SEI MIT DER AUSROTTUNG NUR DANN BELEGT, WENN MAN ES BEIM VOLLSTÄNDIGEN ERLAUBTMACHENDEN VERWERFLICH GEMACHT HAT.
2D.IE WEISEN PFLICHTEN JEDOCH R. MEÍR BEI HINSICHTLICH DES SÜND-SPEISOPFERS UND DES EIFERSUCHTS-SPEISOPFERS, DASS, WENN MAN SIE BEIM HAUFEN VERWERFLICH GEMACHT HAT, SIE VERWERFLICH SEIEN UND MAN DER AUSROTTUNG SCHULDIG SEI, WEIL DER HAUFE DAS ERLAUBT-MACHENDEIST.
3HAT MAN EINES DER [BEIDEN] LÄMMERGESCHLACHTET [IN DER ABSICHT], DIE BEIDEN KUCHEN AM FOLGENDEN TAGE ZU ESSEN, ODER EINE DER BEIDEN SCHALENAUFGERÄUCHERT, IN DER ABSICHT, DIE BEIDEN [BROT]-SCHICHTEN AM FOLGENDEN TAGE ZU ESSEN, SO IST ES, WIE R. MEÍR SAGT, VERWERFLICH UND MAN IST DER AUSROTTUNG SCHULDIG; DIE WEISEN SAGEN, ES SEI MIT DER AUSROTTUNG NUR DANN BELEGT, WENN MAN ES BEIM VOLLSTÄNDIGEN ERLAUBTMACHENDEN VERWERFLICH GEMACHT HAT.
4HAT MAN EINES DER [BEIDEN] LÄMMER GESCHLACHTET [IN DER ABSICHT], DAVON AM FOLGENDEN TAGE ZU ESSEN, SO IST DIESES VERWERFLICH UND DAS ANDERE TAUGLICH; WENN ABER, AM FOLGENDEN TAGE VOM ANDEREN ZU ESSEN, SO SIND BEIDE TAUGLICH.
5GEMARA. Rabh sagte: Sie streiten nur über den Fall, wenn man den Haufenstillschweigend und den Weihrauch beabsichtigendhineingetanhat;
6wenn aber den Haufen beabsichtigend und den Weihrauch stillschweigend, so stimmen alle überein, daß es verwerflich ist, denn, was einer [stillschweigend] tut, tut er auf Grund der erstenBeschlußfassung. Šemuél aber sagte, der Streit bestehe auch hierüber.
7Raba saß und trug diese Lehrevor, da wandte R. Aḥa b. R. Hona gegen Raba ein: Diesgilt nur vom Abhäufen, dem Hineintun in das Gefäß und dem Hinbringen,
8ist man aber zur Aufräucherung gelangt, so ist es, wenn man den Haufen stillschweigend und den Weihrauch beabsichtigend oder den Haufen beabsichtigend und den Weihrauch stillschweigend hineingetan hat, wie R. Meír sagt, verwerflich, und man ist dieserhalb der Ausrottung schuldig; die Weisen sagen, es sei nur dann mit der Ausrottung belegt, wenn man es beim vollständigen Erlaubtmachenden verwerflich gemacht hat.
9Hier lehrt er auch den Fall, wenn man den Haufen beabsichtigend und den Weihrauch stillschweigend hineingetan hat, und sie streiten!? –
10Lies: und vorher den Weihrauch stillschweigend hineingetan hat. – Diesist ja der Fall des Anfangsatzes!? Und ferner wird jagelehrt: und nachher!? –
11R. Ḥanina erklärte ja: bei zwei Personen. –
12Komm und höre: Diesgilt nur vom auf den äußeren Altar aufzutragenden Blute,
13hat man es aber verwerflich gemacht beim auf den inneren Altar aufzutragenden Blute, beispielsweise bei den dreiundvierzig [Sprengungen] am Versöhnungstage, den elf beim Farren des gesalbten Priesters und den elf beim Farren wegen Entfallens der Gemeinde, ob bei den ersten, ob bei den anderen, ob bei den dritten, so ist [das Opfer], wie R. Meír sagt, verwerflich, und man ist der Ausrottung schuldig; die Weisen aber sagen, es sei mit der Ausrottung nur dann belegt, wenn man es beim vollständigen Erlaubtmachenden verwerflich gemacht hat.
14Hier wird gelehrt, ob bei den ersten, ob bei den anderen, ob bei den dritten, und sie streiten!?
15Wolltest du sagen, hier werde ebenfalls von zweiPersonengesprochen, so stimmt dies allerdings nach demjenigen, der auslegt:mit einem Farren, auch mit dem Blutedes Farren, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, der auslegt: mit einem Farren, nicht aber mit dem Blutedes Farren!?
16Raba erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn die ersten [Sprengungen] verwerflichmachend, die anderen schweigend und die dritten wiederum verwerflichmachenderfolgt sind; wir sagen dann: wenn man annehmen wollte, was einer tut, tue erauf Grund der ersten Beschlußfassung, so brauchte er es ja nichtbei den dritten zu wiederholen.
17R. Aši wandte ein: Heißt es denn: schweigend!? Vielmehr, erklärte R. Aši, handelt es sich hier um den Fall, wenn es bei den ersten, den anderen und den drittenverwerflichmachend erfolgt ist; wir sagen dann: wenn man annehmen wollte, was einer tut, tue er auf Grund der ersten Beschlußfassung, so brauchte er es ja nicht bei den anderen und den dritten zu wiederholen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.